Herr Gausmann informiert, dass sowohl Herr Dr. Lüttmann als auch der Kämmerer deutlich gemacht hätten, wie eng die Haushaltssituation der Stadt Rheine sei. Deswegen sei die Vorlage von der Verwaltung so verfasst worden, dass alle zusätzlichen freiwilligen Leistungen ohne Refinanzierungsvorschlag abgelehnt würden. Diese seien auch nicht mit kalkuliert worden. Die 29.000 Euro Miete für St. Michael seien noch nicht Bestand des Haushaltsplanentwurfes und müssten im Beschluss noch berücksichtigt werden.

 

Frau Overesch erklärt sich zu dem Punkt 1 a bis c für befangen.

 

Herr Fühner teilt mit, dass bei ihm einige Unterstützungsschreiben zu verschiedenen Punkten der hier vorgestellten Anträge eingegangen seien.

 

Herr Hewing bittet um Information, um wieviel Mehrkosten es bei der 30%igen Erhöhung des Betriebskostenzuschusses (Punkt 1 a 1) und bei der Zuschusserhöhung für die Ferienlager (Punkt 1 a 2) ginge. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denkt, dass an falscher Stelle gespart werde, da Kinderschutz auch durch die offene Jugendarbeit stattfinde.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die 30%ige Erhöhung 59.000 Euro und die Erhöhung im Bereich Freizeiten 80.000 Euro entsprechen würden.

 

 

Zu 1 a (1)

 

Frau Leskow gibt an, dass die SPD das genauso sehe wie Herr Hewing. Die Problematik im Haushalt werde gesehen. Wenn aber zu Lasten des Jugendschutzes gespart werden würde, würde das im Endeffekt nachher teurer zurückkommen.

 

Frau Raneberg benennt, dass die Ev. Kirchengemeinde Jakobi als Träger einer Jugendeinrichtung im Jahr 2021 für diese 42.500,00 Euro Betriebskosten gehabt hätten und diese nach der Hochrechnung für 2023 auf 46.000,00 Euro steigen würden, wovon 31.500,00 Euro für Energie und Strom anfallen würden. Nach Abzug für Putzmittel etc. würde kein einziger Euro mehr für Kekse, Malutensilien usw. übrigbleiben.

 

Herr Evers macht auf die abnehmende Zahl der Jugendangebote aufmerksam, die der wachsenden Zahl von Kindern entgegenstehen würde. Es sollte allen ein Anliegen sein, diese Arbeiten zu unterstützen.

 

Herr Schomaker schließt sich den Vorrednern an. Er sehe als Konsequenz, wenn der Antrag nicht beschlossen werde, dass die Jugendeinrichtungen ihre Öffnungszeiten reduzieren oder schließen würden, um Energie einzusparen.

 

Herr Heeke hat vor ein oder zwei Wochen gehört, dass der Ministerpräsident Wüst angekündigt habe, einen Rettungsschirm für Vereine, ähnlich wie zu Corona-Zeiten, einzurichten. Er fragt, ob Informationen dazu bekannt seien und ob ggf. Landesmittel in diese Finanzierung einfließen würden.

 

Herr Gausmann antwortet, dass es keine Konkretisierung zu einem Rettungsschirm gebe. Er befürchte aber nach der Erfahrung zu Corona, dass die Jugendarbeit „hinten herunterfalle“ oder die Information zu spät für die Haushaltsplanberatungen kommen werde.

 

Er informiert, dass die vertraglichen Bedingungen mit den Jugendverbänden eine Indizierung der Zuwendung auch im Bereich der Sachkosten beinhalten. Derzeit entwickle sich ein Inflationsindex von 11 oder 12 %, die die Vereine bekommen würden. Es müsse darauf geachtet werden, dass keine Doppelförderung entstehe, falls die Zuschusserhöhung der Betriebskosten um 30 % beschlossen werde. Es müsse auch darauf aufgepasst werden, dass durch einen evtl. Rettungsschirm der Landesregierung keine Überförderung entstehe.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, ob es sinnvoll wäre, den Antrag auf eine spätere Sitzung zu verschieben und heute lediglich eine Absichtserklärung zu beschließen, und welche Auswirkungen die eine oder andere Entscheidung auf die Haushaltplanberatungen haben würde.

 

Herr Gausmann schlägt einen groben Beschlussvorschlag vor: „Der Jugendhilfeausschuss sieht die Notwendigkeit, die Träger der Offenen Jugendarbeit im Rahmen der Energiekrise finanziell abzusichern. Sollte neben dem Inflationsausgleich zusätzliche Zahlungen zur Sicherung des Betriebes notwendig sein, wird die Verwaltung beauftragt, unterjährig den Jugendhilfeausschuss damit zu beschäftigen und eine Beschlussfassung herbeizuführen.“  Dann bräuchte die Angelegenheit nicht in den Haushalt gehen. Es könnte abgewartet werden, was der Rettungsschirm mache, und ob evtl. eine Finanzierung über Einsparungen in anderen Bereichen möglich wäre.

 

Um 18:38 Uhr unterbricht Herr Fühner die Sitzung für 10 Minuten.

 

Frau Richter informiert, dass sie zu dem formulierten Beschlussvorschlag von Herrn Gausmann eine Ergänzung wünsche. Die Verwaltung solle bis zu der Januar-Sitzung über die tatsächliche Energiekosten-Mehrbelastung mit den einzelnen Trägern Gespräche führen und das Thema zur Besprechung auf die Tagesordnung im Januar 2023 nehmen.

 

Herr Gausmann spricht einen neuen Beschlussvorschlag aus, den Herr Fühner zur Abstimmung stellt (siehe Beschluss zu 1 a 1).

 

 

Zu 1 a (2)

 

Herr Schomaker sagt, dass, falls die Zuschüsse für Freizeitfahrten nicht erhöht würden, mit sinkender Teilnehmerzahl weniger Freizeitfahrten angeboten werden könnten oder über kurz oder lang wegfallen würden.

 

Frau Richter befürchtet, dass der Stadtjugendring ohne Unterstützung in den kommenden Jahren viel weniger Angebote in dem Bereich machen könne. Die Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung seien für Kinder und Jugendliche immens wichtig.

 

Herr Hewing hat in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ähnliche Diskussion geführt. Falls sich die Erhöhung abbilden ließe, würden sie das unterstützen und falls nicht, wäre wichtig, dass die Personen mit Transferleistungen mehr Geld bekommen würden.

 

Herr Beckers gibt an, dass die CDU sich auch den Kompromiss vorstellen könne, nur die Transferleistungsempfänger zu berücksichtigen.

 

Herr Heeke informiert, dass die FDP-Fraktion in die gleiche „Kerbe“ schlage.

 

Herr Richter gibt zu bedenken, dass der größte Teil der entstehenden Kosten durch die Teilnehmerbeiträge refinanziert würden und gleichzeitig die Teilnehmer durch die Inflation weniger Geld zur Verfügung hätten. Die Freizeiten würden meistens von Ehrenamtlichen durchgeführt, und er finde, dass für sie ein Signal gesetzt werden müsste.

 

Frau Richter gibt zu dem genannten Kompromissvorschlag zu bedenken, dass Familien oft nur knapp über der Grenze für Transferleistungen liegen und sie diese Kinder verlieren würden.

 

Herr Timpe äußert sich in ähnlicher Richtung. Die Begrenzung auf die Transferleistungsempfänger würde den Ausschreibungspreis ansteigen lassen, und der höhere Preis schrecke erst mal grundsätzlich ab; auch die Transferleistungsempfänger, da sie sich oft der Vergünstigungen nicht bewusst seien.

 

 

Zu 1 b

 

Frau Richter erklärt sich als 1. Vorsitzende des Stadtjugendringes für befangen. Herr Timpe erklärt sich ebenfalls für befangen.

 

 

Zu 1 c

 

Frau Richter erklärt sich für befangen.

 

 

Zu 2 [NEU]

 

Herr Fühner informiert, dass die zu Beginn der Sitzungen genannten Anträge der Fraktionen CDU/FDP (Anlage 1) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Anlage 2), jeweils vom 15. November 2022, unter dem TOP 11 als neuer Punkt 2 beraten werden.

