Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum aktuellen Stand der geplanten Investitionsmaßnahmen nach dem Ausbauprogramm U 3 zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass nach Abschluss der lfd. Abstimmungsgespräche mit dem Landesjugendamt und den dann erforderlichen Rücksprachen mit den Trägern zur Klärung von Einzelfragen, die Einzelmaßnahmen dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der nicht gedeckte Finanzierungsanteil von 10 % je zur Hälfte von den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Stadt Rheine getragen wird. Diesbezügliche Gespräche sind mit den jeweiligen Antragstellern zu führen.

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage Nr. 354/08 wird verwiesen. Die dort vorgenommene zahlenmäßige Auflistung der vorliegenden Anträge ist unverändert. Verändern werden sich die Aussagen zu den Antragsvolumen. Zwischenzeitlich hat es zwei Abstimmungsgespräche mit dem Landesjugendamt zum jeweils erforderlichen Raumprogramm gegeben. Als Ergebnis aus diesen Gesprächen ist folgendes festzuhalten:

 

1.                   Tagesstättengruppe im HPZ

 

Der Antrag wird noch umgestellt von 2 auf 3 U 3 Kindern. Hier wie bei allen anderen Anträgen muss nach der heutigen Beschlussfassung noch das Gespräch zur Aufbringung des 10%igen Anteils geführt werden, damit dem Land gegenüber eine verbindliche Aussage zur Gesamtfinanzierung gemacht werden kann.

 

2.                   Jakobi-Kindergarten

 

Der Antrag mit einer geplanten Investitionssumme von 61.1389,25 € soll momentan in der vorliegenden Fassung nicht weiter verfolgt werden. Zunächst soll die Beschlussfassung über die Ausbauplanung für die Kinder U 3 abgewartet werden.

 

3.                   Johannes-Kindergarten

 

Der Antrag wird umgestellt. Es wird ein Raumprogramm für 12 U 3 Kinder geschaffen. Die Planungen hierfür sind zu überarbeiten.

 

4.                   Bonifatius-Kindergarten

 

Der vorliegende Antrag ist zu überarbeiten. Die Vorstellungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm sind dem Träger mitgeteilt worden. Sobald der überarbeitete Antrag vorliegt, sind die weiteren Schritte einzuleiten.

 

5.                   Ludgerus-Kindergarten

 

Der vorliegende Antrag ist zu überarbeiten. Die Vorstellungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm sind dem Träger mitgeteilt worden. Sobald der überarbeitete Antrag vorliegt, sind die weiteren Schritte einzuleiten.

 

 

6.                   Antonius-Kindergarten

 

Der vorliegende Antrag ist zu überarbeiten. Die Vorstellungen des Landesjugendamtes zum Raumprogramm sind dem Träger mitgeteilt worden. Sobald der überarbeitete Antrag vorliegt, sind die weiteren Schritte einzuleiten.

 

 

7.                   Lummerland-Kindergarten

 

Der Antrag ist entscheidungsreif.

 

8.                   Kinderland-Kindergarten

 

Der Antrag ist in der vorliegenden Fassung nicht entscheidungsreif und daher zu überarbeiten.

 

9.                   Marien-Kindergarten, Osnabrücker Straße 339

 

Das Raumprogramm ist abgestimmt. Hier wie bei allen anderen Anträgen muss nach der heutigen Beschlussfassung noch das Gespräch zur Aufbringung des 10%igen Anteils geführt werden, damit dem Land gegenüber eine verbindliche Aussage zur Gesamtfinanzierung gemacht werden kann.

 

10.               Marien-Kindergarten, Hauenhorst

 

Der vorliegende Antrag ist zu überarbeiten.

 

 

11.               EKI-Sandmanns Hof

 

Der Antrag ist noch nicht entscheidungfsreif. Das Landesjugendamt fordert auf Grund der U 3 Betreuung die Ausweisung eines zusätzlichen Schlaf-/Ruheraumes.

 

 

12.               AWO-Kindergarten

 

Das Raumprogramm ist abgestimmt. Hier wie bei allen anderen Anträgen muss nach der heutigen Beschlussfassung noch das Gespräch zur Aufbringung des 10%igen Anteils geführt werden, damit dem Land gegenüber eine verbindliche Aussage zur Gesamtfinanzierung gemacht werden kann.

 

 

13.               Elisabeth-Kindergarten

 

Das Raumprogramm ist abgestimmt. Hier wie bei allen anderen Anträgen muss nach der heutigen Beschlussfassung noch das Gespräch zur Aufbringung des 10%igen Anteils geführt werden, damit dem Land gegenüber eine verbindliche Aussage zur Gesamtfinanzierung gemacht werden kann.

 

 

14.               Raphael-Kindergarten

 

Der erste Entwurf für den Anbau der vierten Gruppe liegt vor und wird aktuell bauordnungsrechtlich und planungsrechtlich geprüft. Die erste Abstimmung mit dem Landesjugendamt ist erfolgt.

 

15.               Michael-Kindergarten

 

Das Raumprogramm ist abgestimmt. Hier wie bei allen anderen Anträgen muss nach der heutigen Beschlussfassung noch das Gespräch zur Aufbringung des 10%igen Anteils geführt werden, damit dem Land gegenüber eine verbindliche Aussage zur Gesamtfinanzierung gemacht werden kann.

 

Die Anträge für die Plätze in der Kindertagespflege liegen dem Landesjugendamt vor. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann noch nicht gesagt werden.

 

 

Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Nach der vorläufigen Übersicht über die geplanten Maßnahmen entsprechend der Vorlage 354/08 liegt das Antragsvolumen bei rd. 1.300.000,00 €. Unter Berücksichtigung des oben genannten Finanzierungsvorschlages beträgt die städtische Beteiligung rd. 65.000,00 €. Auf Grund der erforderlichen Überarbeitung vieler Anträge kann es sich hier nur um eine vorläufige Bezifferung der städtischen Beteiligung handeln.

 

In allen Fällen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, müssen noch die baufachlichen Prüfungen durchgeführt werden. Sie können sinnvoll auch erst dann eingeleitet werden, wenn Klarheit über das zu schaffende Raumprogramm besteht. Vor diesem Hintergrund können verbindliche Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen noch nicht gemacht werden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass entsprechende Aussagen zu den Haushaltsplanberatungen 2009 im Febr. 2009 getroffen werden können.

 

Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Rundschreiben des Landesjugendamtes Nr. 50/2008 vom 10.10.2008 mitgeteilt wird, dass bei dem in Rede stehenden Förderprogramm ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zulässig ist, ohne das dafür eine besondere Genehmigung erteilt werden muss. Das bedeutet, dass ab Oktober 2007 begonnene oder durchgeführte Maßnahmen gefördert werden können, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.

 

Finanzierung des nicht gedeckten 10%igen Anteils

 

Nach dem in Rede stehenden Förderprogramm werden die neu geschaffenen U 3 Plätze wie folgt finaziert:

 

Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie

Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks                  20.000,00 € pro Platz

 

Aus- und Umbaumaßnahmen sowie

Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks                    8.500,00 € pro Platz

 

Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen

sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks           3.500,00 € pro Platz

 

Die Festbeträge werden mit 90 % Bundes- und Landesmitteln finanziert. Die Aufbringung der restlichen 10 % ist örtlich zu regeln. In einem Rundschreiben hat der LWL zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Förderprogramm Stellung bezogen. Hier heißt es u.a., dass die Kommune als Zuwendungsempfänger nicht verpflichtet ist, die restlichen 10 % zur Gesamtfinanzierung aufzubringen, sondern dass die Finanzierungslücke durchaus durch trägereigene Mittel oder Aufwendungen Dritter finanziert werden kann. Nach einer Entscheidung des MGFFI ist es den Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder auch möglich, die evtl. vorhandenen Rücklagen aus der GTK-Finanzierung hierfür einzusetzen. Dabei ist gemäß § 27 Abs. 4 KiBiz der am 31.07.2013 noch vorhandene Rücklagenbestand mit dem Zuschuss für das Kindergartenjahr 2013/2014 zu verrechnen.

 

Vor diesem Hintergrund vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die nicht gedeckten 10 % je zur Hälfte vom Träger der jeweiligen Einrichtung und der Stadt Rheine getragen werden sollen.

 

Für den Fall, dass eine Realisierung der notwendigen Investitionsmaßnahmen nicht zu den finanziellen Rahmenbedingungen aus dem Förderprogramm erreicht werden kann, ist ohnehin eine Einzelbeschlussfassung notwendig.