Sitzung: 06.12.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 481/23
Beschlüsse:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Der räumliche
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Im Nordosten: durch den Streckenverlauf der Zugverbindung
Hamm – Emden
Im Südosten: durch ein
Waldstück
Im Süden: durch die
Straße Schüttorfer Damm
Im Nordwesten: durch die
Landesgrenze zu Niedersachsen
Der Geltungsbereich
der Planung wird durch die Flurstücke 100 – 109 definiert. Die genannten
Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 2 in der Gemarkung Rheine l. d.
Ems.
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig