Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

 

 

Es wird festgestellt, dass aufgrund der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das Teilstück der Windthorststraße/Ecke Im Sundern, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 113, Flurstück 486 tlw., einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss

 

Das Teilstück der Windthorststraße/Ecke Im Sundern, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 113, Flurstück 486 tlw., wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig