Sitzung: 31.05.2023 Sozialausschuss
Ein Einwohner
bittet um die aktuellen Bedarfszahlen für den Wohnraum für Menschen mit
Behinderung. Diese seien in der letzten Sitzung des „Runden Tisches Wohnens“ im
April 2023 Gegenstand der Beratung gewesen. Insbesondere würden ihn die
Bedarfszahlen der geistig und körperlich schwerbehinderten Menschen
interessieren, für die ein intensiv ambulant betreutes Wohnen oder die
besondere Wohnform in Frage komme, und welche Plätze für die nächsten 5 bis 8
Jahre wo erforderlich sein würden. Die Leistungserbringer würden sich ohne
diese Bedarfsanalyse mit einer konkreten Planung schwertun.
Er fragt
weiter, mit welchen Investoren die Stadt Rheine derzeit Gespräche für eine
Grundstücksbereitstellung mit den Konzeptvorgaben führen würde und ob aktuelle
Vorhaben in der Vorbereitung seien. Er habe gehört, dass z. B. der
Caritasverband das Antonius-Quartier auf „Halt“ gesetzt habe. Zudem sei er sich
nicht sicher, ob der Wittekindshof im Mesum noch etwas umsetzen würde. Seine
letzte Frage lautet, ob die Wohnungsgesellschaft Rheine GmbH als potentieller
Investor für den hier angesprochenen Wohnraum vorstellbar sei.
Herr Gausmann
antwortet, dass beim letzten „Runden Tisch Wohnen“ ein Bedarf zwischen 30 und
35 Plätzen festgelegt worden sei. Diesen habe der Landschaftsverband Westfalen
Lippe entwickelt, der für die Bedarfsfeststellung und Genehmigungen der Plätze
zuständig sei, und sie würden zu dem Abgleich mit den Träger-Wartelisten
passen. In den nächsten fünf Jahren dürften wenigstens 20 Plätze fehlen.
Bei den
Konzeptvorgaben, wie sie z. B. an der Lingener Straße gewesen seien, handele es
sich um städtische Grundstücke. Auch bei der Eschendorfer Aue oder demnächst im
Europa-Viertel (ehemalige Damloup-Kaserne) oder an der Laugestraße (ehemaliger
Standort der Kreishandwerkerschaft) würden diese gelten. Alle Investoren hätten
bzw. könnten sich auf die Grundstücke dieser großen Baugebiete bewerben. Für
die Vergabe gebe es neben einem zu erzielenden Mindestpreis Bepunktungen zu der
Barrierefreiheit der Wohnungen, der besonderen Wohnform, den geförderten oder
nicht geförderten Wohnplätzen usw.
Der
Wittekindshof habe in der letzten Sitzung mitgeteilt, dass sie Mesum
weiterverfolgen würden, aber wahrscheinlich selber investieren würden, wie beim
Europa-Viertel, dessen Vergabe wahrscheinlich Anfang des nächsten Jahres
stattfinden werde.
Der
Caritasverband würde zu unterschiedlichen Standorten Überlegungen anstellen,
wie z. B. der Eschendorfer Aue als Alternative zur Antoniusschule. Ob die
Antoniusschule revitalisiert werden könne oder die Stadt Rheine die Vermarktung
angehen müsse, werde sich weiter zeigen.
In der Satzung
der Wohnungsgesellschaft sei hinterlegt, dass sie Wohnformen für
unterschiedliche Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Rheine zu schaffen hätten;
wie bei allen anderen Investoren mindestens mit einer „schwarzen Null“. Bei dem
derzeitigen Zinsmarkt und den Baukosten sei eine Refinanzierung von bezahlbarem
Wohnraum mit den Deckelungsmieten, wie sie für öffentlich geförderten Wohnraum
gelten würden, sehr schwierig. Falls es zu diesen Bedingungen keine Investoren
geben werde, müsste politisch diskutiert und entschieden werden, ob ein
Baukostenzuschuss zur Verfügung gestellt werde. Bei Fragen zur Refinanzierung
würde die Stadt Rheine die Träger beraten.
Derzeit liege für
kein Projekt ein Bauantrag vor.
Frau Dr.
Hovestadt fragt, ob ältere Immobilien mit möglicherweise geringeren
gesetzlichen Auflagen eine kostengünstigere Lösung sein könnten.
Herr Gausmann
erklärt, dass zum Beispiel die Brandschutzverordnung gegenüber einem Neubau
identisch sei, sobald an die Hülle des Gebäudes „gegangen werde“. Er geht auf
weitere Auflagen ein, wie z. B. vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder der
Landesbauordnung. Die möglichen Einschränkungen würden derzeit keine große
Rolle in Bezug auf Kosteneinsparungen spielen.
Er vermutet,
dass es mit der kommenden Förderrichtlinie des Bundes für Sanierungsflächen von
Gebäuden zu einer verstärkten Förderung für Bestandsgebäude kommen werde. In
dem Fall sei zu prüfen, ob eine energetische Sanierung über öffentliche Mittel
besser als ein Neubau abgebildet werden könne.