Frau Schauer erklärt, dass es keine Änderungen im Verfahren mehr gegeben habe. Im Rahmen der Offenlage seien auch keine neuen Aspekte hinzugekommen. Die verschiedensten Belange seien in diesem langwierigen Verfahren zur Sprache gekommen. Somit sei das Vorhaben, wenn auch nicht zur Zufriedenheit aller, ausdiskutiert.

 

Zum Baudenkmal der Spinnerei liege ein Bauantrag vor, der zurzeit geprüft werde. Noch nicht alle Probleme seien abschließend geklärt. Sie gehe allerdings davon aus, dass dies bis zur nächsten Ratssitzung der Fall sein werde.

 

Man werde zwei verschiedene städtebauliche Verträge abschließen müssen. Den ersten schließe die Stadt mit der Eigentümergruppe der Flächen der Spinnerei und der südlichen Bauflächen ab. Der zweite Vertragspartner sei der LWL, da dieser Eigentümer der Fläche für die Förderschule werde.

 

Es komme immer wieder die Befürchtung auf, dass nur die südliche Fläche bebaut und die Spinnerei letztendlich vernachlässigt werde. Das wolle man mit dem städtebaulichen Vertrag verhindern. Der Plan sehe so aus, dass die südlichen Flächen vor der Baubeginnanzeige nicht veräußert werden dürfen und dass ein bestimmter Rückbau auch durchgeführt werden müsse. Eine weitere Absicherung habe man durch eine im Vertrag mit der Eigentümergruppe stehende Bauverpflichtung, die mit einer jährlichen Vertragsstrafe belegt sei. Mit solchen Vertragsstrafen könne man sicherstellen, dass die Ziele der Planung am Ende auch erreicht würden.

Man habe die beiden Entwürfe der städtebaulichen Verträge als Anlage zur Verfügung gestellt.

 

Herr Brauer fragt, wer die Kosten für die Erschließung der Schranken übernehme.

 

Frau Schauer erklärt, dass weder auf die Stadt noch auf den Investor dafür Kosten zukommen. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz gebe es eine Kostenaufteilung zwischen Bund, Land und dem Eigentümer der Strecke.

 

Herr Brauer erklärt, dass der städtebauliche Vertrag ihm nicht weit genug gehe. Er hätte gerne zwei aufeinander aufbauende Bebauungspläne gehabt. Deshalb werde er gegen den Abwägungsbeschluss stimmen.

 

Herr Köhler bittet zu prüfen, ob eine Brennstoffzellenheitzung im Vergleich zu einem Blockheizkraftwerk in diesem Gebiet auf lange Sicht eine bessere Lösung darstelle. Zudem bezweifele er, dass sich eine Wasserstofftankstelle wirtschaftlich rentiere.

 

Frau Schauer erklärt, dass im Rahmen des Planverfahrens nur sichergestellt werden müsse, dass die zukünftigen Anwohner ausreichend mit Energie versorgt werden könnten. Der Rest liege in der Hand der Entwickler. Man könne seine Frage hier nur in den Raum stellen und als Anregung weitergeben.

 

Herr Doerenkamp legt dar, dass er die Ansicht der CDU nicht nochmal in aller Tiefe ausführen möchte. Diese sei in den letzten Niederschriften zu finden. Die CDU werde dem Abwägungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Bems teilt mit, dass er von dem Plan gelesen habe, die Rinder vor Ort zu behalten. Er fragt nach, ob es dazu seitens des Investors schon Konkreteres gebe.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass es tatsächlich Gespräche und Verhandlungen in diese Richtung gebe. Dies müsse allerdings über private Verträge geregelt werden. Deshalb könne man zum aktuellen Stand nicht mehr sagen.

 

Herr Ortel gibt zu Protokoll, dass für die UWG die Bebauung der Wiese im unteren südlichen Teil weiterhin ausschlaggebend für die Abstimmung sei. Deshalb könne man dem Abwägungsbeschluss nicht zustimmen.

 

Herr Hundrup fragt, wie man im Städtebaulichen Vertrag auf 240 Euro als Wert für die Wohnbaufläche komme.

 

Frau Schauer erläutert die Berechnung eines solchen Wertes. Es gebe noch keinen Bodenrichtwert für die vorliegende Fläche. Deshalb ziehe man die Zahlen von ähnlich bebauten Flächen in vergleichbarer Lage heran, um hier einen neuen Wert zu ermitteln. Dieser stehe allerdings in keinem Zusammenhang mit dem Preis, den der Investor dafür nachher verlangen könne.

 

Herr Hundrup führt aus, dass auch die GRÜNEN aufgrund des Umgangs mit der Wiese gegen den Abwägungsbeschluss stimmen würden. Auch den Zuständigkeitswechsel von „öKon“ zu „LINDSCHULTE Ingenieure + Architekten“ sehe man sehr kritisch. Er schließe sich damit den Worten von Herrn Ortel an.

 

Herr Jansen fügt hinzu, dass auch DIE LINKE aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes dem Beschluss nicht zustimmen werde.

 

Herr Winnemöller fragt, wie mit der Kanalisation an dem Helschenweg umgegangen werde. Zudem bittet er um einen Zeitplan für den weiteren Ablauf des Verfahrens.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Helschenweg verbreitert werde. Im Rahmen des Anschlusses der nördlichen neuen Baufenster lege man dort eine Kanalisation rein. Auf Wunsch könne sich jeder Anwohner der alten „Kuba-Siedlung“ an die neue Kanalisation anschließen lassen. Dies geschehe dann allerdings auf eigene Kosten, habe aber den Vorteil, dass der Kanal bereits liege und es eine ausreichende Dimensionierung gebe.

 

Frau Schauer gibt zu bedenken, dass die Angabe von exakten Zeitangaben in solchen Verfahren immer schwierig sei. Sie wisse aber, dass die Investoren, sobald ein genehmigter Bauantrag vorliege, mit dem Spinnereigebäude anfangen würden. Das sollte das erste sein, was baulich in diesem Bereich gemacht werde. Gleichzeitig werde auch schon geplant, mit der Vermarktung des südlichen Teils anzufangen, da dies auch für die Finanzierung relevant sei. Sobald baurechtlich und vertraglich alles geklärt sei, könne man mit dem Baubeginn rechnen. Beim LWL gehe man von einer längeren Wartezeit aus. Der LWL plane zunächst einen städtebaulichen Wettbewerb. Die in dem städtebaulichen Vertrag verhandelte Frist betrage deshalb 8 Jahre. 


Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         6 Nein Stimmen