Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Begründung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Sept. 2008 erneuerte die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 19. 11. 2007 zur Förderung der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen (Anlage). Zur Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage hat die Verwaltung zunächst die aktuelle Situation in den Kindertageseinrichtungen erfragt. Die Umfrage vom 10.10.2008 hatte folgenden Wortlaut:

 

„In unserer Kindertageseinrichtung findet auch

regelmäßig die Übermittagbetreuung statt.                       ¨                 ¨

                                                                                      ja                nein

 

Falls ja:

An der Übermittagbetreuung nehmen täglich regelmäßig    _______ Kinder teil.

 

Angaben zur Ausgestaltung der Übermittagbetreuung

 

¨    Für alle teilnehmenden Kinder wird das Essen zentral angeliefert bzw. vor Ort zubereitet.

 

¨    Für _____ Kinder wird das Essen zentral angeliefert bzw. vor Ort zubereitet.

               (Anzahl)

 

¨       Das tägliche Essensgeld beträgt ________ Euro.

 

¨    ____ Kinder bringen das Essen mit in die Einrichtung und es erfolgt keine Berechnung des Essensgeldes durch den Träger/die Einrichtung.

 

¨    Es kommt regelmäßig vor, dass  ____  Kinder an der Übermittagbetreuung teilnehmen aber seitens der Eltern keine entsprechenden Vorkehrungen für ein Mittagessen getroffen werden.

 

Im Schulbereich werden die anteiligen Kosten für das Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler übernommen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten. Nach unserem Kenntnisstand beziehen ______ der beitragspflichtigen Eltern/Elternteile entsprechende Sozialleistungen.

 

Bemerkungen:   Neben allgemeinen Bemerkungen geben Sie bitte an, ob und wenn ja in welchem Umfang es in der Vergangenheit Problem beim Kassieren des Essensgeldes gab.“

 

 

Das Ergebnis der Umfrage kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

1.           Es haben sich 30 der 33 Kindertageseinrichtungen an der Umfrage beteiligt.

 

2.           In 29 Kindertageseinrichtungen findet aktuell eine Übermittagbetreuung statt. 1 Kindertageseinrichtung hat die Frage der Übermittagbetreuung verneint.

 

3.           In den 29 Einrichtungen nehmen aktuell 685 Kinder an der Übermittagbetreuung teil.

 

4.           Das tgl. Essensgeld ist der Höhe nach unterschiedlich und staffelt sich wie folgt:

 

 

  1 x 1,00 €

  1 x 1,80 €

  2 x 2,00 €

15 x 2,05 €

  1 x 2,20 €

  2 x 2,30 €

  4 x 2,50 €

  1 x 2,60 €

 

5.        In 2 Einrichtungen bringen ausschließlich die Kinder (21) dass Essen mit in die Einrichtung. Es erfolgt keine Berechnung von Essensgeld durch den Träger.

 

6.        In 4 Einrichtungen wird neben der zentralen Gestellung des Mittagessens von 26 Kindern das Essen von zu Hause mitgebracht.

 

7.        20 der befragten Einrichtungen haben erklärt, dass vermutlich 162 Kinder in den Genuss der anteiligen Freistellung analog der Schulregelung fallen könnten. 10 Einrichtungen haben die Frage nicht beantwortet. Rechnet man die 162 Kinder auf 33 Einrichtungen um, so könnte man mit ca. 268 Berechtigten rechnen.

 

Unter dem Punkt „Bemerkungen“ der Umfrage erfolgten folgende Rückmeldungen:

 

  • Um den Beitrag für das Mittagessen niedrig zu halten, wird das Mittagessen durch eine Küchenhilfe in der KiTa zubereitet. Bei einigen Familien stellt sich die Beitragszahlung problematisch dar, z.B. Ratenzahlung.

 

  • Es gab keine Probleme, da das Essen vom Mensaverein geliefert wird und dieser das Geld per Lastschriftverfahren bei den Eltern abbucht.

 

  • Bei 3 Familien gab es Zahlungsschwierigkeiten.

 

  • Unterschiedliche Problemlagen lassen uns verschiedene Regelungen/Lösungen finden: z.B.

 

Das Geld wird direkt vom Sozialamt an den Mensaverein überwiesen. Diese Lösung bedarf viel Überzeugungsarbeit und klappt nur bedingt.

Abmachung mit dem Mensaverein, frühzeitig aufgelaufene Schulden/Rechnungen mit Hilfe der KiTa mit den Eltern zu besprechen und Zahlungsmodalitäten auszuhandeln, bevor die Essenslieferung eingestellt wird.

Die Eltern bezahlen täglich morgens oder nachmittags das Essensgeld im Kindergarten, weil sie den ganzen Betrag nicht in einer Einmalzahlung erübrigen können. Dieses hat zur Folge,

·         die Tageseinrichtung muss sehr oft Geld „eintreiben“,

·         am Ende des Monats kann nicht mehr gegessen werden,

·         Kinder oft nicht wissen, ob sie abgeholt werden oder mitessen können.

Eltern verstehen nicht, dass das Essen in der Schule günstiger ist als in der KiTa.

 

  • Selten Schwierigkeiten beim Kassieren des Essensgeldes (in 13 Jahren 3 x). Die meisten Eltern richten einen Dauerauftrag ein.

 

  • Bei Einzugsermächtigungen ist das Konto nicht gedeckt. Eltern zahlen das Essensgeld nur nach häufigem Nachfordern in Teilbeträgen. Aus dem Topf der Gemeinde-Caritas wurden gelegentlich Essensgeldbeiträge über max. ein halbes Jahr übernommen.

 

  • In den letzten Jahren ist es schon häufiger vorgekommen, dass Eltern durch den Mensaverein angemahnt wurden, weil das Essensgeld nicht überwiesen wurde. Wenden Sie sich bitte an den Mensaverein, da wir mit der Abrechnung für die Übermittag-Betreuung und das Essensgeld nichts zu tun haben. Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung direkt vom Mensaverein eingezogen.

 

  • Das Essensgeld wird vom Konto der Eltern abgebucht –keine Probleme-. Einige Eltern (2 – 4 SGB II Empfänger) zahlen in Raten ohne Kontoeinzug, da deren Konten nicht gedeckt sind. Absprache mit dem Mensaverein. Bei diesen Eltern entstehen auch schon mal Rückstände (80 – 300 €).

 

  • Der Mensaverein zieht die Kosten für das Essen ein. Es gibt immer wieder Fälle, in denen das Konto nicht gedeckt ist. Einige Eltern geben in der Einrichtung schon an, dass sie keine Einzugsermächtigung ausfüllen können.

 

  • Schwierigkeiten insofern, dass Eltern es schwer fällt, das Geld zu zahlen/Abbuchungsverfahren beim Mensaverein.

 

  • Bei drei Kindern kommt es zu Unregelmäßigkeiten bzw. Rückständen beim Bezahlen. Eltern warten den 1. bzw. 15. des Monats ab oder ignorieren Zahlungsaufforderungen permanent.

 

  • In der Vergangenheit gab es durchaus vereinzelnd Probleme mit der Abrechnung. In diesen Fällen nimmt der Mensaverein Kontrakt mit uns auf, um ggfls. Eltern anzusprechen, weil sie mit der Zahlung des Essensgeldes in Verzug geraten sind. Es kam auch vor, dass die Eltern die Rückstände nicht zahlen konnten und wir das Geld aus der Caritaskasse der Kirchengemeinde genommen haben. Erste Mahnungen bekommen wir nicht mit, da dieses der Mensaverein regelt. Erst wenn die Eltern die Mahnungen ignorieren, werden wir informiert.

 

  • Die betreffenden Familien sind aus privaten Gründen auf die Übermittag-Betreuung einschl. einer warmen Mahlzeit angewiesen, da sie auch jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Wenn uns finanzielle Probleme geschildert werden, können wir dabei wenig Hilfe und Unterstützung anbieten. Unsere Unterstützung sieht die Beratung der Eltern vor. Wir nutzen dabei auch die Hilfe von  entsprechenden Beratungsstellen und sehen als Ziel die Hilfe zur Selbsthilfe.

