Sitzung: 06.12.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 483/23
Herr van Wüllen stellt die Vorlage vor.
Herr Doerenkamp befürwortet den Aufhebungsbeschluss. Fasse man diesen Beschluss nicht, so beschränke man die Windkraft massiv.
Beschlüsse:
I. Aufhebungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, für den Bebauungsplan Nr. 299, Kennwort: "Windpark Rheine Südwest", der Stadt Rheine ein Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung wird gebildet durch:
Im Westen durch einen Teil der Stadt-/Gemeindegrenze
Rheine/Neuenkirchen von
der L 578 (Burgsteinfurter
Damm) bis zur Bahnstrecke Rheine/Coesfeld
Im Norden durch einen Teil der südlichen Begrenzung der Bahnstrecke Rheine / Coesfeld von der Stadt-/Gemeindegrenze Rheine/Neuenkirchen bis zum Waldweg
Im Osten durch einen Teil der westlichen Begrenzung des Waldweges von der Bahnstrecke Rheine/Coesfeld bis zur L 578 (Burgsteinfurter Damm)
Im Süden durch einen Teil der nördlichen Grenze der LÖ 578 (Burgsteinfurter Damm) vom Waldweg bis zur Stadt-/Gemeindegrenze Rheine/Neuenkirchen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 299, Kennwort: "Windpark Rheine Südwest", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Aufhebung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig