Herr Dr. Lüttmann verweist auf die Vorlage.

 

Er ergänzt, dass erstmals alle Förderanträge der Vereine in einer Vorlage zusammengefasst wurden, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. In einer der letzten Sportausschusssitzungen wurde darüber hinaus gebeten, die Förderanträge aussagekräftiger zu gestalten. Dies sei den Vereinen auch übermittelt worden. Insbesondere seien den Antragsunterlagen jetzt u a. auch Fotos zum Ist-Zustand beigefügt worden.

Verwaltungsseitig würden insbesondere die unter 2 – 6 genannten Förderanträge als grundsätzlich förderwürdig angesehen. Bei einer eventuellen Neuantragstellung bei den Maßnahmen 7 und 8 erscheine die Maßnahme 7 erfolgversprechend. Beim Thema „Photovoltaik“, das seinerzeit an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umweltschutz verwiesen worden war und der sich zwischenzeitlich dagegen ausgesprochen hat, sei eine neue Antragstellung bei der Fördermaßnahme 8 wohl weniger erfolgversprechend, weil nicht die Notwendigkeit gesehen werde, Mittel aus dem Sportetat zur Verfügung zu stellen.

 

Im Anschluss fassen die Mitglieder des Sportausschusses folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Sportausschuss nimmt das durchgeführte Verfahren zum Dringlichkeitsantrag des Vereins ETuS Rheine zur Kenntnis.
  2. Der Sportausschuss beschließt, den in der Übersicht unter 2 bis 6 genannten Vereinen die in der dazugehörigen Spalte aufgeführte maximale Fördersumme vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2024 zu gewähren.
  3. Der Sportausschuss beschließt, die in der Übersicht aufgeführten beantragten Maßnahmen 7 und 8 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu fördern. Eine Antragswiederholung für Folgejahre ist möglich.

 

 


Abstimmungsergebnis:                             einstimmig