II/B/2600

 

26.1        Erhebung einer Werbeabgabe

 

Herr Reiske verliest den als Anlage 4 dieser Niederschrift beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

 

 

II/B/2785

 

26.2        Überprüfung der Satzungsregelung über die Größenvorgaben von Müllgefäßen

 

Herr Niehues weist darauf hin, dass sich bei ihm eine Familie aus Hauenhorst gemeldet habe, die nach den Satzungsbestimmungen für ihren 8-Personen-Haushalt eine Biomülltonne mit 240 l Volumen vorhalten müsse, obwohl 120 l völlig ausreichend seien. Ein entsprechender Antrag auf Tausch der Biomülltonne sei seitens der Stadt mit dem Hinweis auf die Satzungsbestimmung abgelehnt worden.

 

Herr Niehues meint, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall, sondern um ein grundsätzliches Problem in Rheine handele. Es könne nicht angehen, dass Familien, die weniger Biomüll produzieren würden, eine übergroße Biomülltonne vorhalten müssten.

Aus diesem Grunde bittet er die Verwaltung, nochmals über die Festlegung der Größen der Müllgefäße nachzudenken.

 

Frau Dr. Kordfelder merkt dazu an, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit der Technischen Betriebe handele und dass der Rat zu Beginn der Sitzung dem Verwaltungsrat der TBR angewiesen habe, die Satzungen in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Herr Dr. Schulte-de Groot ergänzt, dass er bis zur Sondersitzung des Verwaltungsrates der TBR am 17. Dezember die Anregung von Herrn Niehues prüfen lassen und in der Sitzung über das Ergebnis berichten werde.

 

 

Ende des öffentlichen Teils:         19:05 Uhr