Frau Gehrke
führt in die Vorlage ein. Auf Wunsch des Sozialausschusses sei die Anzahl der
vorhandenen Aufenthaltsgestattungen nach Geschlechtern (weiblich/männlich)
aufgeteilt worden. Seit dem 31. Oktober 2022 gebe es das Gesetz zum
Chancenaufenthalt; dieser Punkt sei in die Vorlage neu aufgenommen worden.
Zu der Anzahl
der ausgestellten Aufenthaltstitel fügt Frau Gehrke hinzu, dass die
Bundesrepublik verfügt hätte, dass allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus der
Ukraine, die einen Aufenthaltstitel besitzen würden, dieser automatisch bis zum
4. März 2025 verlängert werde. Die Ausländerbehörde habe den Personen eine
entsprechende Information zukommen lassen.
Das
Staatsangehörigkeitsrecht sei modernisiert worden und aufgrund der vielen
Einbürgerungsanträge liege die Wartezeit derzeit bei rund 10 Monaten. Unter dem
Tagesordnungspunkt 12 gebe es dazu weitere Informationen.
Ebenfalls neu
in die Vorlage aufgenommen worden sei die Anzahl der Zuweisungen nach dem
Asylbewerberleistungssetz.
Herr Hewing
bezieht sich auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum
Einbürgerungsfest in Rheine. Dieser sei vom Ausschuss nach hinten geschoben
worden, um eine eventuelle Bundesverfügung abzuwarten, die den Kommunen die
Kosten ersparen würden. Er fragt nach dem aktuellen Stand.
Frau Gehrke
antwortet, dass nach der gesetzlichen Vorgabe die Einbürgerungsurkunden in
einem feierlichen Rahmen überreicht werden sollen. Durch das Wort „sollen“
liege eine Empfehlung ohne bindenden Charakter und entsprechende Mittel vor.
Auf die Frage
von Herrn Murali antwortet Herr Gausmann, dass das Statistische Landesamt
IT.NRW statistische Einwohnerzahlen aus dem Zensus angeben würde und die Stadt
Rheine hingegen die tatsächlichen Zahlen aus dem Einwohnermeldewesen angebe;
deswegen die Differenzen.
Auf die zweite
Frage von Herrn Murali erklärt Frau Gehrke die Unterschiede zwischen der
freiwilligen Ausreise und der zwangsweisen Rückführung.
Auf die dritte
Frage von Herrn Murali erklärt Frau Gehrke, dass die Stadt Rheine mit dem Netzwerk
„Arbeit“ regelmäßig in den Dialog gehe, wo Arbeitgeber, Handwerkskammer,
Arbeitsagentur oder auch die Kreishandwerkerschaft vertreten seien. Es werde
über Möglichkeiten besprochen, wie ausländische Fachkräfte angeworben werden
könnten, sowie über Arbeitserlaubnisse etc.
Herr Gausmann
und Frau Dr. Hovestadt bestätigen, dass der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einbürgerungsfeier – ohne erneute
Antragstellung – auf die Tagesordnung der nächsten Sozialausschusssitzung
gesetzt werde.
Herr
Burmeister bittet, dass die Verwaltung den Betroffenen die Einbürgerungsurkunde
umgehend nach deren Erteilung und nicht erst zu den Einbürgerungsfeiern
übergeben werde.
Herr Mersch
kommentiert, dass nach der vorgetragenen Beschreibung von Frau Gehrke die
Ausreise nach dem utilitaristischen Prinzip zum Wohle der Allgemeinheit
durchgeführt und darauf beruhen würde, dass die Personen abwägen müssten, die
finanzielle Unterstützung mit der Möglichkeit der späteren Wiedereinreise
anzunehmen oder zwangsweise hinausbefördert zu werden.
Herr Gausmann bestätigt, dass die Stadt Rheine – bei all ihren Bemühungen „Aufenthalt vor Abschiebung“ hinzubekommen – verpflichtet sei, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien.
Beschluss:
Der Sozialausschuss
nimmt den Jahresbericht 2023 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.