Sitzung: 31.05.2023 Sozialausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9
Vorlage: 183/23
Herr Gausmann
erläutert, dass die beiden Modelle, Stadt Rheine oder ein freier Verband als
Träger, auf politischem Wunsch in der Vorlage dargestellt worden sei. Da es
inhaltlich Sinn mache, schlage die Verwaltung vor, die Trägerschaft für die
nächste Zeit auf die Stadt Rheine zu übertragen. Die Inbetriebnahme des 2. und
3. Bauabschnittes würde der Einrichtung noch mal einen Schub geben.
Herr
Burmeister sagt, dass die CDU-Fraktion unter Punkt 2 des Beschlusstextes gerne
die Fortsetzung „für die nächsten fünf Jahre“ mit aufnehmen möchte.
Frau
Floyd-Wenke merkt an, dass das Servicemodell nicht „in Stein gemeißelt sei“.
Bei Bedarf könnten neue Aufgaben oder -verlagerungen auf eine Tagesordnung
gesetzt werden.
Insgesamt wird
von den Ausschussmitgliedern die ausführliche Vorlage gelobt und die
Fortsetzung der Trägerschaft durch die Stadt Rheine begrüßt.
Zu dem zweiten
Beschlusspunkt entsteht über die Vor- und Nachteile einer eventuell befristeten
Laufzeit eine Diskussion. Darüber, wie sich diese zum Beispiel im Falle einer
Haushaltssicherung auf die dort arbeitenden Personen auswirken könnte.
Herr Gausmann erklärt, dass bei dem zweiten Beschlusspunkt zuerst über den weitergehenden Vorschlag der Verwaltung abgestimmt werden müsse. Für den Fall, dass dieser keine Mehrheit finde, würde über die Befristung mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit entschieden werden.
Beschluss:
1.
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den möglichen Organisationsmodellen
für das Begegnungszentrums Mitte51 zur Kenntnis.
2.
Der
Sozialausschuss beschließt die Fortsetzung der Trägerschaft des
Begegnungszentrums Mitte51 durch die Stadt Rheine.
3.
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der ehrenamtlichen
Mitwirkung im Begegnungszentrum, der Einrichtung eines Beirates und der regelmäßigen Vorlage
eines Jahresberichts.
4.
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beschlüsse für die personelle
Mindestausstattung des Begegnungszentrums Mitte51 für die Haushalts-
und Stellenplanberatungen 2024 f. vorzubereiten.
5.
Der
Sozialausschuss stimmt dem Servicekonzept für das Begegnungszentrum Mitte51
zu.
6. Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: Kenntnisnahme
Zu 2: mehrheitlich (Ja: 11 / Nein: 9 / Enthaltungen: 0)
Zu 3 bis 5: einstimmig
Zu 6: Kenntnisnahme