Herr Koch (Produktverantwortlicher Ausländerbehörde) führt in den Tagesordnungspunkt ein. Er erläutert den Jahresbericht der Ausländerbehörde. Insbesondere geht er auf die Kennzahlenentwicklung (Einwohner, Herkunftsländer, Aufenthaltstitel und Einbürgerung) ein. Frau Dursun fragt, ob die nötigen Formulare angepasst werden müssen. Herr Koch erwidert, dass dies aktuell geprüft werde.

 

Herr Kopel (Teamleiter Einbürgerung) erläutert die wichtigsten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die am 27.06.2024 in Kraft treten werden. Insbesondere geht er auf die Herabsetzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer, Sicherstellung des Lebensunterhalts und Hinnahme von Mehrstaatigkeit ein. Frau Dursun möchte wissen, ob Reisende sich Ihren Pass aussuchen können, mit dem sie reisen. Herr Kopel erwidert, dass das jedem selber überlassen ist, mit welchem Pass er reisen möchte. Herr Murali erfragt, ob die Mehrstaatigkeit auch gegeben ist, wenn vor der Gesetzesänderung ein Einbürgerungsantrag gestellt worden ist. Herr Kopel antwortet, dass aktuell keine Einbürgerungszusicherung mehr ausgestellt werden. Herr Murali fragt, ob die deutsche Botschaft im Heimatland für einen Doppelstaater auch zuständig sei. Herr Kopel erwidert, dass diese nicht zuständig sei, da für das Heimatland der/die Reisende als eigene/r Staatsbürger/in gesehen wird. Frau Floyd-Wenke erfragt, wie lange aktuell die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages dauert. Herr Kopel teilt mit, dass die aktuelle Bearbeitungszeit bei 13 Monaten liegt. Verbesserung in der Wartezeit soll durch zwei neue Stellen erreicht werden. Herr Tahmaz fragt, wie die Bekennung zum Grundgesetz überprüft wird. Herr Kopel erklärt, dass es eine Loyalitätserklärung und eine Befragung gibt.

 

Frau Wegmann (fachliche Leitung Ausländerbehörde) berichtet von dem Verfahren des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Herr Tahmaz fragt, ob die Ausbildungsnachweise weiterhin übersetzt und anerkannt werden müssen. Frau Wegmann teilt mit, dass dies immer noch so sei.

 

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.