Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Herr van Wüllen nimmt kurz Bezug auf den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebietes südlich der Osnabrücker Straße (StUK vom 15.06.2022, Vorlage 244/22). Nun soll der Verfahrenseinstieg – Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes – für den ersten Bauabschnitt (städtische Flächen, rd. 5 ha) erfolgen.

Er verweist nochmals darauf, dass die Entwicklung insbesondere die Belange der bedarfsgerechten Gewerbeflächenmobilisierung, des am Rand des Gebietes verlaufenden „Paschenaugraben“ und die Erweiterung von gewerblich nutzbaren Flächen am Siedlungsrand zu behandeln hat.

 

Herr Himmler teilt mit, dass die Fraktion der Grünen die Planung aufgrund der damit verbundenen weiteren Inanspruchnahme des Außenbereichs an dieser Stelle und den damit einhergehenden Problemen wie dem Verlust landwirtschaftlicher Fläche ablehnen.

 

Herr Brauer bittet schließlich um die Abstimmung.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "GE Osnabrücker Straße - Süd" zu ändern.

 

Der Änderungsbereich wird gebildet durch das Flurstück 388 (abzüglich von Teilflächen im Westen und Süden). Die Flurstückbezeichnung bezieht sich auf die Gemarkung Rheine rechts der Ems, in der Flur 30. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Rechtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "GE Osnabrücker Straße - Süd eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender mindestens 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig