Frau Jaske erklärt, dass man im Bau- und Mobilitätsausschuss vom 24.11.2022

beschlossen habe, den Entwurf der ersten Fortschreibung der Stellplatzsatzung auszulegen, welches in der Zeit vom 16.12.2022 bis zum 24.01.2023 stattgefunden habe. Es habe eine Eingabe gegeben, in der es um den Zeitpunkt für den Nachweis eines Förderbescheides gegangen sei und man dem Grund dieser Eingabe folgen konnte. Frau Jaske führt weiter aus, dass man die Satzung insofern geändert habe, dass der Förderbescheid erst zum Baubeginn vorgelegt werden solle, sodass die Baubehörde immer noch die Möglichkeit des Eingreifens habe. Frau Jaske weist darauf hin, dass andere Dinge, die noch nachgetragen wurden, nur zur Klarstellung beitragen sollen.

 

Herr Isfort erklärt, dass er aus den Medien einen Vorschlag mitbekommen habe, dass Stellplätze demnächst breiter vorgesehen werden sollen. Die Stellplatzsatzung sollte die Möglichkeit haben, dies bei einer kurzfristigen Änderung mit zu berücksichtigen.

 

Herr Moritzer erklärt, dass es ihnen um die ÖPNV-Anbindung gehe. Es werde geschrieben, dass einmal der Hauptbahnhof zu einer sehr guten ÖPNV-Anbindung führe und Bus- und Bahnsteige im Kreis von 300 Meter zu einer guten ÖPNV-Anbindung führe. Er frage sich, warum nicht alle Haltestellen, einschließlich Bushaltestellen berücksichtigt werden können.

 

Frau Schauer erklärt, dass man sich die Frage gestellt habe, ob sich jemand aufgrund einer Busanbindung ein Auto anschaffe oder nicht. Man könne sich vorstellen, wenn man in Bahnhofsnähe wohne und z. B. nach Münster pendle, die Entscheidung zu treffen, dass man kein Auto benötige. Wenn man aber z. B. in Gellendorf oder Hauenhorst wohne, wo es eine Busanbindung für einen gewissen Tageszeitraum gebe, sich die Frage stelle, ob man aufgrund dessen sein Auto abschaffe und somit keinen Stellplatz benötige. Aus Sicht der Verwaltung sei dies nicht gegeben, weshalb andere Möglichkeiten zur Stellplatzreduktion einbezogen werden müssen.

 

 

 


Beschluss:

 

I. Beratung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus

der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen

(siehe Anlage 1).

 

 II. Satzungsbeschluss

 

1.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Bauausschusses

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Bauausschusses zum Beteiligungs-

verfahren zur Kenntnis und beschließt diese.  Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen Belange vor.

 

2.      Satzungsbeschluss

 

Gemäß des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des

Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4 der

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21, Juli 2018 (GV. NRW. 

2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung beschlossen

 

Diese Satzung (Anlagen 2-4) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig