Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NRW - GV NRW S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Spechtweg

von Eichelhäherstraße bis Wendehammer

(incl. Stichweg vom Wendehammer bis Haus Nr.11 a+b)

 

Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig