Herr Dr. Lüttmann verweist auf die Vorlage.

                                                 

Er ergänzt, dass aufgrund des Beschlusses in der letzten Sitzung zum Ende des vergangenen Jahres mit den betroffenen Vereinen Förderverträge mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028 geschlossen wurden. Die Vorlage entspräche inhaltlich im Wesentlichen der Ursprungsvorlage. Anregungen aus der ersten Lesung seien aufgenommen worden.

 

Frau Blau begrüßt grundsätzlich die Neufassung der Sportförderrichtlinien in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen. Da ja leider der Aspekt „Dynamisierung/Anpassung der Förderpauschalen“ in diesem Jahr wegen der aktuellen Haushaltslage nicht umgesetzt werden könne, solle dieser Punkt ihrer Meinung nach jedoch für die Folgejahre mit in die Verträge mit den Sportvereinen einfließen.

 

Auch Herr Krage erachtet die Aufnahme des Punktes „Dynamisierung“ in die Verträge als sinnvoll und hofft, dass dieses Thema im nächsten Jahr nochmals überprüft werde. Kritisch sehe seine Fraktion jedoch die Erhöhung der Förderung bei Neu- und Umbauten auf 50 %. Hier befürchte man einen psychologischen Anreiz für die Vereine, notwendige Renovierungen nicht rechtzeitig vorzunehmen, sondern auf die höhere Förderung für Neu- und Umbauten zu warten. Grundsätzlich stimme seine Partei jedoch dem Beschlussvorschlag zu.

 

Um Widersprüchlichkeiten vorzubeugen regt Herr Mollen an, den Passus Nr. 3 im § 5 des Vertrages, der besagt, dass keine Anpassungen vorgesehen sind, herauszunehmen, wenn dieser Punkt für die Folgejahre doch noch neu überdacht werde. Aus Sicht der Vereine möchte er nochmals darauf hinweisen, dass die Berechnungsgrundlagen für die neuen Verträge auf Daten aus dem Jahre 2018 basieren und es seither schon erhebliche Kostensteigerungen gegeben habe. Daher solle das Thema vordringlich in die Beratungen für das Haushaltsjahr 2025 eingebracht werden.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass - im Falle einer positiven Entscheidung zur Thematik „Dynamisierung/Erhöhung der Förderpauschalen“ für das Jahr 2025 – die Verträge neu gefasst würden. In diesem Zuge würde dann auch der von Herrn Mollen angesprochene Paragraph angepasst.

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt die als Anlage im Änderungsvergleich dargestellte Neufassung der Sportförderrichtlinien mit Wirkung zum 24. Januar 2024.

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig