Herr Gausmann
informiert, dass die Zahlen die gute Wohnraumvorhaltepolitik zeigen würde. Das
Soll werde derzeit etwas überschritten, so dass – dort wo es möglich sei – die
angemieteten und von anderen Personen genutzten Wohnungen in Regelmietverträge
überführt würden. Der Fachbereich 8 nutze nicht ausschließlich die Wohnungen,
sondern biete sie dem Fachbereich 3 (Recht und Ordnung) auch für Fälle an, wo
z. B. Familien mit Kindern trotz des Wohnraumsicherungskonzeptes aus ihren
Wohnungen geräumt worden seien, damit diese nicht in die kleinen Wohneinheiten
einer Obdachloseneinrichtung ziehen müssten. Familien, die sich in
Obdachloseneinrichtungen wiederfänden, hätten es schwer, aus dem Milieu wieder
herauszukommen.
Frau Lücke
erkundigt sich nach dem Sachstand. Sie möchte wissen, ob es barrierefreie
Wohnungen für Menschen mit körperlicher Behinderung und Objekte gebe, wo Tiere
mit untergebracht werden können.
Herr Gausmann
antwortet, dass es vereinzelnd barrierefreie Wohnungen gebe, welche gezielt zur
Verfügung gestellt würden. Die Anzahl werde er nachreichen (Nachtrag: Derzeit sind vier barrierefreie Wohnungen zur Unterbringung
von Geflüchteten im Bestand.). Den
zweiten Teil der Frage verneint er.
Auf die Frage von Frau Dr. Hovestadt antwortet Herr Gausmann, dass das Thema „Obdachlose Frauen“ zu dem Thema der kurzfristigen Unterbringung im Kremer-Haus von durchreisenden Personen ohne festen Wohnsitz gehöre. Dieses sei in dem Bericht der sozialen Einrichtungen enthalten, wozu in der vorletzten Sitzung ein Beschluss gefasst worden sei, der von der Verwaltung noch geprüft werde.
Beschluss:
Der
Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung des dezentralen
Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.