Herr Gausmann
stellt die Präsentation (Anlage 3)
vor.
Vor vier
Jahren sei festgestellt worden, dass die Leistungsspanne der Sozialen Dienste
mit dem Kernbereich „Förderung junger Menschen und Familien“ für eine Leitung
zu groß geworden sei. Deswegen sei dieser Bereich geteilt und mit einer zweiten
Leitung besetzt worden. Heute gehe es um den Allgemeinen Sozialen Dienst
(2101-1) mit derzeit 14 Fachkräften; rund 10 Stellen.
Die
Stellenplanentwicklung zeige die Steigerung von 2019 mit 9,4 Stellen bis 2022 mit
12,51 Stellen an. Lt. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt habe das Jugendamt
Rheine an diesem Punkt eine ausreichende Personalausstattung.
Die
Krankheitsquote in 2021 mit 15 % bedeute, dass ungefähr 1,5 Fachkräfte ein
ganzes Jahr nicht vor Ort gewesen seien; zum großen Teil aufgrund
Langzeiterkrankung. Die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen hätten die Arbeit
mitübernehmen müssen. Aufgrund von Krankheit und Urlaub seien in diesem Sommer
nur 5 Mitarbeiter(innen) vor Ort gewesen, und die Teamstruktur sei aufgegeben
worden. Im Zeitraum 2019 bis 2021 seien 10 Mitarbeiter(innen) in der
Fluktuation gewesen. Da mit dem Produktbereich 2101-2 zusammengearbeitet worden
sei, habe bei akuten Kindeswohlgefährdungen das Vier-Augen-Prinzip
aufrechterhalten werden können. Leistungseinschränkungen habe es im Bereich der
Hilfeplanung gegeben; der eine oder andere Bericht an das Familiengericht sei
aufgrund von Zuständigkeitswechseln zu spät geschickt worden.
Von den im
Stellenbedarf aufgeführten 10,75 Stellen seien 9,8 derzeit besetzt. Die nächste
Besetzung komme Anfang nächsten Jahres, so dass das Soll erreicht werde. Obwohl
derzeit alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort seien, gebe es noch keine
entspannte Arbeitssituation. Auf der Agenda der Verwaltung stehe die Schnittstellenbetrachtung
von der mittleren zur höchsten Entscheidungsebene.
In den
heutigen Stellenplanberatungen fordere die Verwaltung für den ASD zwei
zusätzliche Stellen; eine Sozialarbeiter-/Sozialpädagogen-Stelle im
Kinderschutzbereich und eine Verwaltungsstelle mit administrativen Aufgaben. Er
schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss sich regelmäßig mit der Situation
des ASD beschäftigen solle.
Herr Hewing
hält es für gut, dem ASD eine Verwaltungskraft zur Seite zu stellen. Er fragt,
ob es im ASD ein Einarbeitungskonzept für junge Kolleginnen und Kollegen gebe.
Herr Gausmann
erwidert, dass es im ASD ein neues Einarbeitungskonzept mit verpflichtenden
Basis-Fortbildungen in den Bereichen Kinderschutz, Familienberatung und dem
Umgang mit familiengerichtlichen Verfahren gebe. Zudem werde ihnen immer eine
erfahrene Kollegin oder Kollege zur Seite gestellt. Für die Einarbeitungszeit
von ein bis eineinhalb Jahren, bis eine Fallrate von 100 % abgebildet werden
könne, werde eine Zeitressource einkalkuliert. Entschieden worden sei auch,
dass neue Kolleginnen und Kollegen mit der Leitung regelmäßig
Mitarbeitergespräche führen, um eventuell notwendige Unterstützungsbedarfe zu
erkennen. Eine Kollegin sei nach dem dreijährigen dualen Studium bei der Stadt
Rheine unbefristet eingestellt worden. Eine weitere Kollegin werde im nächsten
Jahr fertig.
Herr Schomaker
möchte wissen, ob es bei der Stellenbedarfsberechnung einen Anteil für
Krankheit, Urlaub und Fortbildung gibt. Und falls ja, wie dieser Anteil in die
tatsächliche Krankheitsquote bzw. Quote der anwesenden Mitarbeiter(innen)
eingerechnet wird.
Herr Gausmann erklärt, dass der KGSt, die Kommunale Gemeinschaftsstelle, eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit und die Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitstage angebe. Die Jahresarbeitszeit sei im Sommer um zwei freie Verfügungstage reduziert worden. [Nachtrag: 6,3 % – im Durchschnitt 13,75 Krankheitstage.]
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.