Herr Gausmann gibt an, dass er die Ergebnisse aus der Befragung an die potentiellen Träger der Wohnform für Menschen mit Behinderung mit Rücklaufende 15. Januar 2024 zur nächsten Sitzung zur Verfügung stellen werde.

 

Dann habe, wie in der Einwohnerfragestunde vorgebracht worden sei, ein Termin mit dem Caritasverband, drei Vertretern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als Eingliederungsträger und der Verwaltung stattgefunden. Es seien Konzeptfragen zur Finanzierung besprochen worden. Der LWL habe die Planungserlaubnis gegeben, unabhängig davon, welcher Träger es übernehmen werde, eine 24iger Wohnform für schwerst mehrfach behinderte Menschen zu errichten. Noch offene Fragen sollen im März 2024 final geklärt werden.

 

Die 16er Einheit für intensiv ambulant betreutes Wohnen habe der LWL ebenfalls zugesagt. Nach einer Konzeptvergabe für die Eschendorfer Aue würde sich abzeichnen, dass dort eine 16er Einheit entstehen könne. Die Verwaltung habe sich für diesen Investor entschieden, und das Investoren- und Trägergespräch werde heute stattfinden. Somit würde es an einem fehlenden Grundstück nicht mehr liegen.

 

Die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe die Verwaltung noch nicht in Gänze beantworten können. Es gäbe neue Regelungen bei der Wohnbauförderung, so dass keine Küche mehr gebaut, sondern lediglich die Anschlüsse dafür gelegt werden müssten. Die Zinsen hätten im Dezember 2023 bei 4,5 bis 5 % gelegen und würden heute bei 3 bis 3,5 % liegen. Die Stiftung Wohlfahrtspflege würde neue Richtlinien herausgeben, wodurch Grundstückerwerbskosten gefördert werden könnten. Die Vorgabe, dass in einem Radius von 400 Metern keine andere Einrichtung, nicht einmal ein Kindergarten, vorhanden sein dürfe, wäre nicht mehr in Stein gemeißelt, so dass es weitere Möglichkeiten geben könnte. Bei so viel Bewegung könne er heute nur einen Zwischenstand mitteilen und er hoffe, im März 2024 in der einen oder anderen finalisierten Richtung detaillierter darauf eingehen zu können.

 

Herr Hewing äußert, dass es sei in Ordnung, dass die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN noch nicht beantwortet worden seien. Wichtig sei, dass das Thema weiter auf der Tagesordnung gehalten werde.

 

Auf die erste Frage von Herrn Hewing antwortet Herr Gausmann, dass drei von vier Trägern den Fragenkatalog beantwortet hätten.

 

Auf seine weitere Frage, ob weitere Träger zu dem Gespräch mit dem LWL eingeladen worden seien, antwortet Herr Gausmann, dass der Caritasverband der Träger sei, der bis heute die stationären Angebote in Rheine vorhalten würde. Zudem würde er gemeinsam mit dem Verein Leben und Wohnen eine Beratungsstelle unterhalten, so dass er diesen Bereich mitberücksichtigen könne. Irgendwo habe man mit den Gesprächen anfangen müssen. Falls es weitere Interessenten gebe, würde der Landschaftsverband auch dort aktiv werden.

 

Zu seiner dritten Frage, welche Entscheidungen noch offen seien, antwortet Herr Gausmann, dass die Städtebauförderung bei den Richtlinien noch nicht alle Standards festgelegt habe. Ebenfalls sei die Größenordnung der Förderung aus dem Städtebauförderministerium noch nicht geklärt. Heute gebe es die Enddebatte zur Beschlussfassung des Bundeshaushaltes. Davon sei abhängig, welche Fördermöglichkeiten für energetische Investitionen der Bundeshaushalt zur Verfügung stellen würde. Es gebe Mittel von der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau; eine deutsche Förderbank). Neben den staatlichen Mittelbereitstellungen gäbe es die Stiftung Wohlfahrtspflege, die neben dem 400-Meter-Radius auch schauen würde, ob sie bei den Grundstücken weiterhin eine Förderung nach Quadratmetern anbieten oder zu einer Pro-Kopf-Förderung wechseln würde. All das habe zentrale Auswirkungen für eine Refinanzierung der Investitionen.

 

Eine eingliederungsbedingte Förderung der nicht abgedeckten Investitionskosten nach § 42 SGB XII, z. B. für ein Pflegebad, habe er beim LWL nicht durchsetzen können. Er halte es für die Reinvestition für wichtig und wolle mit dem LWL weiter im Gespräch bleiben.

 

Auf Bitte von Frau Dr. Hovestadt geht Herr Gausmann tiefergehend auf die Kann-Vorschrift des § 42 Abs. 3 und deren Zusammenhänge ein.

 

Die Verwaltung spreche regelmäßig mit den vor Ort tätigen Trägern, dem Wittekindshof, dem Caritasverband, der AWO und dem CeBeef. Die AWO habe derzeit keinen Ausbaubedarf formuliert. Es gebe auch Gespräche mit der Lebenshilfe und dem Deutschen Roten Kreuz, das im Kreis Steinfurt aber fast ausschließlich stationäre Einrichtungen im Rahmen des Autismus-Spektrum-Förderungsbereiches anbiete. Der Landschaftsverband habe selbst Einrichtungen im Kreis Steinfurt und führe auch Gespräche mit anderen Trägern.

 

In der Diskussion bedanken sich Herr Azevedo, Herr Hewing, Frau Lücke und Frau Dr. Hovestadt bei der Verwaltung für das über das zuständige Maß hinausgehende Engagement und bitten die Verwaltung, sich auch weiterhin einzusetzen.


Beschluss:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Thema Wohnraum für Menschen mit Behinderung zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem LWL im Gespräch zu bleiben und im Anschluss die Politik über den aktualisierten Planungsstand zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig