Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Dr. Lüttmann zeigt die Anlage 2 der Niederschrift beigefügte.

 

Präambel ergänzen (Folie 2 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass der Einschub „die die Bestimmungen der GO NRW präzisiert“ nicht erforderlich sei, aber als Hinweis zur Klarstellung mit aufgenommen werde.

 

Gleichstellung (Folie 3 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass der Einschub in § 3 Abs. 5 Satz 5 „im Falle von Meinungsverschiedenheiten“ aufgenommen werde.

 

Bildaufnahmen/Film- und Tonaufnahmen (Folie 4 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass es die Anregung gebe, Bildaufnahmen/Film- und Tonaufnahmen nicht zuzulassen.

 

Frau Friedrich merkt an, dass sie dafür kein Verständnis habe. Der Rat sei ein Gremium, welches öffentlich tage. Es müsse im Interesse der Ratsmitglieder sein, dass die Diskussionen aus dem Ratssaal hinausgetragen werden. Auch mit dem Wissen, dass es bestimmte Gefahren berge, sei sie für größtmögliche Transparenz.

 

Herr Ortel schließt sich den Worten von Frau Friedrich an und teilt mit, dass er im digitalen Zeitalter dafür plädiere, die Chancen nicht wegen möglicher Gefahren von vornherein auszuschließen.

 

Herr Bems teilt mit, dass es bei einigen Fraktionsmitgliedern erhebliche Bauchschmerzen zum Thema Liveübertragung gebe. Die SPD-Fraktion plädiere dafür, das nicht in die Hauptsatzung aufzunehmen, sondern eine Liveübertragung nur anlassbezogen über die Frage der Zustimmung zu regeln.

 

Herr Hachmann merkt an, dass er beide Positionen gut nachvollziehen könne. Auf der einen Seite sei es wichtig transparent zu sein, auf der anderen Seite seien die Gefahren nicht von der Hand zu weisen. Herr Hachmann schlägt vor, ein Apell aufzunehmen, bei dem deutlich werde, dass die Aufnahmen nur zulässig seien, wenn sie nicht sinnentstellend, verkürzt oder verändert wiedergegeben werden.

 

Herr Grimberg gibt zu bedenken, dass Aufnahmen, die im Netz seien, nicht kontrolliert und beeinflusst werden können.

 

Herr Christian Jansen macht deutlich, dass ein Livestream eine gute Möglichkeit sei, dem Bürger niederschwellig einen Zugang zur Ratssitzung zu ermöglichen.

 

Herr Weßling weist darauf hin, dass es im Ruhrgebiet gang und gäbe sei, dass Ratssitzungen gestreamt werden.

 

Herr Brunsch fasst zusammen, dass eine Liveübertragung Chancen und Risiken berge. Die FDP-Fraktion werde das Thema bis zur Ratssitzung diskutieren.

 

Herr Dr. Lüttmann prüft bis zur Ratssitzung, ob ein Satz mit Appellfunktion sinnvoll sei.

 

Anregungen und Beschwerden (Folie 5 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass der Paragraphenverweis korrigiert werde.

 

Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfallersatz (Folie 6 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass der Paragraph um die Unterausschüsse und den Sportausschuss ergänzt werde.

 

Öffentliche Bekanntmachungen (Folie 7 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass der Satz „Das Amtsblatt kann auch als Info-Brief per E-Mail abonniert werden“ hinzugefügt werde.

 

Abstimmung (Folie 8 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass bei der Regelung nicht alle Bediensteten, sondern die Fachbereichsleitungen betroffen seien. Die Regelung werde daher in a und b gegliedert.

 

Getrennte Abstimmung (Folie 9 der Präsentation):

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass auf Wunsch über die Hauptsatzung inkl. Anlage 1 und der Anlage 2 getrennt abgestimmt werden könne.

 

Herr Dr. Lüttmann fügt hinzu, dass eine einheitliche gendergerechte Sprache angewendet werde.

 

Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden, heute nicht über den Beschlussvorschlag inklusive Änderungen abzustimmen, sodass der noch offene Punkt zu den Film- und Tonaufnahmen bis zur Ratssitzung abgestimmt werde.