Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann informiert, dass vor zwei Wochen ein Spitzengespräch stattgefunden habe. Dort sei für die Schwerpunkteinrichtungen bzw. HPKs als neue Formulierung der Begriff „Expertise-Einrichtungen“ gefunden worden. Einig seien sie sich, dass Kinder mit Beeinträchtigungen möglichst in einer Regeleinrichtung gefördert werden sollten. Örtlich stelle sich die Frage, wie es für Kinder mit schwerster Mehrfachbehinderung möglich sein werde, in einer Regelkita aufgenommen zu werden, wenn alleine die baulichen Voraussetzungen, z. B. die Türbreite, nicht ausreichen würden.

 

Darüber hinaus würden ihm auch die durch die Umwandlung des Schlüssels 1:3 entstehenden rund 200 zusätzlichen Plätze und das dafür benötigte Personal Sorgen bereiten. Im Kreis Steinfurt würden die sogenannten 47er-Meldungen (Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII [Personalausfall]), die es beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gebe, zunehmen. Aus diesen Meldungen ginge hervor, dass die jeweilige Einrichtung aufgrund des Personalmangels nur noch mit dem unteren Personalwert fahren würde. Sollten dann noch eine oder zwei weitere Personen erkranken, sei quasi nur noch ein Notbetrieb aufrechtzuerhalten. Wie das unter dem Kontext des Fachkräftemangels und der Basisleistung II, also unter den Auswirkungen des BTHGs, abgebildet werden solle, entziehe sich seiner Kenntnis.

 

Herr Gausmann weist auf einen dritten Punkt hin. Gemeinsam müsse geschaut werden, dass die vorhandenen guten landesweiten Angebotsformen in den heilpädagogischen Einrichtungen mit den Förderungen nicht in Gänze zerschlagen würden. Er sei überzeugt, dass für bestimmte Zielgruppenkinder – auch mit Basis-Finanzierung – weiterhin heilpädagogische Einrichtungen notwendig sein würden. Eltern sollen demnächst nach dem BTHG die Einzelverordnung für ergotherapeutische Förderung aus dem SGB-V bekommen; jedoch sei die Vertragsvereinbarung für diese Leistungsabrechnungen der Ergotherapeuten nicht enthalten.

 

Herr Fühner macht darauf aufmerksam, dass, wenn von Kindern mit Behinderung gesprochen werde, es immer um Kinder mit sehr unterschiedlichen, individuellen Förderbedarfen gehe. Unter entsprechenden Rahmenbedingungen könnten diese Förderbedarfe durchaus inklusiv abgebildet werden.

 

Herr Evers fügt zu den Äußerungen von Herrn Gausmann hinzu, dass bei schwer mehrfachbehinderten Kindern neben dem pädagogischen Fachpersonal auch die Frage nach dem medizinischen Fachpersonal gestellt werden müsste. Auch die in der Kitabedarfsplanung aufgeführten fehlenden Kita-Plätze müssten gut im Blick behalten werden.

 

Herr Fühner wirft einen Blick in die Geschichte. Im Jahr 2005 habe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen sogenannten Paradigmenwechsel zugunsten der Einzelintegration vorgenommen. Viele der Kinder mit unterschiedlichen Behinderungsformen, die im Regelbereich aufgenommen worden seien, hätten nicht entsprechend betreut werden können. Das sei kein Vorwurf an die Regeleinrichtungen. Es solle auf die richtige Betreuungsform geachtet werden, damit ein Kind möglichst dauerhaft in einer Kita verbleiben könne.

 

Zu den angesprochenen SGB-V-Leistungen bedarf es entsprechenden Personals. Hier müsse aufgepasst werden, dass das Ganze nicht dem Kostendiktat unterliege und darauf ausgerichtet würde. Er bittet die Verwaltung, dieses Thema regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen, damit der Ausschuss sich zeitnah und rechtzeitig mit den Konsequenzen auseinandersetzen könne.

 

Frau Overesch spricht die vielen Veränderungen der Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren an und betont, dass die Ausschussmitglieder und die Verwaltung nicht müde werden dürften, an Land und Bund weiter zu transportieren, dass es unter den gegebenen Umständen nicht machbar sei. Es fehle nicht der Wille, sondern an den Rahmenbedingungen und Menschen, dieses umzusetzen.

 

Herr Fühner informiert, dass in der Verhandlungsgruppe zur Entwicklung des Landesrahmenvertrages zwei Vertreter der Kreisjugendämter sitzen würden. Mit dem Vertreter des Kreisjugendamtes, Herrn Hüsing, hätten die Träger bereits ein Gespräch geführt. Er empfiehlt der Verwaltung, ebenfalls mit Herrn Hüsing in Kontakt zu bleiben. Im Rahmen der Expertise sei Frau Lücke eine Expertin zu dieser Themenstellung.         


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Kindertagesbetreuung zur Kenntnis.