Beschluss:

 

1.  Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Straßenreinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023.

 

2.  Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage 3).

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig