Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

I/A/3455

 

Herr Niehues bittet die Verwaltung, den Vertrag mit dem RHTC so zu formulieren, dass ggf. eine Option auf eine Anpassung des Pachtzinses zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei.

 


Beschluss:

 

Unter dieser Bedingung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, einen langfristigen Pachtvertrag über den Zeitraum von 30 Jahren mit dem RHTC abzuschließen und die beiden bisher bestehenden Pachtverträge vom 8. Juli 1981 und 24. November 1994 im Einvernehmen mit dem Verein aufzulösen.

 

Der Pachtzins beträgt 0,01 €/m² für die Sportfläche in der Größe von ca. 24.000 m².

 

Die Anlegung eines Kunstrasenfeldes und die Durchführung der dafür von der Unteren Landschaftsschutzbehörde (ULB) geforderten Sukzessionsmaßnahmen werden genehmigt.

 

Die erforderlichen Sukzessionsmaßnahmen zum Ausgleich des mit der Versiegelung der Fläche durch den Kunstrasen verursachten Eingriff in Natur und Landschaft sind nach den Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen.

 

Die Verantwortung für die Durchführung und Einhaltung der Sukzessionsmaßnahmen übernimmt der RHTC.

 

Die Sukzessionsfläche verbleibt pachtzinsfrei in der Pachtfläche des RHTC. Der RHTC übernimmt für die Dauer des Pachtverhältnisses auf eigene Kosten die Pflege und Unterhaltung der Pachtfläche insgesamt.

 

Die Verantwortung für die Entsorgung des Kunstrasens und die Entsorgungskosten obliegen in jedem Fall, insbesondere bei Pachtende, dem RHTC. Auf eine Bürgschaft für die späteren Entsorgungskosten des Kunstrasens wird verzichtet.

 

Für überschwemmungsbedingte Schäden und hieraus resultierende Kosten können vom RHTC keine Ansprüche gegen die Stadt Rheine geltend gemacht werden.

 

Der RHTC erklärt sich mit den auf der Pachtfläche noch durchzuführenden Maßnahmen im Zuge der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen einverstanden. Geplant ist nach heutigem Stand eine Hochwasserschutzmauer an der Parzellengrenze zum Timmermanufer. Nach der Erstellung der Mauer wird zur Rasenfläche eine einreihige Hecke gepflanzt. Diese Hecke wird in der Böschungsebene der Pachtfläche angelegt (siehe Anlage 1 zur Vorlage – Schnittzeichnung). Während der Bauarbeiten wird der 4 Meter breite Abstandsstreifen zum geplanten Kunstrasenplatz als Baustellenstreifen genutzt, und der vorhandene Ballfangzaun wird entfernt. Dadurch kommt es zu Einschränkungen der Nutzung der Pachtfläche und des Spielbetriebes.

 

Der Pachtvertrag wird erst nach Vorliegen der Genehmigungen durch die Untere Landschaftsbehörde und das Staatliche Umweltamt Münster abgeschlossen. Sollten die Genehmigungen nicht erteilt werden, so gelten die bisherigen Pachtverträge mit dem RHTC weiter.


Abstimmungsergebnis:           17  Ja-Stimmen

                                             2    Stimmenthaltungen

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