Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2090

 

Herr Dr. Schulte-de Groot bezieht sich auf die Gebührenbedarfsberechnung und erklärt, dass der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 11.12.2007 den Beschluss gefasst habe, die Überschüsse der Kostenrechnung aus dem Jahre 2007 dem Gebührenzahler bei der Gebührenkalkulation 2009 voll umfänglich zuzüglich der Verzinsung gutzuschreiben. Das führe im Jahre 2009 zu einer Gebührensenkung. Es handele sich hierbei aber um einen einmaligen Effekt, denn im Jahre 2010 würde der Gebührensatz um diese einmalige Absenkung höher ausfallen als im Jahr 2008.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17.12.2008 die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig