Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann stellt die Präsentation (Anlage 3) vor.

 

Vor vier Jahren sei festgestellt worden, dass die Leistungsspanne der Sozialen Dienste mit dem Kernbereich „Förderung junger Menschen und Familien“ für eine Leitung zu groß geworden sei. Deswegen sei dieser Bereich geteilt und mit einer zweiten Leitung besetzt worden. Heute gehe es um den Allgemeinen Sozialen Dienst (2101-1) mit derzeit 14 Fachkräften; rund 10 Stellen.

 

Die Stellenplanentwicklung zeige die Steigerung von 2019 mit 9,4 Stellen bis 2022 mit 12,51 Stellen an. Lt. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt habe das Jugendamt Rheine an diesem Punkt eine ausreichende Personalausstattung.

 

Die Krankheitsquote in 2021 mit 15 % bedeute, dass ungefähr 1,5 Fachkräfte ein ganzes Jahr nicht vor Ort gewesen seien; zum großen Teil aufgrund Langzeiterkrankung. Die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen hätten die Arbeit mitübernehmen müssen. Aufgrund von Krankheit und Urlaub seien in diesem Sommer nur 5 Mitarbeiter(innen) vor Ort gewesen, und die Teamstruktur sei aufgegeben worden. Im Zeitraum 2019 bis 2021 seien 10 Mitarbeiter(innen) in der Fluktuation gewesen. Da mit dem Produktbereich 2101-2 zusammengearbeitet worden sei, habe bei akuten Kindeswohlgefährdungen das Vier-Augen-Prinzip aufrechterhalten werden können. Leistungseinschränkungen habe es im Bereich der Hilfeplanung gegeben; der eine oder andere Bericht an das Familiengericht sei aufgrund von Zuständigkeitswechseln zu spät geschickt worden.

 

Von den im Stellenbedarf aufgeführten 10,75 Stellen seien 9,8 derzeit besetzt. Die nächste Besetzung komme Anfang nächsten Jahres, so dass das Soll erreicht werde. Obwohl derzeit alle Kolleginnen und Kollegen vor Ort seien, gebe es noch keine entspannte Arbeitssituation. Auf der Agenda der Verwaltung stehe die Schnittstellenbetrachtung von der mittleren zur höchsten Entscheidungsebene.

 

In den heutigen Stellenplanberatungen fordere die Verwaltung für den ASD zwei zusätzliche Stellen; eine Sozialarbeiter-/Sozialpädagogen-Stelle im Kinderschutzbereich und eine Verwaltungsstelle mit administrativen Aufgaben. Er schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss sich regelmäßig mit der Situation des ASD beschäftigen solle.

 

Herr Hewing hält es für gut, dem ASD eine Verwaltungskraft zur Seite zu stellen. Er fragt, ob es im ASD ein Einarbeitungskonzept für junge Kolleginnen und Kollegen gebe.

 

Herr Gausmann erwidert, dass es im ASD ein neues Einarbeitungskonzept mit verpflichtenden Basis-Fortbildungen in den Bereichen Kinderschutz, Familienberatung und dem Umgang mit familiengerichtlichen Verfahren gebe. Zudem werde ihnen immer eine erfahrene Kollegin oder Kollege zur Seite gestellt. Für die Einarbeitungszeit von ein bis eineinhalb Jahren, bis eine Fallrate von 100 % abgebildet werden könne, werde eine Zeitressource einkalkuliert. Entschieden worden sei auch, dass neue Kolleginnen und Kollegen mit der Leitung regelmäßig Mitarbeitergespräche führen, um eventuell notwendige Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Eine Kollegin sei nach dem dreijährigen dualen Studium bei der Stadt Rheine unbefristet eingestellt worden. Eine weitere Kollegin werde im nächsten Jahr fertig.

 

Herr Schomaker möchte wissen, ob es bei der Stellenbedarfsberechnung einen Anteil für Krankheit, Urlaub und Fortbildung gibt. Und falls ja, wie dieser Anteil in die tatsächliche Krankheitsquote bzw. Quote der anwesenden Mitarbeiter(innen) eingerechnet wird.

 

Herr Gausmann erklärt, dass der KGSt, die Kommunale Gemeinschaftsstelle, eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit und die Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitstage angebe. Die Jahresarbeitszeit sei im Sommer um zwei freie Verfügungstage reduziert worden. [Nachtrag: 6,3 % ­–  im Durchschnitt 13,75 Krankheitstage.]               


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.