Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9

Herr Gausmann erläutert, dass die beiden Modelle, Stadt Rheine oder ein freier Verband als Träger, auf politischem Wunsch in der Vorlage dargestellt worden sei. Da es inhaltlich Sinn mache, schlage die Verwaltung vor, die Trägerschaft für die nächste Zeit auf die Stadt Rheine zu übertragen. Die Inbetriebnahme des 2. und 3. Bauabschnittes würde der Einrichtung noch mal einen Schub geben.

 

Herr Burmeister sagt, dass die CDU-Fraktion unter Punkt 2 des Beschlusstextes gerne die Fortsetzung „für die nächsten fünf Jahre“ mit aufnehmen möchte.

 

Frau Floyd-Wenke merkt an, dass das Servicemodell nicht „in Stein gemeißelt sei“. Bei Bedarf könnten neue Aufgaben oder -verlagerungen auf eine Tagesordnung gesetzt werden.

 

Insgesamt wird von den Ausschussmitgliedern die ausführliche Vorlage gelobt und die Fortsetzung der Trägerschaft durch die Stadt Rheine begrüßt.

 

Zu dem zweiten Beschlusspunkt entsteht über die Vor- und Nachteile einer eventuell befristeten Laufzeit eine Diskussion. Darüber, wie sich diese zum Beispiel im Falle einer Haushaltssicherung auf die dort arbeitenden Personen auswirken könnte.

 

Herr Gausmann erklärt, dass bei dem zweiten Beschlusspunkt zuerst über den weitergehenden Vorschlag der Verwaltung abgestimmt werden müsse. Für den Fall, dass dieser keine Mehrheit finde, würde über die Befristung mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit entschieden werden.           


Beschluss:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den möglichen Organisationsmodellen für das Begegnungszentrums Mitte51 zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss beschließt die Fortsetzung der Trägerschaft des Begegnungszentrums Mitte51 durch die Stadt Rheine.

 

3.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der ehrenamtlichen Mitwirkung im Begegnungszentrum, der Einrichtung eines Beirates und der regelmäßigen Vorlage eines Jahresberichts.

 

4.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beschlüsse für die personelle Mindestausstattung des Begegnungszentrums Mitte51 für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2024 f. vorzubereiten.

 

5.      Der Sozialausschuss stimmt dem Servicekonzept für das Begegnungszentrum Mitte51 zu.

6.      Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.     

 


Abstimmungsergebnis:                 

 

Zu 1:                                                 Kenntnisnahme

 

Zu 2:                                                 mehrheitlich (Ja: 11 / Nein: 9 / Enthaltungen: 0)

 

Zu 3 bis 5:                                        einstimmig

 

Zu 6:                                                 Kenntnisnahme