Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.  Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe. g Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW), entsprechend § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW vom Jahresüberschuss/Bilanzgewinn den noch offenen Teilbetrag des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 600.000 EUR ebenfalls in die Sicherheitsrücklage einzustellen (vgl. Vorlage 247/22).

 

2.  Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass aktuell davon auszugehen ist, dass im Haushaltsjahr 2023 ebenfalls keine Ausschüttung an den Träger erfolgen kann. Ferner nimmt der Rat der Stadt Rheine zur Kenntnis, dass Verwaltungsrat und Sparkassenvorstand ab dem Haushaltsjahr 2024 - unter der Prämisse der Erfüllung betriebswirtschaftlicher, aufsichtsrechtlicher und regulatorischer Anforderungen - wieder von jährlichen Ausschüttungen in Höhe von 600.000 EUR (brutto) ausgehen. In den Jahren 2025 und 2026 sollen die in 2022 und 2023 nicht erfolgten Ausschüttungen an den Träger nachgeholt werden, so dass in den Jahren 2025 und 2026 jeweils EUR 1.200.000 EUR (brutto) an den Träger ausgeschüttet werden sollen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig