Herr van Wüllen weist darauf hin, dass es hierzu neue Gesetze gebe. Er erklärt, dass man in der Sitzung vom 14.12.2022 einen guten Beschluss zum Umgang damit gefasst habe. Zwei Tage später habe dann der Bundesrat zu einem Maßnahmengesetz in Sachen Energie getagt, wo dann für PV-Freianlagen beschlossen wurde, dass bei Autobahnen und bei überörtlichen Schienentrassen mit mindestens 2 Gleisen innerhalb von 200 Meter Abstand eine Privilegierung von PV-Anlagen erfolge. Das würde heißen, dass alles in diesem Rahmen auf der Ebene der Baugenehmigung abgearbeitet werden könne. Er sei gespannt, wie es weitergehen werde, da sich z. B. die Vorgaben zur Förderung auf einen 500 Meter Abstand beziehe und zudem auch Wasserstraßen erwähnt seien. Anhand einer Tabelle erläutert Herr van Wüllen den aktuellen Sachstand.

 

 

Anlage 3 zu TOP 2.1.3 - PV Freianlagen Stand und Anfragen