Am Anfang verweist Herr Oldekopf auf das von der Stadt Rheine zur Verfügung gestellte Regelwerk. Seine Aussagen zur Richtlinie zur Vermögenserfassung und Vermögensbewertung für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz sind der nachgesandten Anlage 3 zu entnehmen.

 

Herr Oldekopf berichtet weiter, dass trotz verschiedener mündlicher Aufforderungen an die Zentrale Finanzbuchhaltung bzw. den Stadtkämmerer erste Entwurfszahlen zu Teilen der Eröffnungsbilanz noch nicht vorlägen. Folglich habe man mit der Prüfungstätigkeit noch nicht beginnen können.

 

Eine kleine sachliche Auseinandersetzung ergab sich zu dem Thema: Grundstücksbewertung. Die Verwaltungsentscheidung, so resümiert der Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung, wird nach den Regelungen NKF hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geprüft. Einzelfälle, die zweifelhaft sind, werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 


Beschluss:

 

1.     Die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Vermögenserfassung und -bewer­tung für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Abschreibungstabelle sowie die Regelungen des Handbuches für die Inventur des beweglichen Anlagevermögens werden zur Kenntnis genommen.

 

2.     Die Verwaltung wird gebeten, die Anregungen der Örtlichen Rechnungsprüfung zur Leitlinie Vermögenserfassung und Vermögensbewertung zu prüfen und die Richtlinien ggf. anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig