Beschlüsse:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: "Solarpark am Schüttorfer Damm", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten:                       durch den Streckenverlauf der Zugverbindung Hamm – Emden
Im Südosten:             durch ein Waldstück
Im Süden:                   durch die Straße Schüttorfer Damm
Im Nordwesten:         durch die Landesgrenze zu Niedersachsen

 

Der Geltungsbereich der Planung wird durch die Flurstücke 100 – 109 definiert. Die genannten Flurstücke befinden sich allesamt in der Flur 2 in der Gemarkung Rheine l. d. Ems.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig