Herr Gausmann
informiert, dass sowohl Herr Dr. Lüttmann als auch der Kämmerer deutlich
gemacht hätten, wie eng die Haushaltssituation der Stadt Rheine sei. Deswegen
sei die Vorlage von der Verwaltung so verfasst worden, dass alle zusätzlichen
freiwilligen Leistungen ohne Refinanzierungsvorschlag abgelehnt würden. Diese
seien auch nicht mit kalkuliert worden. Die 29.000 Euro Miete für St. Michael
seien noch nicht Bestand des Haushaltsplanentwurfes und müssten im Beschluss
noch berücksichtigt werden.
Frau Overesch
erklärt sich zu dem Punkt 1 a bis c für befangen.
Herr Fühner
teilt mit, dass bei ihm einige Unterstützungsschreiben zu verschiedenen Punkten
der hier vorgestellten Anträge eingegangen seien.
Herr Hewing
bittet um Information, um wieviel Mehrkosten es bei der 30%igen Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses (Punkt 1 a 1)
und bei der Zuschusserhöhung für die Ferienlager (Punkt 1 a 2) ginge. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denkt, dass
an falscher Stelle gespart werde, da Kinderschutz auch durch die offene
Jugendarbeit stattfinde.
Herr Gausmann
antwortet, dass die 30%ige Erhöhung 59.000 Euro und die Erhöhung im Bereich
Freizeiten 80.000 Euro entsprechen würden.
Zu 1 a (1)
Frau Leskow
gibt an, dass die SPD das genauso sehe wie Herr Hewing. Die Problematik im
Haushalt werde gesehen. Wenn aber zu Lasten des Jugendschutzes gespart werden
würde, würde das im Endeffekt nachher teurer zurückkommen.
Frau Raneberg
benennt, dass die Ev. Kirchengemeinde Jakobi als Träger einer Jugendeinrichtung
im Jahr 2021 für diese 42.500,00 Euro Betriebskosten gehabt hätten und diese
nach der Hochrechnung für 2023 auf 46.000,00 Euro steigen würden, wovon
31.500,00 Euro für Energie und Strom anfallen würden. Nach Abzug für Putzmittel
etc. würde kein einziger Euro mehr für Kekse, Malutensilien usw. übrigbleiben.
Herr Evers
macht auf die abnehmende Zahl der Jugendangebote aufmerksam, die der wachsenden
Zahl von Kindern entgegenstehen würde. Es sollte allen ein Anliegen sein, diese
Arbeiten zu unterstützen.
Herr Schomaker
schließt sich den Vorrednern an. Er sehe als Konsequenz, wenn der Antrag nicht
beschlossen werde, dass die Jugendeinrichtungen ihre Öffnungszeiten reduzieren
oder schließen würden, um Energie einzusparen.
Herr Heeke hat
vor ein oder zwei Wochen gehört, dass der Ministerpräsident Wüst angekündigt
habe, einen Rettungsschirm für Vereine, ähnlich wie zu Corona-Zeiten,
einzurichten. Er fragt, ob Informationen dazu bekannt seien und ob ggf.
Landesmittel in diese Finanzierung einfließen würden.
Herr Gausmann
antwortet, dass es keine Konkretisierung zu einem Rettungsschirm gebe. Er
befürchte aber nach der Erfahrung zu Corona, dass die Jugendarbeit „hinten
herunterfalle“ oder die Information zu spät für die Haushaltsplanberatungen
kommen werde.
Er informiert,
dass die vertraglichen Bedingungen mit den Jugendverbänden eine Indizierung der
Zuwendung auch im Bereich der Sachkosten beinhalten. Derzeit entwickle sich ein
Inflationsindex von 11 oder 12 %, die die Vereine bekommen würden. Es müsse
darauf geachtet werden, dass keine Doppelförderung entstehe, falls die
Zuschusserhöhung der Betriebskosten um 30 % beschlossen werde. Es müsse auch
darauf aufgepasst werden, dass durch einen evtl. Rettungsschirm der
Landesregierung keine Überförderung entstehe.
Die
Ausschussmitglieder diskutieren, ob es sinnvoll wäre, den Antrag auf eine
spätere Sitzung zu verschieben und heute lediglich eine Absichtserklärung zu
beschließen, und welche Auswirkungen die eine oder andere Entscheidung auf die
Haushaltplanberatungen haben würde.
Herr Gausmann
schlägt einen groben Beschlussvorschlag vor: „Der Jugendhilfeausschuss sieht die Notwendigkeit, die Träger der
Offenen Jugendarbeit im Rahmen der Energiekrise finanziell abzusichern. Sollte
neben dem Inflationsausgleich zusätzliche Zahlungen zur Sicherung des Betriebes
notwendig sein, wird die Verwaltung beauftragt, unterjährig den
Jugendhilfeausschuss damit zu beschäftigen und eine Beschlussfassung
herbeizuführen.“ Dann bräuchte die
Angelegenheit nicht in den Haushalt gehen. Es könnte abgewartet werden, was der
Rettungsschirm mache, und ob evtl. eine Finanzierung über Einsparungen in
anderen Bereichen möglich wäre.
Um 18:38 Uhr unterbricht Herr Fühner
die Sitzung für 10 Minuten.
Frau Richter
informiert, dass sie zu dem formulierten Beschlussvorschlag von Herrn Gausmann
eine Ergänzung wünsche. Die Verwaltung solle bis zu der Januar-Sitzung über die
tatsächliche Energiekosten-Mehrbelastung mit den einzelnen Trägern Gespräche
führen und das Thema zur Besprechung auf die Tagesordnung im Januar 2023
nehmen.
Herr Gausmann
spricht einen neuen Beschlussvorschlag aus, den Herr Fühner zur Abstimmung
stellt (siehe Beschluss zu 1 a 1).
Zu 1 a (2)
Herr Schomaker
sagt, dass, falls die Zuschüsse für Freizeitfahrten nicht erhöht würden, mit
sinkender Teilnehmerzahl weniger Freizeitfahrten angeboten werden könnten oder
über kurz oder lang wegfallen würden.
Frau Richter
befürchtet, dass der Stadtjugendring ohne Unterstützung in den kommenden Jahren
viel weniger Angebote in dem Bereich machen könne. Die Freizeitmaßnahmen mit
Übernachtung seien für Kinder und Jugendliche immens wichtig.
Herr Hewing
hat in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ähnliche Diskussion geführt.
Falls sich die Erhöhung abbilden ließe, würden sie das unterstützen und falls
nicht, wäre wichtig, dass die Personen mit Transferleistungen mehr Geld
bekommen würden.
Herr Beckers
gibt an, dass die CDU sich auch den Kompromiss vorstellen könne, nur die
Transferleistungsempfänger zu berücksichtigen.
Herr Heeke
informiert, dass die FDP-Fraktion in die gleiche „Kerbe“ schlage.
Herr Richter
gibt zu bedenken, dass der größte Teil der entstehenden Kosten durch die
Teilnehmerbeiträge refinanziert würden und gleichzeitig die Teilnehmer durch
die Inflation weniger Geld zur Verfügung hätten. Die Freizeiten würden meistens
von Ehrenamtlichen durchgeführt, und er finde, dass für sie ein Signal gesetzt
werden müsste.
Frau Richter
gibt zu dem genannten Kompromissvorschlag zu bedenken, dass Familien oft nur
knapp über der Grenze für Transferleistungen liegen und sie diese Kinder
verlieren würden.
Herr Timpe
äußert sich in ähnlicher Richtung. Die Begrenzung auf die
Transferleistungsempfänger würde den Ausschreibungspreis ansteigen lassen, und
der höhere Preis schrecke erst mal grundsätzlich ab; auch die
Transferleistungsempfänger, da sie sich oft der Vergünstigungen nicht bewusst
seien.
Zu 1 b
Frau Richter
erklärt sich als 1. Vorsitzende des Stadtjugendringes für befangen. Herr Timpe
erklärt sich ebenfalls für befangen.
Zu 1 c
Frau Richter erklärt
sich für befangen.
Zu 2 [NEU]
Herr Fühner
informiert, dass die zu Beginn der Sitzungen genannten Anträge der Fraktionen
CDU/FDP (Anlage 1) und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN (Anlage 2), jeweils
vom 15. November 2022, unter dem TOP 11 als
neuer Punkt 2 beraten werden.
Herr Hewing
sagt, dass der Antrag der Fraktion CDU/FDP vermutlich den gleichen Hintergrund
hätte, wie der seiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In der
Rechnungsprüfungsausschusssitzung sei deutlich geworden, dass die
erzieherischen Hilfen in Rheine im Vergleich zu den anderen 35 Städten pro
Hilfesuchenden am höchsten seien. Auch wenn das überhaupt keine Aussage zu der
Qualität habe, müsste das ernst genommen werden. Ohne Zweifel dürfe
Kinderschutz niemals von Finanzen abhängig sein, dennoch möchte seine Fraktion
die Verwaltung auffordern, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.
Herr Fühner
schlägt vor, aus beiden Anträgen einen zu machen.
Herr Evers
fragt, welche Indikatoren für den Vergleich mit den anderen Städten/Kommunen
festgelegt worden seien.
Herr Gausmann
erklärt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die Kommunen alle fünf Jahre aufgrund
ihrer finanziellen Rahmenbedingungen prüfe. Ein Faktor sei, wie viel Geld eine
Kommune pro Einwohner unter 18 Jahren für den Bereich der Hilfen zur Erziehung
ausgebe. Ein weiterer Faktor gebe die Gesamtzahl der Fälle und die
durchschnittliche Kostenhöhe pro Fall an. Und das sei der angesprochene Betrag,
wo die Stadt Rheine den Spitzenwert von 35 Kommunen aufnehme.
Er schlägt für
einen gemeinsamen Antrag als Beschlussvorschlag vor, dass die ersten 500.000
Euro in 2023, da es die ungefähre Größenordnung des Antrages der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei, und die zweiten 500.000 Euro in 2024 folgen werden.
In 2025/2026 müsste geschaut werden, ob die 1,5 Mio. Euro erreicht werden.
Die
Ausschussmitglieder diskutieren über den von Herrn Gausmann gemachten
Beschlussvorschlag, über den Herr Fühner abschließend abstimmen lässt (siehe Beschluss zu 2).
Zu 3 (ursprünglich
2)
Herr Gausmann
schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, den Herrn Fühner zur
Abstimmung gibt (siehe Beschluss zu 3).
Beschluss:
1 a (1) Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Träger der
Offenen Jugendarbeit aufgrund der zu erwartenden Energiepreissteigerungen
zusätzliche Betriebskostenzuwendungen benötigen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern
der Offenen Jugendarbeit festzulegen, wie hoch die zusätzlichen Aufwendungen
sein werden.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unterjährig eine erneute
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss herbeizuführen, um die Energie-Preisproblematik mit den Trägern lösen zu können.
(2) Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings e. V. nicht zu, die Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8,00
Euro pro Tag und Teilnehmer bzw. von Transferleistungsempfänger auf 9,00 Euro
zu erhöhen.
b) Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings
e. V. über eine zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot zu. Die erforderlichen
Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.
c) Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Jugend- und
Familiendienst e. V. über eine Fortsetzung des Projektes in Rodde zu. Die
erforderlichen Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.
2 Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, bei dem Produkt 2101 für die
Jahre 2023 und 2024 eine Kostenreduzierung von jeweils 500.000 Euro zu
erzielen, ohne dabei die Qualität notwendiger erzieherischer Maßnahmen zu
reduzieren.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung für die mittelfristige
Finanzplanung im Produkt 2101 ein abgestimmtes Konzept für eine
Kostenreduzierung von 1,5 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2025 vorzulegen.
3 Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2 - Jugendamt/Produktgruppe 21 mit
den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der
Begründung aufgeführten Änderungen und der sich aus den obigen Beschlüssen
ergebenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu
übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 a (1) einstimmig
(2) mehrheitlich abgelehnt (Ja = 4 / Nein = 8 /
Enthaltungen = 0)
[Damit ist der Antrag des Stadtjugendringes
e. V. angenommen!]
b) einstimmig
c) einstimmig
Zu 2 einstimmig
Zu 3 einstimmig