Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

 

Herr van Wüllen gibt einen Überblick über die Situation und weist darauf hin, dass es einen Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeben habe, welchen man für die Vorlage übernommen habe. Es sei wichtig, über den Erhalt der Bäume, die südlich bzw. südöstlich des Grundstückes liegen, zu sprechen, aber auch möglichst klar festzulegen, wie die Ausführung der Bebauung erfolgen solle. Er weist darauf hin, dass man die Maßnahme leider noch nicht mit dem Gestaltungsbeirat besprechen konnte. Zum Überblick erklärt Herr van Wüllen, dass es z. B. bei der Caritas-Bebauung zur Straße eine 4-Geschossigkeit gebe und dass in der Abstufung zum Timmermanufer eine 3-Geschossigkeit genügen müsse. Er möchte, dass ein Aufstellungsbeschluss mit frühzeitiger Beteiligung gefasst werde, damit man schon recht früh zum Thema umfassende Informationen und Anregungen erhalte.

 

Herr Bems erklärt, dass er Herrn van Wüllen beipflichten könne und er würde sich wünschen, dass die Bäume im südlichen Bereich erhalten bleiben.

 

Herr Hundrup weist darauf hin, dass das Gebäude der Caritas niedriger sei als das was dort geplant sei und er eine 4-Geschossigkeit dort nicht sehe. Weiter sehe er für das Haus auch keine Tiefgarage, da es im direkten Bereich schon ein Parkhaus gebe. Auf den Pkw-Verkehr in der Bültstiege möchte er generell verzichten. Er befürchtet, dass, wenn das Haus so gebaut werde wie es in der Vorlage stehe, der Bernburgplatz verschattet werde. Auch frage er sich, warum das Haus direkt an den Bernburgplatz gebaut werden darf, wenn doch ein Privathaus einen Grundstücksabstand von 3 Meter einhalten müsse. Weiter sei der Erhalt der Bäume sehr wichtig. Herr Hundrup erklärt, dass sie dem Vorhaben und der Vorlage so nicht zustimmen werden.

 

Herr Heinz-Jürgen Jansen befürchtet, dass man durch den Bau der Tiefgarage die Bäume, die einen ca. zwei Meter Stammumfang haben, nicht erhalten könne.

 

Herr Niehoff erklärt, dass die Mitglieder der FDP den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens begrüßen. Allerdings sehe man die Kubatur des Hauses, die Problematik mit dem  Baumbestand und die Gebäudehöhen als kritisch an, wobei diese Punkte im Verfahren abgearbeitet werden müssen. Daher werden sie dem Verfahren so zustimmen.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass auch sie die Vorlage befürworten.

 

Frau Schauer erklärt, dass man für klare Signale in Richtung Investor immer dankbar sei, da es die weiteren Gespräche erleichtere. Sie könne dann die Bedenken, die bezüglich der Tiefgarage, der Bäume und der Geschossigkeit bestehen, für weitere Gespräche mitnehmen. Es sei wichtig zu erfahren, ob es überhaupt eine Bereitschaft zur Bebauung gebe. Frau Schauer weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Planung und Ausgestaltung gebe. Im Moment gehe es erst einmal darum zu klären, ob dort generell und wie groß gebaut werden soll, ob eine Tiefgarage mit eingeplant werden müsse, was für eine Geschossigkeit geplant werden könne usw. Wichtig sei ihr auch, dass der Gestaltungsbeirat mit involviert werde und seine Beurteilung abgeben könne.

 

Herr Ortel würde an dieser Stelle die Kritikpunkte zurückgeben und auf einen besseren Alternativvorschlag warten. Deshalb würde er heute den Beschluss nicht fassen wollen.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass eine umfassende Grundlagenermittlung wichtig sei, wobei er in das Verfahren gehen möchte, um alle Beteiligten, sowohl aus der Öffentlichkeit

als auch aus den Behörden, noch einmal anzuhören. Auf Grund dessen habe man die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt, damit man genau erfahre, was gewünscht werde. Danach könne man mit ganz klaren Vorstellungen, Verpflichtungen und Fristen in die Umsetzung gehen. Herr van Wüllen möchte mit diesem Beschluss in das Verfahren kommen, um ein Signal zu setzen und eine städtebauliche und inhaltliche Diskussion zum Standort und seiner Entwicklung mit den Behörden und der Öffentlichkeit führen zu können.

 

 

 


Beschluss:

 

I                 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.12, Kennwort: „Bültstiege 15“, der Stadt Rheine zu.

 

II               Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12, Kennwort: "Bültstiege 15", der Stadt Rheine aufzustellen.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:       durch die nordöstliche Grenze der Straße Bültstiege,

Im Osten:          durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 813,

Im Süden:         durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 813 und 815,

im Westen:       durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 813.

 

Die zur Bebauung zur Verfügung stehende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 813 und 815. Die genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 170 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

III             Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13, Kennwort: "Bültstiege 15", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                         5 Nein-Stimmen

                                                         1 Enthaltung