Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Zu den Planungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Emswehr Rheine trägt Herr Poppen, Amtsleiter des Wasser- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA) vor (vgl. Vortrag zur Vorlage). Ihn begleiten seine Fachkollegen Herr Jänen (Fachbereichsleiter WSA), Herr Linke (Projektkoordination WSA) und Herr Dr. Schimmer (Dezernent Bezirksregierung) sowie Frau Jansen (Sachbearbeitung Bezirksregierung) als Vertreter der mit dem Planverfahren beauftragten Bezirksregierung Münster - Dezernat Wasserwirtschaft.

 

Herr Poppen bittet die Vertreter der Kanuten und lädt sie ein, im Nachgang der Sitzung mit ihm Kontakt aufzunehmen und weitergehend die Wissensträger und mögliche maßgebliche Akteure an den Tisch zu bringen für einen direkten und engen Austausch von Anregungen und Vorschlägen. 

Herr Dr. Schimmer trägt als nächstes die Planungen zum Emswehr vor und informiert einführend, dass seit Jahren Planungen für die Durchgängikeit der Gewässer, unter anderem auch der Ems laufen. Hierzu möchten das WSA und die planende Bezirksregierung über den aktuellen Stand informieren.

Hr. Dr. Schimmer betont das Erfordernis zur Umplanung und dass die derzeitige Situation am Emswehr Rheine keine ökologische Durchgängigkeit entsprechend der Vorgaben für die Durchgängigkeit aus der Wasserrahmenrichtlinie bietet.

Trotz der im Bestand vorhandenen Fischtreppe sei den Fischen derzeit keine Durchgängigkeit beim Emswehr gegeben, da diese in aller Regel dem Hauptstrom im Gewässer folgen und die aus der Zeit gefallene Fischtreppe am Emswehr keine ausreichende Lockströmung entfalte.

Die Fische finden aus diesem Grund den Einstieg nicht, so dass hierüber auch kein Aufstieg erfolgen kann. Dies sei nur eines der Probleme des Emswehres Rheine. Auch seien beim Turbinengraben an der Mühle die Rechenabstände nach heutigen Maßstäben nicht mehr zulässig.

Letztlich ergebe sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, unter anderem der EU-Wasserrahmenrichtlinie, aber auch anderen internationalen wie nationalen Vorgaben (vgl. Vortragsfolie Nr. 4) heraus, der für die Ems notwendige Umbau von insgesamt 11 Stauanlagen, wie dem Emswehr Rheine.

Herrn Dr. Schimmer erläutert das Potenzial eines Umbaus, insbesondere, dass mit der Durchwanderbarkeit in Rheine oberhalb des Emswehrs Rheine rd. 367 ha Laich- und Aufwuchsgewässer wieder für Fischquerungen erschlossen werden können. Dies sei eine hohe Summe neu erschließbarer Lebensräume und aus mehreren Gründen bedeutend, da intakte Fließgewässer essentiell für Artenschutz, Wasserhaushalt und Klimaresilienz sind.

Bei der Erläuterung, welche Belange für den Umbau eine Rolle spielen, stellt er klar und legt Wert darauf, dass die im Vortrag aufgeführten Entscheidungskriterien (s. Folie 5 des Vortrags) gleichwertig Beachtung finden müssen und die Aufzählung der Punkte keine Rangfolge darstellt.

Nachfolgend stellt er die nach den bisher erfolgten Voruntersuchungen im Raum stehende Vorzugsumbauvariante des WSA vor. Diese beinhaltet ein fischpassierbares sogenanntes Raugerinne mit Ausführung verschiedener Fließbereiche für den Niedrig-, Mittel- und Hochwasserabfluss sowie Beckenstrukturen. Mit der Vorzugsvariante kann das Emswehr zur Wasserhaltung im Oberlauf grundsätzlich erhalten werden. Über eine rauhe Rampe, einem mit Steinen und Blöcken neu gestaltetem Gefälle hinter dem Wehr, ähnlich wie beim Wehr in Listrup, wird die Durchgängigkeit erreicht. Die Vorzugsvariante kann anschaulich und in ihren Grundzügen dem Vortrag zur Vorlage entnommen werden (Folien 6-8). Demgegenüber steht eine Alternative, die eher technisch gestaltet über 27 treppenartig angelegte Becken und einem zusätlich hierbei nötigen speziellen Aalaufstieg eine Durchgängigkeit herstellt. Herr Dr. Schimmer veranschaulicht und erläutert die Varianten anhand der Visualisierungs- und Beispielfotos aus dem Vortrag (siehe dort).

Zum bisherigen Projektablauf gibt er einen stichwortartigen Rückblick (vgl. Folie 11) und kündigt die nächsten Schritte an (Folie 12). Derzeit warte man noch auf die Genehmigung der Voruntersuchung. Anschließend stehe das Planfeststellungsverfahren an, welches nach Erörterungsterminen und Öffentlichkeitsbeteiligung final nach Planfeststellungsbeschluss in die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen münden soll.

 

Herr Niehoff meldet sich mit einer Frage und möchte wissen, ob bei der Streichwehrvariante noch eine Stufe verbleibt, oder man sich das Wehr dann stufenlos vorstellen müsse.

 

Herr Dr. Schimmer erläutert, dass durch das verbleibende Wehr noch ein kleiner Rückstau verbleibe, jedoch durch eine Auffüllung hinter der Schwelle bis auf Wehrhöhe (Raue Rampe). Eine erkennbare glatte Kante werde es nicht mehr geben (max. 10 cm Schwelle wären bei Niedrigwasser erkennbar).

 

Herr Bems sieht die Befassung mit der Umgestaltung des Wehres als bedeutsam an und stellt seinerseits die Fragen, ob auf der Südseite des Wehres (Flussaufwärts) Veränderungen geplant seien und als Zweites, inwieweit neben der Durchgängigkeit für Fische auch für Wassersportler über eine Fahrrinne Möglichkeiten bestehen.

 

Herr Poppen verweist darauf, dass man derzeit noch im Stadium der Voruntersuchung sei und noch viele Fragen zu klären sind. Als persönliche Meinung und im Hinblick auf die Sicherheit und Umsetzbarkeit von Fahrrinnen sieht Herr Herr Poppen grundsätzlich Möglichkeiten, hat aber durchaus auch Bedenken (ggf. fahrerisches Können vonnöten, etc.), verweist aber auf die finale Prüfung im weiteren Planungsprozess.

 

Herr Dörenkamp bedankt sich im Namen der Fraktion für die Zwischeninformationen aus erster Hand und man könne gespannt sein, wie es weitergeht.

 

Herr Hundrup möchte wissen, ob bei der Zeitschiene auch bereits ein Zeitpunkt für die Umsetzung und Fertigstellung genannt werden könne.

 

Herr Poppen antwortet hierauf, dass aktuell viele Unwägbarkeiten, insbesondere bei der Haushaltsführung des Bundes bestehen, die die Zeitplanung schwierig machen. Außerdem stehen noch viele zu klärende Fragen und Schritte bevor mit dem Hinweis auch darauf, dass man sich in einer innerstädtischen Lage befindet und viele Belange eine Rolle spielen werden. Er wagt vor dem Hintergrund daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose.

 

Herr Isfort hat noch zwei Detailfragen. 1. Er bittet um Herausstellung, warum die Vorzugslösung favorisiert/gesehen wird und warum ein verbleibendes Wehr eher zweitrangig eingestuft wird.2. Aufgrund vielfacher Anregung, bittet er um eine Einschätzung, ob beim Emswehr in Rheine auch einer Wasserwelle möglich / denkbar sei?

 

Herr Poppen antwortet zunächst zu Frage Nr. 2, dass für einen Kanudurchgang im Grundsatz Möglichkeiten denkbar sind, für eine Wasserwelle schlichtweg jedoch schon nicht genügend Wasserdurchfluss bestehen werde.

 

Zu Frage 1 führt er aus, dass aus vielen Gründen, insbesondere wegen geringem Aufwand und bester Durchlässigkeit verwaltungsseitig und aus ökologischer Sicht sogar eine Nullvariante (kein Wehr) die theoretisch beste Lösung sei (Anm.: wurde im vorliegenden Fall aber aus Gründen wie dabei einhergehender Wasserstandsverlust aus bestehenden Biotopen nicht weiter betrachtet).

Zweitbeste Lösung, wenn Gründe gegen die Nullvariante sprechen, wäre eine Stromschnelle / Raue Rampe (Vorzugsvariante).

 

Erst wenn diese Lösungen scheitern, kommen technische Fischpässe in Frage, da hiermit sehr hoher Aufwand, Unterhaltungskosten und Instandsetzungskosten verbunden seien. Nicht zuletzt seien technische Fischtreppenanlagen oft auch keine ansprechende Lösung.

 

Herr Jansen möchte zur technischen Alternative noch wissen, ob hier mit Wehrabsenkung gemeint sei, dass auch bei dieser Variante das Wehr geschliffen würde.

Herr Dr. Schimmer antwortet, dass dies tatsächlich – zumindest für einen Teilbereich voraussichtlich erforderlich sein würde, um bei bestimmten Abflusssituationen, bei denen in den technischen Becken nicht die für eine Fischpassierung bemessene Strömung aufkomme, über das Wehr noch den Fischaufstieg gewährleisten zu können.

 

Herr Wisselmann fragt abschließend noch, welche Rolle ggf. Stadtbild und Denkmalschutzbelange spielen könnten.

Herr Poppen informiert, dass der Denkmalschutz selbstverständlich in den Abstimmungsprozess mit einzubeziehen ist, jedoch gibt es nach Wasserstraßengesetz hoheitlich kein abschließendes Vetorecht beim Denkmalschutz.

 

Frau Schauer bittet zuletzt noch einerseits um kurze Darlegung, wie sich der Turbinengraben in der Vorzugsvariante darstellen würde, und resümiert für den Ausschuss, dass es Aufgabe der Stadt letztlich auch sei, zu schauen, welche Chancen und Möglichkeiten der Planung im Hinblick auf ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung des Bereiches bestehen.

 

Herr Dr. Schimmer prognostiziert mit allem Vorbehalt zum jetzigen Planungsstand zum Turbinengraben, dass dort abhängig von den Wasserständen (erst bei erhöhten Abflüssen) Wasser aufgrund des frühen Planstadiums mit geringerem Abfluss und in geringerer Solhöhe fließen wird (Stillgewässercharakter) oder zeitweise auch trockenfallen.

 

Herr Poppen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und weist zudem auch auf eine explizite Bürgerinformation und Beteiligung der Öffentlichkeit zur ökologischen Durchgängigkeit für das Emswehr am 15. November ab 17 Uhr in der Stadthalle Rheine hin.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig