Herr Hachmann bittet die Einwohner um Wortmeldungen, wo es um andere Themen als der „Eschendorfer Auge“ gehe. Es erfolgen keine Wortmeldungen, sodass man jetzt mit dem Thema „Eschendorfer Aue“ beginnen könne. Herr Hachmann erklärt, dass er die Tagesordnung der Einwohnerfragestunde bezüglich der Regularien heute nicht so eng auslegen werde, sodass auch mehrere wichtige Punkte von einer Person vorgetragen werden könne.

 

Bürger 1

Bürger 1 dankt Herrn Heinz-Jürgen Jansen, dass er die Eschendorfer Aue besucht habe und vor Ort die Auswirkungen des Bebauungsplanes erleben konnte. Man hätte sich gefreut, wenn auch die Verwaltung teilgenommen hätte. Bürger 1 berichtet, dass man bezüglich der Probleme im regen Austausch mit der Verwaltung gestanden habe, es dann aber widersprüchliche Aussagen zur gleichen Thematik von Mitarbeitern im Bauamt gegeben habe. Dies habe bei den Anwohnern zu einer deutlichen Verunsicherung beigetragen. Er weist darauf hin, dass man bei der Auslegung des Bebauungsplanes einen Fehler gemacht habe Er sehe aber auch Fehler, die auf Seiten der Verwaltung gemacht wurden. Mit dem eingebrachten Antrag, der an den Rat gehe, habe man einen Kompromissvorschlag erarbeitet, damit nicht Fall für Fall einzeln abgearbeitet werden müsse, sondern dies mit einer Beschlussfassung abgeschlossen werden könne. Seine erste Frage bezieht sich auf die versiegelten Flächen. Da junge Familien oft 2 Pkws benötigen, gebe es einen erhöhten Bedarf an versiegelter Fläche. Andererseits habe man gesehen, dass nur ca. 10 Parkplätze im öffentlichen Raum, im östlichen Teil der Eschendorfer Aue, geplant seien, was aus seiner Sicht viel zu wenig sei. Wenn die Zweitwagen der Familien mit berücksichtigt würden, benötige man mehr Parkplätze. Er möchte wissen, ob noch 50 – 60 Parkplätze mehr geplant werden.

 

Bürger 2

Auch ihm gehe es um die versiegelte Fläche. Er weist darauf hin, dass man dem Schriftstück, welches von der Verwaltung zur Entscheidungsempfehlung versandt worden sei, entnehmen konnte, dass die Anwohner der Eschendorfer Aue vorsätzlich oder gar böswillig gehandelt haben sollen. Dies sei so nicht richtig. Die Aussagen böswillig, vorsätzlich oder unwissend seien ganz verschiedene Aussagen, worauf er ausdrücklich hinweisen möchte. Bürger 2 erklärt, dass es ihm wichtig sei, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu erhalten. Er fragt, ob es noch möglich sei, im Nachgang einen Antrag auf Ausnahme/Befreiung zu stellen.

 

Bürger 3

Bürger 3 erklärt, dass es ihm um den Pflanzbereich gehe. Er erklärt, dass sie vor drei Jahren angefangen haben zu bauen und nach einem Jahr mit dem Grünbereich begonnen hätten. Man habe sich bei der Stadt erkundigt, was man unter standortnahen, einheimischen Gewächsen verstehe. Er habe telefonisch nachgefragt, aber leider keine konkrete Antwort bekommen und das Ganze dann seinem Landschaftsgärtner übergeben, der sich mit der Stadt in Verbindung setzen wollte. Er habe nur die Auskunft bekommen, rechts und links des Streifens Sträucher zu setzen und die Fläche zu begrünen. Dies habe man umgesetzt. Die Verwaltung habe sich dies nach zwei Jahren angesehen und nun sei festgestellt worden, dass man ein Problem mit der Bepflanzung habe. Weiter solle er auf die Größe des Streifens achten, der an der einen Seite 9,50 Meter und auf der anderen Seite 7,70 Meter breit sei. In dem dann erhaltenen Brief habe konkret gestanden, was die Verwaltung darunter verstehe, welche Bepflanzung, in welchem Format und in welchen Abständen zu setzen sei. Jetzt müsse  er sehr große Änderungen vornehmen, um dem zu entsprechen. Nach der Auskunft, die er jetzt habe, sei es sehr schwer, Obstbäume zu pflanzen. Er dürfe Gewächse setzen, aber keinen Weg anlegen, um an die Pflanzen heranzukommen. Die Problematik für die Anwohner bestehe jetzt darin, dass die standortnahen, einheimischen Gewächse, gepflegt werden müssen und dann seien auch noch neun der genannten Gewächse giftig. In einem Baugebiet mit vielen Kindern solle man doch versuchen, so wenig giftige Gewächse zu pflanzen wie möglich.

 

Bürger 4

Bürger 4 weist darauf hin, dass sie nicht wenige seien, die gegen die Regeln verstoßen haben. Es haben ca. 80 -90 % der Anwohner Probleme mit der Pflasterung oder dem Grünstreifen gehabt. Die Probleme haben entweder einen finanziellen Aspekt oder einen, der die Lebensqualität betreffe. Man werde bei den Änderungen, die jetzt 2-3 Jahre später festgesetzt werden, mit erheblichen zusätzlichen Kosten konfrontiert. Er frage sich, warum diese Konkretisierung erst Jahre später komme und was die Besitzer mit dem Grünstreifen machen dürfen, außer ihn zu pflegen.

 

Bürger 5

Bürger 5  fragt, nach den Grundstücken mit einer Größe von unter 250 qm, die im westlichen Teil der Eschendorfer Aue verortet seien. Wie könne man, bei einer 50 %igen Versiegelung, dieses Grundstück bebauen. Weiter gehe es ihm um fehlerhafte schriftliche und mündliche Aussagen der Mitarbeiter im Bauamt. Auskünfte, die schriftlich oder mündlich von Mitarbeitern des Bauamtes getätigt werden, müssen richtig und vollständig sein. Dies gehe aus einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.11.2016 hervor. Bürger 5 möchte wissen, wie Falschauskünfte in Zukunft abgestellt werden können. Die nächste Frage habe er zum Thema Willkür. Er berichtet, dass zurzeit 33 Grundstücke überprüft worden seien und ca. 15 Eigentümer aufgefordert wurden, ihre versiegelten Flächen oder Grünanlagen zurückzubauen. Seines Erachtens müssen noch 250 Eigentümer angeschrieben werden, wobei er sich frage, mit wieviel Personal dies bewerkstelligt werden solle. Auch gehe es ihm um das objektive Willkürverbot, wobei jede Behörde zur Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten verpflichtet sei. Nach welchen Kriterien und auf welcher Grundlage habe man diese 33 Eigentümer bzw. zu überprüfenden Grundstücke ausgesucht. Weiter habe er noch eine Frage bezüglich der Abriss- oder Rückbauverfügungen. Er erklärt, dass lt. Bauordnungsrecht bei einer Abrissverfügung/Rückbauverfügung für die bauliche Anlage, eine formelle Illegalität oder materielle Illegalität vorhanden sein müsse. Warum haben einige Eigentümer bei der erfolgten Fertigbauabnahme, die auch teilweise schon in 2020 erfolgt sei, nach 2 Jahren die Bescheinigung bekommen, dass jetzt zurückgebaut werden müsse.

 

Frau Schauer greift die erste Frage, in der es darum ginge, warum die GRZ 2 mit 0,5 und nicht höher festgesetzt wurde, auf. Man habe sich damals damit auseinander gesetzt und entsprechend der Entwässerungsgutachten und erforderlichen Ausgleicheingriffe versucht, flächensparend damit umzugehen und die versiegelte Fläche gering zu halten. Dies sei entsprechend geprüft und festgelegt worden. Dies alles habe mit dem Bebauungsplan, vor dem Kauf des Grundstücks festgestanden, wobei sich jeder frühzeitig damit auseinandersetzen konnte. Bezüglich der Stellplätze haben die Einfamilienhäuser im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern den Vorteil, dass man bei Einfamilienhäusern sogenannte gefangene Stellplätze zulasse. Stellplätze im öffentlichen Bereich werde man nicht erhöhen können, da die Straßenplanung festgelegt sei. Frau Schauer erklärt, dass sich das zweite Thema auf die Ansprache der Verwaltung bezog. Sie erklärt, dass dies ein Anhörungsverfahren gewesen sei, was im „Verwaltungsdeutsch“ sehr nüchtern verfasst werde, da unter anderem gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Sie habe keinerlei Hinweise darauf, dass den Eigentümern irgendeine Böswilligkeit unterstellt worden sei. Es sei nüchtern erklärt worden, dass gegen etwas verstoßen worden sei und man jetzt die Chance habe, sich darauf zu melden. Da man immer bemüht sei, Schreiben zu verbessern, bittet Frau Schauer, den konkreten Hinweis auf die Formulierung, die man sich ansehen solle, in einem Schreiben mitzuteilen. Weiter erklärt Frau Schauer, dass Anträge auf Befreiung gestellt werden können und viele Eigentümer mit den Kolleginnen und Kollegen der Bauordnung schon im Gespräch seien. Es seien schon viele Hinweise und Tipps für einen Befreiungsantrag gegeben worden. Man werde jeden Einzelfall prüfen und bis zu einem gewissen Maß bereits umgesetzte Maßnahmen berücksichtigen. Frau Schauer erklärt, dass es Fragen zum eigentlichen Pflanzbereich gegeben habe. Sie weist darauf hin, dass eine Liste mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen mit dem ersten Informationsschreiben zugestellt worden sei. Sie könne bestätigen, dass sich auch giftige Pflanzen auf der Liste befinden. Diese Liste sei nur eine Empfehlungsliste, die nicht abschließend alle Pflanzen enthalte und man bei der zuständigen Stelle nachfragen könne. Frau Schauer erklärt, dass es schon ein Gehölzstreifen sein solle, wobei die Pflanzen aber nicht so eng gepflanzt werden müssen, dass man zum Beschneiden nicht mehr herankomme. Tatsächlich habe man damals entschieden den Gehölzstreifen anzulegen, da es dort schon einiges an vorhandenem Gehölzbestand gegeben habe und dieser durch die Anpflanzungen ergänzt werden solle. Frau Schauer weist darauf hin, dass dieser Streifen auch dienlich sei, da er auf die GRZ 2 angerechnet werden könne. Wenn er nicht da sein würde, wäre die überbaubare Grundstücksfläche, sowohl für das Haupt- als auch für das Nebengebäude, tatsächlich noch geringer als dies jetzt der Fall sei. Weiter habe es die Nachfrage gegeben, warum die Dinge erst so spät angekündigt worden seien. Auch da müsse sie auf die Ausschreibungsverfahren verweisen. Es wurde auf die Aussagen im Bebauungsplan hingewiesen, sodass sich die für den Bau zuständigen Architekten damit auseinandersetzen konnten. Sie könne die Sorgen, das Ganze baurechtlich wieder hinzubekommen, soweit keine Befreiung erteilt werden könne, verstehen. Sie möchte aber auch da empfehlen, das Gespräch mit der Bauordnung zu suchen. Wenn es um das Thema Bepflanzung gehe, gebe es natürlich einen Zeitraum, indem gepflanzt werden könne. Der genaue Zeitraum für die Umsetzung wird, abhängig von der kommenden Pflanzperiode, durch die Bauaufsicht festgelegt. Frau Schauer erklärt, dass es noch Fragen zu den 250 qm Grundstücken gegeben habe und diese zum Beispiel für sogenannte Tiny-Häuser seien. Ob dies so in der Vermarktung funktioniere, werde man sehen. Zu den erteilten Auskünften erklärt sie, dass sie nur von einer fehlerhaften Auskunft wisse. Natürlich könne man dem entgehen, wenn man alles nur noch schriftlich mache und alles auf die Bauanträge und Bauvoranfragen schiebe. Dies sei aber, auch aus ihrer Sicht nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Zu Abrissverfügungen verweist Frau Schauer auf Frau Jaske.

 

Frau Jaske bezieht sich noch einmal auf die Frage, mit wieviel Personal die Kontrollen durchgeführt werden. Sie erklärt, dass das ganze Verfahren mit der vorhandenen Personaldecke sukzessive durchgeführt werde. Weiter sei die Frage aufgekommen, warum das Ganze so spät erst angegangen worden sei. Frau Jaske weist darauf hin, dass der überwiegende Teil der Eschendorfer Aue in der sog. Genehmigungsfreistellung eingereicht worden sei, was bedeute, dass die Bauaufsicht keine Genehmigung erteile. Dadurch liege die komplette Verantwortung bei der Bauherrschaft und bei den Entwurfsverfassenden. Das Bauamt komme zur Abnahme erst heraus, wenn ein Bauantrag gestellt worden sei und der Antragsteller eine Baugenehmigung erhalten habe. Diese Bauabnahme finde in der Regel vor Fertigstellung der Außenanlage statt. Wenn dann in der darauffolgenden Pflanzphase die Außenanlage angelegt werde, könne auch erst später kontrolliert und ein entsprechender Bescheid erstellt werden. Frau Jaske erklärt, dass es noch eine Frage diesbezüglich gegeben habe und bittet den Sprecher, diese noch einmal zu wiederholen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Da die Sprecher ihre Namen vor ihrer Wortmeldung nicht mehr genannt haben, können die Anregungen und Fragen nicht mehr zugeordnet werden.

 

Der Bürger erklärt, dass er nicht verstehen könne, dass er trotz Fertigbauabnahme, in der bescheinigt werde, dass alles ordnungsgemäß gebaut wurde, zwei Jahre später aufgefordert werde, seine Pflasterung zurückzubauen.

 

Frau Jaske erklärt, dass sie sich seinen Fall gesondert anschauen müsse, um hierzu Auskunft geben zu können.

 

Ein weiterer Bürger weist darauf hin, dass man vor 3 Jahren kein Schreiben bezüglich des Grünstreifens mit Pflanzenvorschlägen, Abständen etc. bekommen habe. Die Informationen habe man erst 3 Jahre später bekommen.

 

Frau Schauer erklärt, dass das Schreiben mit dem Anhörungsverfahren versandt worden sei. Ansonsten sei der Bebauungsplan eine Satzung, der die baurechtlichen Grundlagen für das Gebiet enthalte. Da der Bebauungsplan spezielle, fachliche Grundlagen und Begrifflichkeiten enthalte, müsse man sich diese dann von seinem Architekten oder direkt vom Bauamt erklären lassen. Frau Schauer weist darauf hin, dass dies der übliche Weg sei.

 

Er möchte wissen, ob das Verfahren jetzt so sei, dass man den Antrag auf Befreiung im Nachgang beim Bauamt stellen könne, um dann alles weitere im Gespräch zu erfahren.

 

Frau Schauer kann dies so bestätigen.

 

Frau Jaske ergänzt, dass im Einzelfall geprüft werde, ob eine Befreiung erteilt werden könne bzw. was im Einzelfall möglich sei.

 

Ein weiterer Bürger bittet, ihren Antrag von Dr. Viethmeier dem Rat vorzulegen, um die Bebauungsplanänderung durchführen zu können. Weiter frage er sich, ob die Eigentümer der Mehrfamilienhäuser bezüglich der Pflasterung auch schon angeschrieben worden seien, da dort aus seiner Sicht 80 % der Fläche gepflastert worden sei.

 

Frau Schauer äußert sich zu dem Eindruck der hier vermittelt werde, dass die Verwaltung nur darauf warte, dass jemand gegen das Baurecht verstoße. Man habe viele Monate vor dem Anhörungsverfahren ein Informationsschreiben versandt, indem nochmals auf die Festsetzungen im Bebauungsplan hingewiesen worden sei. Dann habe man noch Zeit gegeben, dies zu verändern, damit so wenig wie möglich ordnungsbehördlich eingegriffen werden müsse. Sie weist darauf hin, dass auch für Mehrfamilienhäuser das gleiche Recht gelte.

 

Bürger 6

Bürger 6 erklärt, dass er sich zum Anfang des Bauvorhabens mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt habe, wobei es jetzt so aussehe, dass ihm falsche Informationen übermittelt worden seien. Als die Pflasterung anstand, sei es mit dem Architekten schon erledigt gewesen. Er habe die Zahlen gehabt, wieviel Fläche versiegelt werden durfte.

Fehler seien von beiden Seiten gemacht worden, wobei man jetzt einen Kompromiss finden müsse. Er appelliert an die Verwaltung und die Politik bei der Betrachtung der Situation, in Bezug auf die von der Verwaltung geforderten Rückbaumaßnahmen, zu berücksichtigen, was diese für jeden Einzelnen bedeuten. Weiter erklärt er, dass die versiegelte Fläche auf Grundlage der Entwässerung ausgerechnet worden sei und bei vielen Anwohnern auf den Grundstücken erfolge. Da dieses Wasser nicht in die Entwässerung eingeleitet werde, möchte er wissen, ob auch dies berücksichtigt worden sei.

 

Ein weiterer Bürger möchte wissen, warum der Storchenring unterschiedliche Breiten aufweise, wie z. B. auf 2 Seiten 7 Meter und an anderer Stelle nur 6 Meter. Er gibt zu bedenken, dass ein Feuerwehrleiterwagen mit 5,50 Meter Breite und 1,50 Meter für den Einstieg in den Wagen, eine Straßenbreite von 7 Meter benötige, weshalb ihn eine Straßenbreite von 6 Meter irritiere. Da es ein Neubaugebiet sei, hätte dies aus seiner Sicht berücksichtigt werden müssen.

 

Frau Schauer erklärt, dass Herr van Wüllen und sie bei der Erstellung des Bebauungsplanes nicht dabei gewesen seien. Sie werde dies im Nachgang noch einmal recherchieren.