Sitzung: 25.10.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 160/23
Herr van Wüllen informiert über die geplante Bebauungsplanänderung. Er gibt einen Überblick zu den Inhalten der Vorlage und dem aktuellen Sachstand.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
den Bebauungsplan Nr. 88, Kennwort: "GI Holsterfeld Ost – Teil Nord",
der Stadt Rheine zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird gebildet durch die Flurstücke 64, 65, 70, 71, 73, 74, 75, 77, 78 und 79 in der Flur 4 sowie durch das Flurstück 450 in der Flur 3. Die Flur- und Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Rechtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 88, Kennwort: "GI Holsterfeld Ost – Teil
Nord", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine
ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit
im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während
dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen