Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Herr Gausmann stellt die Genese der Vorlage da.

 

Im ersten Teil der Vorlage gehe es um die räumlichen Rahmenbedingungen, die bis zur Einführung des OGS-Rechtsanspruches ab dem 01.08.2026 herausfordernd angegangen werden müssten. Der Rechtsanspruch sei an das SGB VIII, an die Jugendhilfe, gebunden. Die Stadt Rheine verfolge bereits das Ziel, die Schulgebäude im Rahmen der Grundschuloffensive als Lern- und Lebensraum auszubauen. Es sei unabdingbar notwendig, die bereits vorhandenen Räume intelligent und multifunktional zu nutzen. Die bauliche Erweiterung von Räumen über die Grundschuloffensive hinaus, sei aus vielerlei Hinsicht (finanziell, ökologisch, personell) nicht sinnvoll. Das Musterraumprogramm sei darauf ausgelegt, dass der Rechtsanspruch umgesetzt werden könne.

 

Des Weiteren gehe es um die qualitative Entwicklung des offenen Ganztags. Aus bestehenden Ressourcen sei begonnen worden, einen Qualitätsdialog zu entwickeln und zu strukturieren. Weiteres Ziel sei die in der Schule vorhandenen Akteure einzubeziehen. Zu den Akteuren würden Kinder, Eltern, Schulleitungen, Betreuung – und Verpflegungsträger gehören. Allerdings weist Herr Gausmann ausdrücklich darauf hin, dass die Umsetzungen der Planungen nur durch Umschichtung des vorhandenen Personals oder mit zusätzlichen Personal möglich seien. Welche dieser beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen werde, werde bei den Stellenplanberatungen im Januar entschieden. Es werde eine halbe Stelle benötigt.

 

Herr Krage äußert sich zustimmend zur multifunktionalen Nutzung von Räumen. Zum intelligenten Flächenmanagement gehöre es auch, zu schauen, welche Flächen in den Stadtteilen noch mitgenutzt werden könnten.

 

Frau Reinke von der Fraktion der CDU führt aus, dass es wichtig sei, dass Schülerinnen und Schüler sowie Eltern die Schule als Lebensraum wahrnehmen können. Wenn zu dieser Wahrnehmung beitrage, dass die OGS diverse Räumlichkeiten mit nutze, werde die multifunktionale Nutzung einerseits begrüßt. Andererseits werde die Mehrfachraumnutzung auch als große Herausforderung für den Schulbetrieb gesehen. Es würden Informationen zu Abläufen gewünscht werden. Außerdem stellt sie die Frage, ob es sinnvoll sei, dass die Zuständigkeit vollständig in den Jugendhilfeausschuss übergehe.

 

Herr Gude verweist auf die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses im Juni dieses Jahres. Hier sei die Zuständigkeit definiert worden. Herr Gausmann ergänzt, dass gesetzlich festgeschrieben sei, dass alle Leistungen der Jugendhilfe in den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses fielen. Allerdings befinde man sich in schulischen Räumlichkeiten, sodass das Ziel sei, durch eine gemeinsame Beratungsfolge oder in einer gemeinsamen Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Mollen betont, dass es sehr wichtig sei, die im Rahmen der Grundschuloffensive bisher noch nicht umgebauten Schulen entsprechend des Musterraumprogramms möglichst schnell baulich zu erweitern. Zudem spricht er an, dass die in der Projektbeschreibung genannten Oberpunkte parallel bearbeitet werden müssten, damit der Zeitplan von fünf Jahren eingehalten werden könne. Hierzu äußert sich Herr Gausmann zustimmend. Man müsse mehrere Oberpunkte priorisieren und zeitgleich bearbeiten.

 

Herr Mollen betont darüber hinaus, dass die Kooperation mit externen Vereinen sowie der Musikschule und anderen Organisationen mit dem Ausbau des Ganztags zunehmend an Bedeutung gewinne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Jansen erläutert Herr Gausmann noch einmal, dass bisher fachlich mit dem Qualitätsdialog im Rahmen einer Projektgruppe gestartet worden sei. Dafür sei eine halbe Stelle aus einem anderen Bereich vorübergehend umgeschichtet worden. Zudem ergänzt er auf Anfrage von Herrn Schomaker, dass der Qualitätsdialog aufgrund der stetigen Entwicklungen im schulischen Bereich dauerhaft eingerichtet werde und nicht nach Ablauf der fünf Jahre aufgelöst werde.

 

Frau Meyer macht deutlich, dass die Schulen frühzeitig miteinbezogen werden möchten. Herr Gausmann hält es für sinnvoll, alle Akteure des offenen Ganztags frühestmöglich miteinzubeziehen. Es müssten nur gewisse Grundstrukturen geklärt werden, bevor weitere Akteure berücksichtigt werden können.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren darüber, wie Punkt 2 des Beschlusses zu verstehen sei und ob eine getrennte Abstimmung sinnvoll sei. Konkret geht es darum, ob durch die Beauftragung der Verwaltung, ein Konzept für die Qualitätsentwicklung vorzuschlagen, auch automatisch eine Stellenerweiterung beschlossen werde. Es kommt zum gemeinsamen Verständnis, dass der Auftrag keine automatische Stellenerweiterung impliziert. Es erfolgt kein Antrag auf getrennte Abstimmung.

 

 


Beschluss:

Der Schulausschuss

 

1.                  nimmt das Element der multifunktionalen Raumnutzung von Schulräumen zur Abbildung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, im Rahmen des beschlossenen Musterraumprogramms ein Konzept „Schulbetreuung im Primarbereich“ zu entwickeln.

 

2.                  beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Qualitätsentwicklung in Form eines Qualitätsdialoges in Bezug auf Betreuungsangebote zu entwickeln, zu initiieren und im Rahmen des beschriebenen Qualitätsentwicklungsprozesses zur Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule zu begleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig