Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel der nachstehend genannten Kindertageseinrichtungen in Rheine auf den Kirchenkreis Tecklenburg „Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Tecklenburg“ vorbehaltlich der Genehmigung des Landesjugendamtes als dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe rückwirkend ab dem 01. 08. 2008 zu.

 

·                     Ev. Familienzentrum Jakobi zu Rheine, Mittelstraße 105, 48431 Rheine

·                     Ev. Kindertagesstätte Johannes zu Rheine, Keltenstiege 5, 48429 Rheine

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der vorgenommene Trägerwechsel keine Auswirkungen auf die bisherigen Finanzierungsregelungen für die beiden Einrichtungen hat. Die Einrichtungen verbleiben in kirchlicher Trägerschaft.

 

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der von den Beteiligten noch abzugebenden Erklärung, aus der hervorgeht, dass der neue Träger auch in die Rechte und Pflichten der bisherigen Träger 1 : 1 eintritt.


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 14. Juni 2008 zeigt der Kirchenkreis Tecklenburg an, dass die Kreissynode des Kirchenkreises Tecklenburg die Satzung für den „Verbund der Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Tecklenburg“ beschlossen hat und dass am 01. 08. 2008 der Leitungsausschuss und die Geschäftsführung ihre Arbeit offiziell beginnen. Von den 30 Kindertageseinrichtungen im Einzugsbereich des Kirchenkreises seien Träger von 29 Einrichtungen dem Verbund beigetreten.

 

Die Geschäftsstelle des Kindergartenverbundes ist das Kreiskirchenamt Tecklenburg in Lengerich. Als Geschäftsführerin ist Frau Uta van Delden tätig.

 

Dem Schreiben ist ferner zu entnehmen, dass zwischen den betroffenen Ev. Kirchengemeinden und dem Kirchenkreis Tecklenburg jeweils ein Vertrag zum Betriebsübergang geschlossen wurde. Mit dem Vertrag überträgt die jeweilige Kirchengemeinde dem Kirchenkreis die Trägerschaft über die Kindertageseinrichtung mit Wirkung vom 01. 08. 2008

 

Es wird darum gebeten, den zukünftigen Schriftverkehr mit dem Kindergartenverbund zu führen.

 

Um dem Trägerwechsel zuzustimmen wurde der Kirchenkreis aufgefordert, eine schriftliche Erklärung des Inhalts abzugeben, dass der Kirchenkreis in die Rechte und Pflichten der bisherigen Träger eintritt und dass die Kirchengemeinden durch den geschlossenen Vertrag zum Betriebsübergang dem Kirchenkreis mit Wirkung vom 01.08. 2008 die Rechte und Pflichten aus den Zuwendungsbescheiden des Landes und des Jugendamtes übertragen haben.

 

Da die entsprechende Erklärung bis zur Erstellung der Vorlage nicht vorlag, sollte der Beschluss unter dem Vorbehalt der Abgabe der Erklärung erfolgen.

 

Der Trägerwechsel bedarf der Zustimmung des überörtlichen Trägers (Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe) und des örtlichen Trägers (Jugendamt der Stadt Rheine) der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Zustimmung ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass beide genannten Träger in nicht unerheblichen Maße in der Vergangenheit finanzielle Mittel für den Bau und den Betrieb der in Rede stehenden Kindertageseinrichtungen aufgebracht haben und auch noch Zweckbindungsfristen bestehen.