Herr Gausmann
informiert, dass vor zwei Wochen ein Spitzengespräch stattgefunden habe. Dort
sei für die Schwerpunkteinrichtungen bzw. HPKs als neue Formulierung der
Begriff „Expertise-Einrichtungen“ gefunden worden. Einig seien sie sich, dass
Kinder mit Beeinträchtigungen möglichst in einer Regeleinrichtung gefördert
werden sollten. Örtlich stelle sich die Frage, wie es für Kinder mit schwerster
Mehrfachbehinderung möglich sein werde, in einer Regelkita aufgenommen zu
werden, wenn alleine die baulichen Voraussetzungen, z. B. die Türbreite, nicht
ausreichen würden.
Darüber hinaus
würden ihm auch die durch die Umwandlung des Schlüssels 1:3 entstehenden rund
200 zusätzlichen Plätze und das dafür benötigte Personal Sorgen bereiten. Im
Kreis Steinfurt würden die sogenannten 47er-Meldungen (Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen
gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII [Personalausfall]), die es beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe gebe, zunehmen. Aus diesen Meldungen ginge
hervor, dass die jeweilige Einrichtung aufgrund des Personalmangels nur noch
mit dem unteren Personalwert fahren würde. Sollten dann noch eine oder zwei
weitere Personen erkranken, sei quasi nur noch ein Notbetrieb
aufrechtzuerhalten. Wie das unter dem Kontext des Fachkräftemangels und der
Basisleistung II, also unter den Auswirkungen des BTHGs, abgebildet werden
solle, entziehe sich seiner Kenntnis.
Herr Gausmann
weist auf einen dritten Punkt hin. Gemeinsam müsse geschaut werden, dass die
vorhandenen guten landesweiten Angebotsformen in den heilpädagogischen
Einrichtungen mit den Förderungen nicht in Gänze zerschlagen würden. Er sei
überzeugt, dass für bestimmte Zielgruppenkinder – auch mit Basis-Finanzierung –
weiterhin heilpädagogische Einrichtungen notwendig sein würden. Eltern sollen
demnächst nach dem BTHG die Einzelverordnung für ergotherapeutische Förderung
aus dem SGB-V bekommen; jedoch sei die Vertragsvereinbarung für diese
Leistungsabrechnungen der Ergotherapeuten nicht enthalten.
Herr Fühner
macht darauf aufmerksam, dass, wenn von Kindern mit Behinderung gesprochen
werde, es immer um Kinder mit sehr unterschiedlichen, individuellen
Förderbedarfen gehe. Unter entsprechenden Rahmenbedingungen könnten diese
Förderbedarfe durchaus inklusiv abgebildet werden.
Herr Evers
fügt zu den Äußerungen von Herrn Gausmann hinzu, dass bei schwer
mehrfachbehinderten Kindern neben dem pädagogischen Fachpersonal auch die Frage
nach dem medizinischen Fachpersonal gestellt werden müsste. Auch die in der
Kitabedarfsplanung aufgeführten fehlenden Kita-Plätze müssten gut im Blick
behalten werden.
Herr Fühner
wirft einen Blick in die Geschichte. Im Jahr 2005 habe der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe einen sogenannten Paradigmenwechsel zugunsten der
Einzelintegration vorgenommen. Viele der Kinder mit unterschiedlichen
Behinderungsformen, die im Regelbereich aufgenommen worden seien, hätten nicht
entsprechend betreut werden können. Das sei kein Vorwurf an die
Regeleinrichtungen. Es solle auf die richtige Betreuungsform geachtet werden,
damit ein Kind möglichst dauerhaft in einer Kita verbleiben könne.
Zu den
angesprochenen SGB-V-Leistungen bedarf es entsprechenden Personals. Hier müsse
aufgepasst werden, dass das Ganze nicht dem Kostendiktat unterliege und darauf
ausgerichtet würde. Er bittet die Verwaltung, dieses Thema regelmäßig auf die
Tagesordnung zu setzen, damit der Ausschuss sich zeitnah und rechtzeitig mit
den Konsequenzen auseinandersetzen könne.
Frau Overesch
spricht die vielen Veränderungen der Kindertageseinrichtungen in den letzten
Jahren an und betont, dass die Ausschussmitglieder und die Verwaltung nicht
müde werden dürften, an Land und Bund weiter zu transportieren, dass es unter
den gegebenen Umständen nicht machbar sei. Es fehle nicht der Wille, sondern an
den Rahmenbedingungen und Menschen, dieses umzusetzen.
Herr Fühner informiert, dass in der Verhandlungsgruppe zur Entwicklung des Landesrahmenvertrages zwei Vertreter der Kreisjugendämter sitzen würden. Mit dem Vertreter des Kreisjugendamtes, Herrn Hüsing, hätten die Träger bereits ein Gespräch geführt. Er empfiehlt der Verwaltung, ebenfalls mit Herrn Hüsing in Kontakt zu bleiben. Im Rahmen der Expertise sei Frau Lücke eine Expertin zu dieser Themenstellung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt
die Ausführungen zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die
Kindertagesbetreuung zur Kenntnis.