 

  • Das Essensgeld wird über den Essensanbieter eingezogen. Leider kam es in der Vergangenheit häufiger vor, dass das Geld nicht bezahlt wurde. Die angelaufenen Schulden waren oft so hoch, dass die Kinder durch den Essensanbieter vom Mittagessen ausgeschlossen wurden. Die Küche liefert dann nur noch bei täglicher Barzahlung in der KiTa, wenn die Zahlung durch die KiTa zugesichert wird.

 

  • Einen Zuschuss für die entsprechenden Familien würden wir sehr begrüßen. Unsere Einrichtung wird wie viele andere in Rheine auch vom Mensaverein beliefert. Die Abrechnung erfolgt über die Mensa, wir erhalten aber immer wieder Rückmeldungen vom Mensaverein, dass Eltern mit der Bezahlung im Rückstand sind, Tendenz steigend!

 

  • Im Allgemeinen ist das Einsammeln des Geldes kein Problem. Mit einer Familie wurde eine zeitliche Regelung gefunden. Sie darf zu einem anderen Zeitpunkt zahlen wie die anderen, weil es finanziell nicht anders möglich ist.

 

  • In den Monaten Nov., Dez. und Jan. gibt es mehr Rückläufer bei der Abbuchung des Essensgeldes. In einigen wenigen Fällen wurde dass Essensgeld gar nicht gezahlt und man blieb es dem Träger schuldig. Diejenigen, die mal in einem Monat nicht zahlen konnten, weil ihr Geld noch nicht auf dem Konto war oder eine unvorhersehbare Ausgabe anstand, waren bemüht, diesen Fehlbetrag durch Ratenzahlung abzustottern. Es ist erkennbar, dass vielen Familien die Zahlung des Essensgeldes schwer fällt.

 

  • Rückstände treten teilweise auf, Essensgeld wird durch Abtrittserklärung direkt an die Kita überwiesen und monatlich mit den Eltern verrechnet. Zwei Kinder sollen nur ½ Portion essen, da finanzielle Gründe die Eltern dazu zwingen.

 

  • Bei uns gibt es keine Probleme.

 

Schlussbetrachtung:

 

Die Zahlung des Essensgeldes bereitet offensichtlich immer wieder Probleme. Es gibt jedoch regionale Unterschiede in der Stadt.

 

Die Einnahme einer hochwertigen Mahlzeit ist für die soziale Entwicklung von Kindern bedeutend und verhindert Ausgrenzung und Stigmatisierung. Die Essensgabe ist somit präventiv höchst wirksam und in ihrer langfristigen Bedeutung für die Entwicklung von Kindern nicht zu unterschätzen. Bei einer analogen Anwendung des Landesprogramms ist es mit einem überschaubaren Einsatz finanzieller Mittel möglich, eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern.

 

Bei dem Landesprogramm, welches jedoch nur für schulpflichtige Kinder in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I gilt, geht man davon aus, dass das Mittagessen tgl. 2,50 € kostet. Diese 2,50 € sollen sich die Beteiligten wie folgt aufteilen:

 

1,00 €    Land NRW

1,00 €    Kommune

0,50 €    Eltern

 

Für den Fall, dass in Rheine auch im Elementarbereich Teile des Essensgeldes analog der Landesregelung für den Schulbereich übernommen werden sollen, müsste nach heutigem Kenntnisstand von folgenden Annahmen ausgegangen werden:

 

 

  • jährlich 268 Berechtigte (Zahl kann nur als unverbindlich bezeichnet werden; die Nachfrage kann im Falle der teilweisen Übernahme steigen)
  • jährlich 220 Verpflegungstage
  • 1,50 € täglicher kommunaler Anteil analog der Landesregelung (bei einem Elternanteil 0,50 €/tgl.)

 

 

Berechnung:

 

268 Berechtigte x 220 Verpflegungstage x 1,50 €     =     88.440,00 € pro Kindergartenjahr