 

Herr Hewing sagt, dass der Antrag der Fraktion CDU/FDP vermutlich den gleichen Hintergrund hätte, wie der seiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In der Rechnungsprüfungsausschusssitzung sei deutlich geworden, dass die erzieherischen Hilfen in Rheine im Vergleich zu den anderen 35 Städten pro Hilfesuchenden am höchsten seien. Auch wenn das überhaupt keine Aussage zu der Qualität habe, müsste das ernst genommen werden. Ohne Zweifel dürfe Kinderschutz niemals von Finanzen abhängig sein, dennoch möchte seine Fraktion die Verwaltung auffordern, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.

 

Herr Fühner schlägt vor, aus beiden Anträgen einen zu machen.

 

Herr Evers fragt, welche Indikatoren für den Vergleich mit den anderen Städten/Kommunen festgelegt worden seien.

 

Herr Gausmann erklärt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die Kommunen alle fünf Jahre aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen prüfe. Ein Faktor sei, wie viel Geld eine Kommune pro Einwohner unter 18 Jahren für den Bereich der Hilfen zur Erziehung ausgebe. Ein weiterer Faktor gebe die Gesamtzahl der Fälle und die durchschnittliche Kostenhöhe pro Fall an. Und das sei der angesprochene Betrag, wo die Stadt Rheine den Spitzenwert von 35 Kommunen aufnehme.

 

Er schlägt für einen gemeinsamen Antrag als Beschlussvorschlag vor, dass die ersten 500.000 Euro in 2023, da es die ungefähre Größenordnung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei, und die zweiten 500.000 Euro in 2024 folgen werden. In 2025/2026 müsste geschaut werden, ob die 1,5 Mio. Euro erreicht werden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über den von Herrn Gausmann gemachten Beschlussvorschlag, über den Herr Fühner abschließend abstimmen lässt (siehe Beschluss zu 2).

 

 

Zu 3 (ursprünglich 2) 

 

Herr Gausmann schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, den Herrn Fühner zur Abstimmung gibt (siehe Beschluss zu 3).    

   


Beschluss:

 

1     a     (1)   Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Träger der Offenen Jugendarbeit aufgrund der zu erwartenden Energiepreissteigerungen zusätzliche Betriebskostenzuwendungen benötigen.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern der Offenen Jugendarbeit festzulegen, wie hoch die zusätzlichen Aufwendungen sein werden.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unterjährig eine erneute Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss herbeizuführen, um die Energie-
Preispro­blematik mit den Trägern lösen zu können.

(2)   Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings e. V. nicht zu, die Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8,00 Euro pro Tag und Teilnehmer bzw. von Transferleistungsempfänger auf 9,00 Euro zu erhöhen.

 

b)    Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings e. V. über eine zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot zu. Die erforderlichen Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.

 

c)    Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Jugend- und Familiendienst e. V. über eine Fortsetzung des Projektes in Rodde zu. Die erforderlichen Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.

 

2     Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, bei dem Produkt 2101 für die Jahre 2023 und 2024 eine Kostenreduzierung von jeweils 500.000 Euro zu erzielen, ohne dabei die Qualität notwendiger erzieherischer Maßnahmen zu reduzieren.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung für die mittelfristige Finanzplanung im Produkt 2101 ein abgestimmtes Konzept für eine Kostenreduzierung von 1,5 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2025 vorzulegen.

 

3     Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2 - Jugendamt/Produktgruppe 21 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen und der sich aus den obigen Beschlüssen ergebenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.         

 


Abstimmungsergebnis:                 

 

Zu 1  a     (1)                 einstimmig

 

                 (2)                 mehrheitlich abgelehnt (Ja = 4 / Nein = 8 / Enthaltungen = 0)
                                      [Damit ist der Antrag des Stadtjugendringes e. V. angenommen!]

 

          b)                         einstimmig

 

          c)                         einstimmig

 

Zu 2                               einstimmig

 

Zu 3                               einstimmig