Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/1642

 

Herr Löcken stimmt für die SPD-Fraktion der Abwägung zu den eingegangenen Eingaben mit einer Ausnahme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Einen Änderungsantrag stellt er zur Überquerungshilfe Hemelter Straße am Hallenbad. Hier sei eine Lichtzeichenanlage mit einer intelligenten Ampelschaltung aufgrund der Schulwegsicherung zur Gesamtschule und zum Kopernikus-Gym-
nasium zwingend notwendig.

 

Er schildert ausführlich den Sachverhalt.

 

Zur Vervollständigung der Sitzungsunterlagen verliest Herr Dr. Kratzsch eine nachträglich eingegangene Eingabe von Hildegard und Bernhard Greiwe, Hemelter Straße 33. Das Ehepaar Greiwe spreche sich gegen den Ausbau aus. Herr Dr. Kratzsch nennt die Argumentation des Ehepaares Greiwe für die Ablehnung und berichtet über geführte Verhandlungen zwischen der Verwaltung und Familie Greiwe zum Ankauf der benötigten 94 m² Grundstücksfläche für den derzeit geplanten Ausbau der Hemelter Straße. Diesem Flächenverkauf stimmen die Eheleute Greiwe leider nicht zu. Allerdings hätten sie ihr ganzes Areal der Stadt zum Kauf angeboten. Hier liege allerdings eine Unverhältnismäßigkeit vor. Weder die Stadt, noch der Bund würden das gesamte Grundstück mit dem Ziel des Ausbaues der Hemelter Straße erwerben. Sollte ein Erwerb der benötigten Teilfläche nicht möglich sein, so werde der bereits in der Vorlage aufgeführte Alternativausbau umgesetzt werden. Durch diese weitere Ausbaumöglichkeit der Hemelter Straße sei die Stadt nicht erpressbar. Weiter informiert Herr Dr. Kratzsch, das Ehepaar Greiwe habe ihren Sohn Matthias Greiwe als Verhandlungspartner angegeben und alle weiteren Gespräche sollten über diesen Sohn stattfinden.

 

Herr Kohnen erklärt, die CDU-Fraktion habe den gleichen Einwand, wie von Herrn

Löcken zur Ampelanlage bereits angemerkt.

 

In Richtung der Familie Greiwe betont er, der Bau- und Betriebsausschuss wünsche einen Ausbau nach der derzeitigen Planung. Allerdings solle auf jeden Fall ein Rechtsstreit ausgeschlossen werden, damit keine Verzögerung beim Ausbaubeginn erfolgen werde.

 

Herr Brauer lässt über die Änderung des Abwägungsbeschlusses abstimmen:

 

Vonseiten der Stadt Rheine werde aus Schulwegsicherungsgründen und dem angrenzenden Hallenbad eine Lichtzeichenanlage als Überquerungshilfe in Rahmen des Umbaues der Hemelter Straße gewünscht.

 

Es wird noch einmal deutlich dargestellt, dass die Endentscheidung über Ausbaudetails beim Bund liege.

 


Beschluss:

 

Zu 1:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger

 

Am 22.11.2005 fand eine Bürgerversammlung zur Umgestaltung der Hemelter Straße statt.

Die Offenlage der Ausbauplanung fand in der Zeit vom 14.11.2005 bis zum 29.11.2005 in den Räumen der Stadtverwaltung Rheine, Fachbereich 5 Planen und Bauen, statt.

 

Im Rahmen der Bürgerversammlung sowie der Offenlegung gingen folgende Änderungen bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein.

 

Die Einwendungen und das Protokoll der Bürgerversammlung sind als Anlage beigefügt.

 

Eingaben zu komb. Geh- und Radweg und Überquerungshilfe

Gehweg zum Hallenbad (Anlage 1, Top 6)

 

Es wird festgestellt, dass der hier angesprochene Gehweg nicht Bestandteil der Planung ist.

 


Überquerungshilfe Hemelter Straße (Anlage 1, TOP 4, Anlage 4)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass die Einrichtung einer Lichtsignalanlage im Zuge der
Überquerungshilfe nicht erforderlich ist.

 

Eingaben zu Fahrbahnbreite, Geschwindigkeit, Lärmschutz

Fahrbahnbreite von 7,0 m (Anlage 1, Top 8)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, die geplante Fahrbahnbreite beizubehalten.

 

Generelle Geschwindigkeitsreduzierung Bereich Hemelter Straße
(Anlage 1, Top 3)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

Künftig zulässige Geschwindigkeiten Bereich Elter Straße / Graanesch (Anlage 1, Top 14)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

Lärmmindernder Fahrbahnbelag (Anlage 1, Top 9)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderungen am vorgesehenen Fahrbahnaufbau vorzunehmen.

 

Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Hemelter Straße (Anlage 1, Top 3)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

 


Eingaben zu Leuchten, Zufahrten, Stellplätzen

 

Verschiebung Straßenleuchte Bereich Hemelter Straße 46 (Anlage 2)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Die Leuchte wird soweit verschoben, dass zwischen Grundstücksgrenze und Gebäudewand die Möglichkeit der Einrichtung einer Grundstückszufahrt erhalten bleibt.

 

Haltebucht für Sattelzug vor dem Gebäude Nr. 84 (Anlage 3)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgelegt, durch Verschwenken des Geh- und Radweges und entsprechende Befestigung eine Stellfläche für kurzfristiges Halten eines Sattelzugfahrzeug im Rahmen des Schülerwechsels zu schaffen.

 

Zufahrt zu Gebäude 80 a, Hemelter Straße (Anlage 8)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgelegt, die Zufahrt entsprechend der Einwendung des Anliegers zu verschieben.

 

Zufahrt Elter Straße 88 a (Anlage 1, Top 19, Anlage 9)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgelegt, die Zufahrt entsprechend der Einwendung des Anliegers zu entfernen.

 

Leuchte/Absenkung vor Haus 56 (Anlage 1, Top 19)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgelegt, die Leuchte entsprechend der Einwendung des Anliegers zu versetzen sowie die Absenkung zu verlängern.

 

Eingaben zu Bushalten

 

Bushaltebuchten in Höhe Basilikastraße (Anlage 1, Top 4, Anlage 5)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Die Abmessungen der Bushaltebuchten entsprechen den einschlägigen Richtlinien. Eine Verlängerung des Aufstellbereiches ist wegen fehlender Flächen nicht möglich und aufgrund der vorhandenen Busfrequenzen nicht erforderlich. Es werden keine Änderungen an der Planung vorgenommen.

 

Erhalt der Bushaltestelle an der Surenburgstraße (Anlage 1, Top 15)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass die angesprochene Bushaltestelle nicht dem geplanten Ausbau der Hemelter Straße zuzuordnen ist.

 

Eingaben zu Grunderwerb

 

Treppe im Bereich Hemelter Straße 41 (Anlage 1, Top 2)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Bei erfolgreichen Verhandlungen bezüglich einer Entschädigung wird die vorhandene Treppe entfernt.

 

Vermeidung von Grunderwerb Bereich Hemelter Straße 31
(Anlage 1, Top 7)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es werden keine Änderungen an der Planung vorgenommen.

 

Sonstige Eingaben

 

Entfernung dreier kranker Linden im Bereich Elter Straße/Hemelter Straße/Surenburgstraße (Anlage 1, Top 11, Anlage 6)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass eine der drei Linden direkt durch die Anbindung der Elter Straße (Nord) verdrängt und entfernt wird. Die beiden benachbarten Linden werden nach Erfordernis ebenfalls entfernt und im Rahmen der Baumaßnahme ausgeglichen.

 

 

Trennung der Hohenkampstraße von der Hemelter Straße
(Anlage 1, Top 17)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

Linksabbiegen in die Basilikastraße (Anlage 1, Top 4)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderungen an der Planung vorzunehmen.

 

 

 

Erneuerung des Mischwasserkanals unter der Hemelter Straße
(Anlage 1, Top 18)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, im Rahmen der Baumaßnahme erforderliche Reparaturarbeiten durchzuführen, nicht jedoch den gesamten Mischwasserkanal zu erneuern.

 

Verbleib des Wegkreuzes an vorhandenen Stelle (Anlage 1, Top 13)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Im Rahmen der Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes wird das Wegekreuz berücksichtigt und in die Planung integriert.

 

 

Vorhandener Gedenkstein (Anlage 7)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Im Rahmen der Grünplanung wird die Lage des Gedenksteines berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert.

 

 

Baudurchführung (Anlage 1, Top 5)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Im Rahmen der Baudurchführung wird eine Lösung erarbeitet, die möglichst geringe Beeinträchtigungen für Anlieger und Geschäftsinhaber zur Folge hat.

 

 

Einfahrt Steinstraße aus Richtung Hemelter Straße mit einem Sattelzug (Anlage 3)

 

Abwägungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, keine Änderung der Anbindung Steinstraße vorzunehmen.

 

 

Zu 2:   Festlegung des Ausbauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Ausbauprogramm für den Umbau der Hemelter Straße (B 475) von der B 65 bis zur K 80. Nachfolgend aufgeführte Beschlüsse gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

 

Umgestaltung der Hemelter Straße (B 475) von der B 65 bis zur K 80

 

1.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.     Trennstreifen neben der Fahrbahn

3.     Gepflasterte kombinierte Geh- und Radwege mit Unterbau, beiderseits
der Fahrbahn

4.     Überquerungshilfen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sowie in Höhe
Basilikastraße

5.     Bushaltebuchten

6.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

7.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

8.     Fußgängersignalanlage in Höhe des Hallenbades

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig