Herr Theismann bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gausmann zu dem Stichwort „Verwendung barrierefreie Mittel“, dass die Stadt Rheine auch Nichtstädtischen unter die Arme greifen müsse. Er fragt, ob es Spielregeln dazu geben würde und mit einer Flut von Anträgen zu rechnen sei.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Verwaltung sich mit den Spielregeln werde beschäftigen müssen. Die Verwaltung habe z. B. einen Teil der barrierefreien Mittel genutzt, um das Jugendheim St. Michael für die Nutzung der Offenen Jugendarbeit durch das Katholische Jugendwerk Rheine zu ermöglichen; zuvor sei es von der städtischen Wohnungsgesellschaft gekauft worden. Zudem habe die Verwaltung eine Hebebühne für den Kinderschutzbund bestellt, da es sich hier ebenfalls um ein städtisches Gebäude handele. Die barrierefreien Mittel seien in der Regel nicht für Spielplätze angedacht gewesen. Jetzt müsse sich die Verwaltung bezüglich barrierefreier Jugendarbeit mit barrierefreien Freizeitflächen beschäftigen. Das Ziel sei, die Barrierefreiheit hier nicht durch zusätzliche Mittel abzubilden, sondern von Beginn an mitzudenken, wie es bei Neubauten, mit Ausnahme der „Toilette für alle“ vorgegeben sei. Die Verantwortung solle in diesem Ausschuss verbleiben, um zielgerecht Prioritäten setzen zu können. 

 

 

 

Ende öffentliche Sitzung:         18:48 Uhr