Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr van Wüllen erklärt, dass es hier um die Optimierung von gewerblichen Flächen im Bestand gehe. Er fasst kurz die Thematik zusammen.

 

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung bezieht sich auf 2 Teilbereiche, die wie folgt definiert sind:

1. Teilbereich:  Flurstücke 436, 449 und 446 sowie Teilflächen der Flurstücke 429 und 437,

2. Teilbereich:  westl. Teilfläche des Flurstücks 413 sowie östl. Teilfläche des Flurstücks 414.

 

Die 2 Teilbereiche beziehen sich auf Grundstücke, die sich innerhalb des „Güterverkehrszen-trums Rheine“ (GVZ) befinden bzw. an die Daimler- und Dunlopstraße grenzen.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 3 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Die räumlichen Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig