Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt folgende Satzung:
Aufgrund der §§ 7
und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490),
in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
– EigVO – vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S. 15), zuletzt geändert
durch die Verordnung vom 22.03.2021 (GV. NRW. S. 348) hat der Rat der Stadt
Rheine am …………………….. folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Auflösung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“
Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.
§ 2 Aufhebung der
Betriebssatzung
Die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ vom 5. Dezember 2018, zuletzt geändert am
10.11.2020 wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben.
§ 3 Jahresabschluss
(1) Die Betriebsleitung stellt den
Jahresabschluss 2023 auf.
(2) Der Rat der Stadt Rheine fasst die
Beschlüsse zum Jahresabschluss 2023 ohne Vorberatung.
(3) Der Rat der Stadt Rheine entscheidet über
die Entlastung der Betriebsleitung für das Jahr 2023.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig