Frau Gehrke teilt mit, dass die Europawahl am 09.06.2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden wird. Sie geht insbesondere auf die Wahlberechtigung für Unionsbürger (Vollendung 16. Lebensjahr, Wohnung innerhalb der Europäischen Union, kein Ausschluss vom Wahlrecht) ein. Unionsbürger müssen sich entscheiden, ob sie an der Wahl in Deutschland oder im Herkunfts-Mitgliedsstaat teilnehmen wollen. Eine Eintragung in dem Wählerverzeichnis der Stadt Rheine ist bei der erstmaligen Wahlteilnahme Voraussetzung und erfolgt auf Antragsstellung. Vordrucke sind auf der Internetpräsenz der Stadt Rheine. Bei Folgewahlen erfolgt die Eintragung von Amts wegen. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Frau Gehrke berichtet über die Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzept. Die Information ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.