Beratungsergebnis: geändert beschlossen

 

Frau Schauer stellt den Sachstand und die Vorlage vor. Sie berichtet, dass beschlussgemäß jetzt mit den Vorbereitungen für die Dorfentwicklungsplanungen begonnen werde. Mit Herrn Mecklenburg steht seit kurzem ein neuer Mitarbeiter der Stadtplanung zur Betreuung der Dorfentwicklungsplanung zur Verfügung.

 

Für die Umsetzung soll, wie in 2021 beschlossen, ein externes Büro betraut werden. Um die Ausschreibung der Leistungen, die vom Büro erbracht werden sollen, auf den Weg bringen zu können, werden erste Grundinformationen, wie die in der Vorlage vorgeschlagenen Geltungsbereiche benötigt, ohne dass dies bedeute, dass die für den Beschluss vorgelegten Geltungsbereiche bei einem Beschluss festgezurrt sind. Diese seien im weiteren Prozess noch ausformbar, sollten z. B. aus den Beteiligungen neue Erkenntnisse ein Änderungserfordernis ergeben.

 

Eine erste Anregung für Altenrheine wurde bereits an die Verwaltung herangetragen, da noch Einrichtungen wie z. B. der Schützenfestplatz einbezogen werden sollten. Aus der Anregung sind zwei Erweiterungen, einmal in Richtung Canisiusschule und einmal in Richtung Dortmund-Ems-Kanal in einer neuen Geltungsbereichvariante berücksichtigt worden. Da diese Erweiterungswünsche nachvollzogen werden konnten, empfiehlt die Verwaltung, diese noch in die Beschlussfassung für den Geltungsbereich der Dorfentwicklung für Altenrheine einzubeziehen.

 

Geplant sei nun Angebote einzuholen und möglichst im September mit einem Büro zu starten. In der Folge sei dann Grundlagenarbeit nötig. Es müssen Beteiligungen stattfinden und Auswertungen gefahren werden, um auf dieser Basis Ziele und Maßnahmen zu erarbeiten. Mutmaßlich sei ab Start des Büros ein Zeitraum von sicherlich 1,5 Jahren für den Gesamtprozess bis zur Entwicklung der Maßnahmen und Ziele erwartbar. Maßnahmen seien dann mit dem Fördergeber abzustimmen, wobei aktuell noch keine Förderrichtlinie zur Dorferneuerung für das Jahr 2023 bestehe. Bislang konnte daher noch keine Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgen, welche Fördermodalitäten und –möglichkeiten gelten.

 

Herr Hachmann bedankt sich. Er ergänzt, dass bei Interesse die Möglichkeit bestehe, sich als regionales Beispiel den Dorfentwicklungsplan von St. Arnold anzusehen.

 

Frau Friedrich bemerkt für die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, dass aufgefallen sei, dass auch Einzelgehöfte in den Geltungsbereichen einbezogen worden seien. In Bezug auf ggf. hier beabsichtigte Entwicklungen, die einen Flächenverbrauch bedingen werde man diese Randlagenplanungen kritisch beäugen, aber erstmal so hinnehmen und schauen, was beabsichtigt sei.

Als Zweites fragt sie, ob nicht eine Vergabe der Leistungen erst nach Klarheit über die Förderrichtlinien erfolgen solle.

 

Frau Schauer antwortet auf die Frage nach der Einbeziehung von Einzelgehöften, dass diese klassischer Weise bei Dorferneuerungen enthalten seien. Man werde aber schauen, dass noch ein räumlicher Siedlungszusammenhang bestehe. Darüber hinaus müsse man den Einzelfall entscheiden.

 

Frau Schauer führt zu der Förderrichtlinie aus, dass es Vorgespräche in der Thematik gegeben habe, unter anderem auch mit Frau Scharrenbach, aus denen man schließen könne, dass es weiterhin Dorferneuerungsförderung geben werde. Daher geht Frau Schauer davon aus, dass es absehbar, vielleicht bereits wenn das Büro gefunden wurde, Förderrichtlinien geben werde, so dass man mit einer Planung erstmal weitermachen könne. Im Haushalt sei das Thema zudem so budgetiert, dass zumindest die Erstellung der Pläne auch ohne Förderung abgesichert sei.

 

Frau Friedrich hinterfragt, ob die Kapazitäten ausreichen, um in 1,5 Jahren in den Dörfern die Partizipationsprozesse zu begleiten.

 

Frau Schauer sieht die Partizipation vorbehaltlich als leistbar an, zumal ein Büro die Dorfentwicklungsplanung begleiten und z. T. durchführen solle. Erfahrungen für einen solchen Prozess unter Einbeziehung von sechs Dörfern gleichzeitig fehlen. Man hoffe aber auf Synergieeffekte, dass von dem einen Büro entlang eines grundsätzlich anwendbaren Schemas die Prozesse effektiv laufen können.

 

Herr Hachmann bittet um eine geänderte Beschlussfassung entsprechend der Beschlussempfehlung mit der Abweichung beim Geltungsbereich für Altenrheine, wo der angepasste Geltungsbereich mit den Erweiterungen anstelle der Ursprungsfassung der Beschlussvorlage beschlossen werden soll.

 

 

 


geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Dorfentwicklungspläne zur Kenntnis und beschließt die Geltungsbereiche der Dorfentwicklungspläne für die Stadtteile Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde entsprechend der in der Anlage 1 zur Vorlage 149/23 dargestellten Abgrenzungen. Für Altenrheine wird abweichend die in der Sitzung vorgestellte Variante 2 als Geltungsbereich für den Dorfentwicklungsplan Altenrheine beschlossen (s. Anlage „Variante 2 - Geltungsbereich Altenrheine für DEP.pdf“).

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig