Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit
Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 die Gebührensätze gemäß der als Anlage
1 beigefügten Straßenreinigungs- und
Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die
Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage
3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig