Ein Einwohner bittet um die aktuellen Bedarfszahlen für den Wohnraum für Menschen mit Behinderung. Diese seien in der letzten Sitzung des „Runden Tisches Wohnens“ im April 2023 Gegenstand der Beratung gewesen. Insbesondere würden ihn die Bedarfszahlen der geistig und körperlich schwerbehinderten Menschen interessieren, für die ein intensiv ambulant betreutes Wohnen oder die besondere Wohnform in Frage komme, und welche Plätze für die nächsten 5 bis 8 Jahre wo erforderlich sein würden. Die Leistungserbringer würden sich ohne diese Bedarfsanalyse mit einer konkreten Planung schwertun.

 

Er fragt weiter, mit welchen Investoren die Stadt Rheine derzeit Gespräche für eine Grundstücksbereitstellung mit den Konzeptvorgaben führen würde und ob aktuelle Vorhaben in der Vorbereitung seien. Er habe gehört, dass z. B. der Caritasverband das Antonius-Quartier auf „Halt“ gesetzt habe. Zudem sei er sich nicht sicher, ob der Wittekindshof im Mesum noch etwas umsetzen würde. Seine letzte Frage lautet, ob die Wohnungsgesellschaft Rheine GmbH als potentieller Investor für den hier angesprochenen Wohnraum vorstellbar sei.

 

Herr Gausmann antwortet, dass beim letzten „Runden Tisch Wohnen“ ein Bedarf zwischen 30 und 35 Plätzen festgelegt worden sei. Diesen habe der Landschaftsverband Westfalen Lippe entwickelt, der für die Bedarfsfeststellung und Genehmigungen der Plätze zuständig sei, und sie würden zu dem Abgleich mit den Träger-Wartelisten passen. In den nächsten fünf Jahren dürften wenigstens 20 Plätze fehlen.

 

Bei den Konzeptvorgaben, wie sie z. B. an der Lingener Straße gewesen seien, handele es sich um städtische Grundstücke. Auch bei der Eschendorfer Aue oder demnächst im Europa-Viertel (ehemalige Damloup-Kaserne) oder an der Laugestraße (ehemaliger Standort der Kreishandwerkerschaft) würden diese gelten. Alle Investoren hätten bzw. könnten sich auf die Grundstücke dieser großen Baugebiete bewerben. Für die Vergabe gebe es neben einem zu erzielenden Mindestpreis Bepunktungen zu der Barrierefreiheit der Wohnungen, der besonderen Wohnform, den geförderten oder nicht geförderten Wohnplätzen usw.

 

Der Wittekindshof habe in der letzten Sitzung mitgeteilt, dass sie Mesum weiterverfolgen würden, aber wahrscheinlich selber investieren würden, wie beim Europa-Viertel, dessen Vergabe wahrscheinlich Anfang des nächsten Jahres stattfinden werde.

 

Der Caritasverband würde zu unterschiedlichen Standorten Überlegungen anstellen, wie z. B. der Eschendorfer Aue als Alternative zur Antoniusschule. Ob die Antoniusschule revitalisiert werden könne oder die Stadt Rheine die Vermarktung angehen müsse, werde sich weiter zeigen.

 

In der Satzung der Wohnungsgesellschaft sei hinterlegt, dass sie Wohnformen für unterschiedliche Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Rheine zu schaffen hätten; wie bei allen anderen Investoren mindestens mit einer „schwarzen Null“. Bei dem derzeitigen Zinsmarkt und den Baukosten sei eine Refinanzierung von bezahlbarem Wohnraum mit den Deckelungsmieten, wie sie für öffentlich geförderten Wohnraum gelten würden, sehr schwierig. Falls es zu diesen Bedingungen keine Investoren geben werde, müsste politisch diskutiert und entschieden werden, ob ein Baukostenzuschuss zur Verfügung gestellt werde. Bei Fragen zur Refinanzierung würde die Stadt Rheine die Träger beraten.

 

Derzeit liege für kein Projekt ein Bauantrag vor.

 

Frau Dr. Hovestadt fragt, ob ältere Immobilien mit möglicherweise geringeren gesetzlichen Auflagen eine kostengünstigere Lösung sein könnten.

 

Herr Gausmann erklärt, dass zum Beispiel die Brandschutzverordnung gegenüber einem Neubau identisch sei, sobald an die Hülle des Gebäudes „gegangen werde“. Er geht auf weitere Auflagen ein, wie z. B. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder der Landesbauordnung. Die möglichen Einschränkungen würden derzeit keine große Rolle in Bezug auf Kosteneinsparungen spielen.

 

Er vermutet, dass es mit der kommenden Förderrichtlinie des Bundes für Sanierungsflächen von Gebäuden zu einer verstärkten Förderung für Bestandsgebäude kommen werde. In dem Fall sei zu prüfen, ob eine energetische Sanierung über öffentliche Mittel besser als ein Neubau abgebildet werden könne.