Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/3200

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses, den Punkt 1.1 der Sportförderrichtlinien (Betriebskosten) mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wie folgt zu ändern:

 

           a)    Unter Punkt 1.1 ist Satz 1 zu streichen.

           b)    Neu eingefügt wird:

                   Sind Räumlichkeiten einer vereinseigenen Anlage fest verpachtet und beinhaltet die eingereichte Betriebskostenabrechnung auch diese Räume, werden die hierfür anfallenden Kosten anteilmäßig nach Raumgröße herausgerechnet.

                   Vereine mit vereinseigenen Anlagen haben sich schriftlich zu erklären, ob Räume verpachtet sind. Hierbei ist deren Größe anzugeben. Sollte ein Verein wissentlich falsche Angaben machen und dieser Sachverhalt festgestellt werden, wird der betreffende Verein für ein Folgejahr von der Förderung der Betriebskosten ausgeschlossen. Für die Vergangenheit würde eine Rückforderung der Überzahlung erfolgen.

           c)     Zu den Betriebskosten zählen auch die Müllabfuhrgebühren.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig