I/A/3300

 

Herr Niehues erklärt seitens der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er möchte allerdings deutlich herausstellen, dass der RHTC beim Kunstrasenplatz eine Sonderstellung gegenüber anderen Vereinen, wie z. B. Fußballclubs, einnehme, weil für den Hockeysport ein Kunstrasenplatz schon fast zwingend erforderlich sei. Insofern könnten aus diesem Beschluss in Rheine keine Präzedenzfälle hergeleitet werden.

 

Herr Holtel bittet, in Gesprächen mit dem RHTC sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Baumaßnahmen – Kunstrasenplatz, Hochwasserschutzmauer – im Vorfeld abgestimmt würden, damit keine zeitlichen Verzögerungen eintreten würden.

 

Herr Grawe erklärt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar Verständnis für das Anliegen des RHTC habe; seine Fraktion halte aber eine Hockeyanlage in einem Landschaftsschutzgebiet, das gleichzeitig auch Überschwemmungsgebiet sei, für sehr problematisch, zumal es auch andere Standorte für diese Anlage gebe. Da durch den Kunstrasenplatz auch noch eine zusätzliche Versiegelung der Fläche stattfinde, werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Beschlussvorschlag aus Gründen des Naturschutzes ablehnen.

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses, den RHTC Rheine für den Umbau eines Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz mit einer Gesamtsumme von 70.000,00 € zu fördern.

 

Die Auszahlung erfolgt im Jahr 2006 in Höhe von 20.000,00 € und im Jahr 2007 in Höhe von 50.000,00 €.

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, für das Haushaltsjahr 2007 dazu eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000,00 € einzurichten.

 

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde zu den zu ändernden Sukzessionsflächen und dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses zu dem zu erweiternden Pachtvertrag.

 

 

Als Nebenbestimmung sind folgende Regelungen im Förderbescheid der Verwaltung für den RHTC aufzunehmen:

 

        Ø     Die erforderlichen Sukzessionsflächen zum Ausgleich des mit der Umwandlung der Fläche durch den Kunstrasen verursachten Eingriffes in Natur und Landschaft sind nach den Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen.

 

        Ø     Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Sukzessionsmaßnahmen übernimmt der RHTC.

 

        Ø     Die Sukzessionsfläche verbleibt pachtzinsfrei in der Pachtfläche des RHTC. Der RHTC übernimmt für die Dauer des Pachtverhältnisses auf eigene Kosten die Pflege und Unterhaltung der Pachtfläche insgesamt.

 

        Ø     Die Verantwortung für die Entsorgung des Kunstrasens und die Entsorgungskosten obliegen in jedem Fall, insbesondere bei Pachtende, dem RHTC. Auf eine Bürgschaft für die späteren Entsorgungskosten des Kunstrasens wird verzichtet.

 

        Ø     Für überschwemmungsbedingte Schäden und hieraus resultierende Kosten können vom RHTC keine Ansprüche gegen die Stadt geltend gemacht werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           17  Ja-Stimmen

                                             2    Nein-Stimmen

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