Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gemäß § 46 Abs. 1 BauGB die Anordnung eines
Umlegungsverfahrens gemäß § 45 f. BauGB für den Bereich „Europa-Viertel am
Waldhügel“.
Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig