Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende Satzung:

 

Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22.03.2021 (GV. NRW. S. 348) hat der Rat der Stadt Rheine am …………………….. folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

§ 1 Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“

 

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

 

 

§ 2 Aufhebung der Betriebssatzung

 

Die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ vom 5. Dezember 2018, zuletzt geändert am 10.11.2020 wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben.

 

 

§ 3 Jahresabschluss

 

(1)     Die Betriebsleitung stellt den Jahresabschluss 2023 auf.

(2)     Der Rat der Stadt Rheine fasst die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2023 ohne Vorberatung.

(3)     Der Rat der Stadt Rheine entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung für das Jahr 2023.

 

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig