Herr van Wüllen stellt die Vorlage vor.

 

Er macht zu Beginn auf zwei kleine Fehler in der Vorlage aufmerksam. Zum einen fehle auf der Seite 2 der Abwägung das Wort „berücksichtigen“. Zum anderen habe man in der Planzeichnung fälschlicherweise im WA 1 Gebiet eine Traufhöhe von 4,50 Meter eingetragen. In der Begründung stehe mit 6,50 Meter die richtige Traufhöhe. Diese Fehler würden zeitnah berichtigt.

 

Herr van Wüllen erklärt, warum man den Vorschlag, im Südosten des Plangebiets einen Fußweg noch mit anzubinden, zzt. nicht umsetzen könne. Das habe mehrere Gründe.

 

Grundsätzlich sei das Gebiet von allen Seiten gut fußläufig erschlossen. Zudem liege der Fußweg 1,5 Meter südlich des Gebietes. Somit müsse man bei einem Anschluss über die Fläche der Kleingärten. Diese seien zwar im Eigentum der Stadt Rheine, aber langfristig verpachtet. Mit dem Pächter in Verhandlungen zu treten, um eine Wegeführung zu ermöglichen, sei aufgrund der komplizierten Lage an dieser Stelle nicht die beste Lösung. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, trotz der guten Idee, keine Änderung mehr vorzunehmen.

 

Frau Rochus-Bolte bedankt sich für die Prüfung der Idee. Sie merkt an, dass an dieser Stelle ein veraltetes Schild für einen Fußgänger- und Radweg stehe, welches die Passanten in eine Sackgasse führe. Sie bittet darum, die Schilder auszutauschen.

 

Herr van Wüllen bedankt sich für den Hinweis. Er werde das an die zuständigen Kollegen weitergeben.

 

Herr Hundrup teilt mit, dass er das Bodengutachten in den Anlagen nicht gefunden habe.

 

Herr van Wüllen sagt, dass das Bodengutachten nachgereicht werde.

 

Herr Doerenkamp bedankt sich für die Erläuterungen zu dem Bebauungsplan und glaubt, dass die Verwaltung eine gute Lösung ausgearbeitet habe. Die CDU werde den Beschlussvorschlägen zustimmen.

 

Herr Jansen bewertet die Planung im Namen der LINKEN ebenfalls positiv. Er freue sich darüber, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau auch in Hauenhorst vorangetrieben werde. Der Begründung des Bebauungsplans habe er entnommen, dass dieser aber nur im WA 1 Gebiet realisiert werden solle. Er fragt, warum man das nicht auch in anderen Bereichen anbiete.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in den anderen Bereichen nicht verboten sei. Über den Bebauungsplan und die Umlegungsregelungen wolle man sicherstellen, dass der beschlossene Mindestanteil an geförderten Wohnungen von 10% gebaut werde. Das habe man mit der Planung erreicht. Da es sich hier um ein Umlegungsverfahren handele, bei dem auch das Eigentum von Dritten betroffen sei, müsse man den Rest dem Markt überlassen. Die Marktlage sei momentan sehr positiv für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Wie die Entwicklung dahingehend aussehe, könne man nicht voraussehen. Deshalb habe man sich für diese Lösung entschieden und keine weitergehenden Festsetzungen gemacht.  


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig