Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine
nimmt zur Kenntnis, dass die bislang auf Empfehlung des Betriebsausschusses der
Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage vom Rat der Stadt Rheine
festgelegten Vermietungspreise unverändert weiter gelten.
2. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt mit Wirkung zum 01.01.2024 folgende Änderungen in ortsrechtlichen
Regelungen:
a. Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit
Ziffer 3 „Förderungsverfahren“
Als Adressat und Ansprechpartner fungiert
künftig nicht mehr der genannte Fachbereich, sondern die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung.
Ziffer 4 Entscheidung und
Verwendungsnachweis“
Die bislang dem Kulturausschuss zugeordneten
Aufgaben werden künftig vom Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung wahrgenommen.
b. Richtlinie zur Aufstellung von Gedenktafeln im
Stadtbild
Ziffer 3 „Ausführung/Erscheinungsbild“
Die Zuständigkeit für eine abschließende
Entscheidung über die Gestaltung der Gedenktafeln geht auf den
Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung über.
Ziffer 4 „Verfahren“
Als Adressat und zuständige
Organisationseinheit für die Anträge fungiert künftig die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über
die Anbringung einer Gedenktafel geht auf den Betriebsausschuss der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung über.
c. Richtlinie zur Benennung von Straßen und
sonstigen öffentlichen Flächen in der Stadt Rheine
„Verfahren/Zuständigkeit“
Vorschläge zur Benennung von Straßen werden
künftig über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dem Betriebsausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, eine Eröffnungsbilanz zum
Bilanzstichtag 01.01.2024 für die Einrichtung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig