Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/3112

 

Herr Brauer verweist auf die heute nachgereichte Tischvorlage, 23/06 E1.

 

Herr Kohnen bedankt sich bei der Verwaltung für die erneute Aufarbeitung der Thematik.

Er bittet die Verwaltung, die Grenzen des Sundernweges genau darzustellen.

 

Dieser Bitte stimmt Herr Dr. Kratzsch zu.

 


Beschluss:

 

1.        Die aufgrund der amtlichen Bekanntmachung der Absicht der Stadt Rheine zur Einziehung des unbenannten Verbindungsweges zwischen der Osnabrücker Straße und dem Ostenwalder Weg, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 32, Flurstück 276, vorgebrachten Einwendungen werden zurückgewiesen.

 

2.        Der Wasserlauf westlich des vorstehend genannten Weges wird auf der westlichen Böschungsoberkante 1-reihig mit Busch-/Strauchwerk bepflanzt. Auf der östlichen Seite werden Solitärgehölze angepflanzt. Der Rohrdurchlass im Wasserlauf neben dem Flurstück 45 (Querweg) wird entfernt. Die Sohle des Wasserlaufs wird auf ca. 80 cm verbreitert und mit stetigem Gefälle angelegt. Die Böschungen werden abgeflacht. Nahe der Osnabrücker Straße wird ein Sandfang angelegt. An einzelnen Stellen wird die Grabensohle um ca. 1 m nach Osten verschoben. Die Wegefläche wird nur so wenig gepflegt, wie es für die Gewässerunterhaltung erforderlich ist. Böschungsabbrüche am Gewässer werden toleriert solange der Wasserabfluss nicht gestört wird. Der Grenzverlauf wird durch einige Eichenpfähle markiert. Gelegentliche Nutzung der Wegefläche durch Landwirte bei der Ackerbestellung und Ernte wird toleriert.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Der unbenannte Verbindungsweg zwischen der Osnabrücker Straße und dem Ostenwalder Weg, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 32, Flurstück 276, wird hiermit gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung für die Straße nicht mehr gegeben ist.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig