Herr C. Jansen bittet die TBR darum einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Müll vermieden werden könne und finanzielle Anreize geschaffen werden könnten.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass durch die Einführung der Chips an den Tonnen eine Zuordnung der Tonnen zu den Haushalten erfolgen könne. Es sei angedacht, dass ab 2025 z. B. eine gewisse Anzahl von Entleerungen in der Gebühr enthalten sei und für weitere Entleerungen weitere Gebühren entrichtet werden müssten.  


Beschluss:

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2024 für das Jahr 2024 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2024“.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 05.12.2023 (Anlage 3).

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig