Herr van Wüllen stellt die Vorlage vor.

 

Herr Doerenkamp befürwortet den Aufhebungsbeschluss. Fasse man diesen Beschluss nicht, so beschränke man die Windkraft massiv.


Beschlüsse:

 

I.     Aufhebungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bebauungsplan Nr. 299, Kennwort: "Windpark Rheine Südwest", der Stadt Rheine ein Aufhebungsverfahren einzuleiten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung wird gebildet durch:

 

Im Westen      durch einen Teil der Stadt-/Gemeindegrenze Rheine/Neuenkirchen von
            der L 578 (Burgsteinfurter Damm) bis zur Bahnstrecke Rheine/Coesfeld

 

Im Norden       durch einen Teil der südlichen Begrenzung der Bahnstrecke Rheine / Coesfeld von der Stadt-/Gemeindegrenze Rheine/Neuenkirchen bis zum Waldweg

 

Im Osten         durch einen Teil der westlichen Begrenzung des Waldweges von der Bahnstrecke Rheine/Coesfeld bis zur L 578 (Burgsteinfurter Damm)

 

Im Süden         durch einen Teil der nördlichen Grenze der LÖ 578 (Burgsteinfurter Damm) vom Waldweg bis zur Stadt-/Gemeindegrenze Rheine/Neuenkirchen

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 299, Kennwort: "Windpark Rheine Südwest", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Aufhebung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig