Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine legt
mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen
Klärschlamm auf 32,82 EUR und den Gebührensatz
für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und
deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 27,36 EUR fest.
2. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 20.12.2022 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig