Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen Klärschlamm auf 32,82 EUR und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 27,36 EUR fest.

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 20.12.2022 (Anlage 3).

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig