Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Frau Friedrich stellt den Antrag der GRÜNEN vor. Sie führt an, dass sie mit dem Vorschlag der Verwaltung weitestgehend zufrieden seien. Es sei bedauerlich, dass man als Stadt nicht die Kapazitäten habe, um alles umzusetzen, was man sich wünsche. Was allerdings unbedingt gemacht werden müsse, sei die Entschlammung des Entwässerungsgrabens am Sternbusch. Dies sei unabdingbar, um größere Schäden in den umliegenden Waldgebieten zu verhindern und zumindest an dieser Stelle die kulturhistorische Landschaft zu erhalten.

 

Frau Schauer erklärt, dass eine Maßnahme nur durchgeführt werden könne, wenn sie dem Pflege- und Entwicklungsplan entspräche. Ansonsten müsse man diesen erst wieder anpassen um die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Bei der von Frau Friedrich angesprochenen Maßnahme werde man eine solche Überprüfung durchführen. Sie gibt zu bedenken, dass es gerade an solchen Stellen verschiedenste Nutzungsansprüche gebe. Somit sei es nicht so einfach dort Sachen anzuschieben, wie es auf den ersten Blick aussehe. Ohnehin müsse man die mittelfristige Haushaltsplanung abwarten, um zu sehen, ob dies überhaupt möglich sei.

 

Herr Twesten erklärt die vielfältigen Problematiken, mit denen man am Sternbusch zu kämpfen habe: In der kleinen Waldfläche Sternbusch sei es in den letzten Jahren häufiger zu einer stärkeren Vernässung und zeitweisen Überstauung von tiefer liegenden Senken innerhalb der Waldfläche gekommen. Zudem trete in diesen Bereichen ein offensichtlich verstärktes Absterben von älteren Bestandsbäumen auf und es sei lokal auch zu Windbruch gekommen.

 

Er führt an, dass es hier zunächst einen Konflikt mit den Maßnahmen und Entwicklungszielen des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes Umfeld Kloster/Schloss Bentlage gebe. Der in 2005 vom Bau- und Betriebsausschuss mehrheitlich beschlossene Pflege- und Entwicklungsplan sehe für den Sternbusch u. a. eine Erhaltung des wechselfeuchten Standortes und eine Förderung der temporären Vernässung vor. Dazu sei konkret vorgesehen, den in nördliche Richtung führenden Entwässerungsgraben mit Boden zu verfüllen. Es sei somit festzustellen, dass bereits im Verfahren zur Aufstellung des seit 2005 vorliegenden Pflegeplans eine temporäre Vernässung im Sternbusch vorliege. Dies sei der Höhenlage im Gelände geschuldet und trete in niederschlagsreichen Zeiträumen, aber auch bei stärkeren Hochwasserereignissen der Ems, auf. Der Sternbusch liege im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ems und es komme bei Hochwasserereignissen durch den Rückstau in den Salinenkanal zu einer teilweisen Überflutung bzw. einem Anstau von Oberflächenwasser in den Waldflächen Im Braaken und des Sternbuschs.

 

Außerdem sei es aktuell so, dass wegen der schon seit einigen Jahren im Frühjahrs- oder/und Sommerzeitraum auftretenden Dürre- und Hitzeperioden, an verschiedenen Stellen in Bentlage erhebliche Baumschäden und stark geschädigte oder absterbende Altbäume zu finden seien. Diese massiven Schäden seien keinesfalls nur im Sternbusch festzustellen und hätten ihre Hauptursache in der langfristigen Austrocknung der oberen Bodenschichten und einer erheblichen Absenkung des Grundwasserspiegels.

 

Die problematisierte Entwässerung des Sternbuschs erfolge über einen Graben in nördliche Richtung und später, nördlich des Schlossweges, durch die Wiesenniederung „Wöste“, ein gesetzlich geschütztes Feucht- und Nasswiesenbiotop. In dem Grabensystem bestehe insgesamt nur ein minimales Fließgefälle in nördliche Richtung. Der Sternbusch liege zudem im Gelände in einer leichten Muldenlage. Daher sei zu bezweifeln, ob eine relativ aufwändige Grundreinigung des Grabensystems zwischen Schloßweg und Im Braaken tatsächlich zu der von den Antragstellern gewünschten Vermeidung eines längerfristigen Wasserstaus in den Senken im Sternbusch führen würde. Zudem sei zu beachten, dass alle Flächen in einem Naturschutzgebiet liegen würden. Maßnahmen, die eine verstärkte Entwässerung der Biotopflächen, bedeuten würden, seien sicher nicht zulässig bzw. nicht genehmigungsfähig.

 

Herr Twesten schlägt daraufhin vor, zunächst die bestehenden und durch Schlamm und Bodeneintrag zum Teil verschlossenen Rohrdurchlässe des Grabens, im Bereich des Weges Im Braaken und am Schloßweg, durch die Technischen Betriebe reinigen zu lassen. Diese Maßnahme sei kurzfristig umsetzbar und erfordere nur einen relativ geringen Aufwand. Im Anschluss lasse sich dann beurteilen, ob schon eine Verminderung des temporär auftretenden Wasseranstaus im Sternbusch erreicht werden könne, ohne, dass weitergehende und genehmigungspflichtige Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Grabensystem in Erwägung gezogen werden müssten.


geänderter Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung – unter Verwendung des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage –, die Ausschreibung und Vergabe „Bestandsaufnahme, Aktualisierung und Prozessbegleitung des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans“ unter nachfolgend genannten Rahmenbedingungen durchzuführen.

 

a.    Bestandsaufnahme:
systematische Überprüfung der im Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan gelisteten Maßnahmen lfd. Nr. 1 bis 171 bzgl. ihres Umsetzungsstatus

 

b.    Aktualisierung:
der bislang nicht umgesetzten Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans inklusiv Ermittlung der heutigen Kosten und unter Beachtung der ggf. geänderten rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Klimaschutz, Denkmalschutz sowie Genehmigungspflicht

 

c.    Begleitung des Prozesses:
Organisation und Durchführung erforderlicher Beteiligungen, Protokollerstellung, Berichterstattung im zuständigen Ausschuss, Leitung des zu bildenden Arbeitskreises usw.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, einen Arbeitskreis aus Vertretern der zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe Rheine, der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage, der Naturschutzbehörden, der Forstbehörde, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Naturschutzbundes Deutschland sowie des Fördervereins Bentlage zu bilden. Die Leitung des Arbeitskreises obliegt dem unter 1. genannten Auftragnehmer.

 

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Punkt auf Wiedervorlage in die Haushaltsplanberatung mit einzubringen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig