Herr Gausmann
gibt an, dass die Stellenplanvorlage dieses Mal keine massiven strukturellen
Stellenplanerhöhungen für die Jugendhilfe vorsehe. Er geht kurz auf die
einzelnen Veränderungen ein, die im Wesentlichen stellenplanneutral vorgenommen
werden oder Wertigkeitsanpassungen betreffen. Er informiert z. B., dass es
durch eine stellenplanneutrale Verschiebung vom Fachbereich 8 in den
Sonderbereich 2 eine zusätzliche Stelle im Anlaufbereich gebe, um die neuen
Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzgesetztes des Landes
Nordrhein-Westfalens abbilden zu können,
Aufgrund der
Haushaltssituation habe der Verwaltungsvorstand keine Stellenausweitung für die
Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich vorgeschlagen, dessen Rechtsanspruch zum 1.
August 2026 kommen werde. Diese Entscheidung sei dem Verwaltungsvorstand
schwergefallen. Sowohl im Schulausschuss als auch hier sei darüber intensiv
gesprochen worden. Falls die Politik diese zusätzliche Stelle nicht fordern und
beschließen würde, wolle die Verwaltung eine Verschiebung aus anderen
Aufgabenbereichen vornehmen, wodurch eine Lücke entstehen und es zu
Leistungseinbrüchen kommen werde.
Frau Richter
kommentiert, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch OGS sowohl für die Schule
als auch für die Jugendhilfe eine Herausforderung werde. Sie halte es für
wichtig, dass die OGS-Träger gut begleitet würden.
Nach einer
kurzen Diskussion mit Herrn Fühner stellt Frau Richter für die Jugend- und
Wohlfahrtsverbände an den Jugendhilfeausschuss den Antrag, zusätzlich eine 0,5
Stelle für die Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich zu beschließen.
Frau Lücke
berichtet, dass die SPD-Fraktion sich ebenfalls die Frage gestellt habe, wie
der Ausbau gelingen und mit welchen Ressourcen das entsprechend qualifiziert
umgesetzt werden könne. Gleiches gelte für das auslaufende Projekt
„Quartiersarbeit im Sozialraum“, wie die Fortführung der Quartiersarbeit
gesichert werden könne.
Herr Gausmann
antwortet, dass das Projekt „Quartiersarbeit im Sozialraum“ etwas mit
sozialräumlicher Orientierung, frühzeitlichen und präventiven Angeboten zu tun
habe. Die Verwaltung würde einen Antrag benötigen, um prüfen zu können, ob das
im laufenden Budget abgebildet werden könne.
Herr Gausmann
informiert, dass die Verwaltung eine zusätzliche Zuwendung des Landes
Nordrhein-Westfalen von rund 40.000,00 Euro zum Thema Inklusion erwarte, die
für die 0,5 Stelle Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich abgebildet werden könne.
Herr Fühner formuliert den von Frau Richter gestellten Antrag in den ersten Beschlussvorschlag mit ein und stellt ihn zur Abstimmung (siehe Beschluss Nr. 1).
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21) plus einer 0,5 Stelle Qualitätsentwicklung im OGS-Bereich in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2024 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des
Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21), die nicht Bestandteil
des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Lfd.
Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil/
Wert |
befristet
in Monaten/ befristet
bis |
1 |
Strategische Steuerung, Planung und Statistik |
1,0 / SuE 18 |
60 / 31.12.2024 |
2 |
Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,5 / A 11 |
24 / 31.12.2025 |
3 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,5 / A 9, A 10 |
24 / offen |
4 |
Beistandschaften |
1,0 / A9, A 10 |
24 / offen |
|
Summe |
3,0 |
|
Abstimmungsergebnis: einstimmig